Hallo zusammen,
seit 02.02.12 bin ich krankgeschrieben und habe 50% Schwerbehinderung. Meine Arbeitszeit waren 30 Stunden Woche, ich habe diese als Dauernachtwache mit 3 oder 4 Nächten die Woche geleistet. Jetzt wurde eine stufenweise Wiedereingliederung mit meiner Ärztin und Arbeitgeber erstellt und der Krankenkasse vorgelegt.
Darin steht unter anderen, das ich keine Wochenenddienste und nur Tagdienst machen darf. Angekreutz ist, das der Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist.
Die Stufen sind wie folgt aufgeteilt:
04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich
18.03.13 - 29.03.13 --> 6 Stunden täglich
Heute bekam ich Post von der Krankenkasse.
Darin steht:
Der Wiedereingliederungsplan ihrer behandelnden Ärztin sieht folgende tägliche Arbeitszeit vor:
04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich
Die stufenweise Wiedereingliederung endet voraussichtlich mit dem 15.03.13, so das Sie ihre Berufstätigkeit voraussichtlich am 16.03.13 wieder im vollen Umfang aufnehmen können.
Als letzter Satz steht da noch, das mein Arbeitgeber und die behandlende Ärztin bereits informiert wurden.
Jetzt meine Frage: Hat der nette Sachbarbeiter der Krankenkasse das Recht dazu, den Stufenplan zu ändern? Eigenmächtig? Ohne das Einverständnis von mir, der Ärztin und Arbeitgeber?
Ich dachte, das alle damit einverstanden sein müssen? Hab ich da was falsch verstanden?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, was da schief gelaufen ist? Und, kann ich mich dagegen wehren? Ich finde es unfassbar, das der Sachbearbeiter sich einfach über meine behandlende Ärztin stellt!
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß Menina
seit 02.02.12 bin ich krankgeschrieben und habe 50% Schwerbehinderung. Meine Arbeitszeit waren 30 Stunden Woche, ich habe diese als Dauernachtwache mit 3 oder 4 Nächten die Woche geleistet. Jetzt wurde eine stufenweise Wiedereingliederung mit meiner Ärztin und Arbeitgeber erstellt und der Krankenkasse vorgelegt.
Darin steht unter anderen, das ich keine Wochenenddienste und nur Tagdienst machen darf. Angekreutz ist, das der Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist.
Die Stufen sind wie folgt aufgeteilt:
04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich
18.03.13 - 29.03.13 --> 6 Stunden täglich
Heute bekam ich Post von der Krankenkasse.
Darin steht:
Der Wiedereingliederungsplan ihrer behandelnden Ärztin sieht folgende tägliche Arbeitszeit vor:
04.02.13 - 15.02.13 --> 3 Stunden täglich
18.02.13 - 01.03.13 --> 4 Stunden täglich
04.03.13 - 15.03.13 --> 5 Stunden täglich
Die stufenweise Wiedereingliederung endet voraussichtlich mit dem 15.03.13, so das Sie ihre Berufstätigkeit voraussichtlich am 16.03.13 wieder im vollen Umfang aufnehmen können.
Als letzter Satz steht da noch, das mein Arbeitgeber und die behandlende Ärztin bereits informiert wurden.
Jetzt meine Frage: Hat der nette Sachbarbeiter der Krankenkasse das Recht dazu, den Stufenplan zu ändern? Eigenmächtig? Ohne das Einverständnis von mir, der Ärztin und Arbeitgeber?
Ich dachte, das alle damit einverstanden sein müssen? Hab ich da was falsch verstanden?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, was da schief gelaufen ist? Und, kann ich mich dagegen wehren? Ich finde es unfassbar, das der Sachbearbeiter sich einfach über meine behandlende Ärztin stellt!
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß Menina