Hallo cassecou,
ich werde zum 29.9. ausgesteuert.
hast du den Bescheid dazu von deiner KK schon schriftlich erhalten ???
Dann bist du verpflichtet dich bereits aktuell (wegen der zu erwartenden Aussteuerung zum XXX) zu melden ...
Derzeit stehe ich auf der Warteliste einer psychosomatischen Klinik. Sollte ich den Aufenthalt antreten, überschneidet sich dieser mit meiner Aussteuerung.
das wirst du letztlich erst genau wissen (können) wenn du den Termin für die Klinik auch erhalten hast oder du setzt dich mit denen in Verbindung und bittest darum dich erst kurz nach der erfolgten Aussteuerung (und korrekter Meldung /Antragsabgabe) aufzunehmen, damit du diese Angelegenheit vorher noch ordentlich regeln kannst.
Wenn es sich um nicht um eine DRV-Reha handelt bekommst du ansonsten kein Geld mehr und bist auch nicht mehr krankenversichert.
Ich habe noch Anspruch auf 9 Monate ALG 1, vor meiner AU war ich drei Monate arbeitslos gemeldet.
Vermutlich ist dein ALGI durch die lange AU-Zeit wieder aufgefüllt worden, denn auch aus deinem Krankengeld werden Beiträge an die AfA entrichtet.
Mir ist völlig unklar, von wem ich in der Zeit nach der Aussteuerung bis zu einer persönlichen Meldung bei der AfA (wo ich mich natürlich ohne AU melden werde) nach meinem stationären Aufenthalt Leistungen erhalte? Und wie ich diese beantrage, wenn ich ja zu der Zeit stationär bin.
Das geht (so wie du es dir vorstellst) gar nicht, der Antrag muss persönlich abgeholt /ausgefüllt und wieder abgegeben werden, zudem brauchst du die Lohnbescheinigung deines AG und die Abschlussbescheinigung der KK zu deinem Krankengeldbezug.
Bei der AfA weiß man ja dann, dass du wegen der Aussteuerung kommst, also kannst du denen auch nicht erzählen wollen, dass du nicht mehr AU bist und gleichzeitig aber in eine Akutklinik gehen wirst ... da bist du aber auch nicht vermittelbar, stehst dem Arbeitsmarkt (wegen Krankheit, wegen was sonst) nicht zur Verfügung.
Keine Verfügbarkeit bedeutet aber
KEIN Anspruch auf ALGI (auch nicht nach der Aussteuerung) wenn du dann keinen Antrag (auf Reha z.B.) bei der DRV stellst, entsteht ja kein Grund für eine "Nahtlose" Zahlung nach § 145 SGB III, das soll ja nur die Überbrückung bis zu einer Entscheidung der DRV sein.
Du solltest dich also unbedingt und sehr bald zu dieser Problematik mit der AfA in Verbindung setzen und kannst nur darauf hoffen, dass die trotzdem zahlen werden, denn für einen reinen Klinikaufenthalt ist die AfA eigentlich gar nicht zuständig ... auch wenn es paradox ist und klingt, musst du der Vermittlung wenigstens theoretisch /fiktiv zur Verfügung stehen können um überhaupt ALGI zu bekommen.
Ansonsten bekommst du kein Geld mehr (müsstest ALGII - Anspruch prüfen lassen) und bist auch nicht mehr versichert, ob die Klinik dich dann noch aufnehmen möchte weiß ich nicht ...
Ich habe übrigens bislang keinen Reha-Antrag o.ä. bei der DRV gestellt. Ich habe auch nicht vor einen EM-Antrag zu stellen, da ich hoffe, möglichst bald wieder arbeiten zu können.
Wie lange ca. soll den dieser Klinik-Aufenthalt dauern, es wäre ja angebracht gewesen, dass deine KK/dein Arzt dich da für die baldige Aufnahme unterstützt wenn es ein Akut-Aufenthalt werden soll ... schließlich muss ja dein Lebensunterhalt und deine Krankenversicherung in der Zeit auch (noch) gedeckt werden ...
Die AfA zahlt kein "Ersatz-Krankengeld" und "normales ALGI (wie du es offenbar in Anspruch nehmen willst), gibt es nur wenn du der Vermittlung auch zur Verfügung stehst und nicht wenn du (auf nicht absehbare Zeit) in der Klinik bist ...
Hast du Niemanden der dich da ein wenig beraten und/oder begleiten kann mit der Bürokratie, hast du das noch nicht angesprochen in welche Schwierigkeiten du bei der bisherigen Planung kommen wirst ...
So wie du bisher denkst kann und wird es nicht funktionieren ...
Die AfA zahlt nicht wenn du dich um den Antrag und die notwendigen Bescheinigungen nicht persönlich kümmerst ... es sei denn du würdest "im Koma" liegen, dann kann das auch jemand in deinem Auftrag erledigen ... suche dir Hilfe vor Ort (sozialpsychiatrischer Dienst /Caritas), wer auch immer ... oder versuche die Aufnahme in die Klinik auf danach festlegen zu lassen.
Wenn du den ALGI-Bescheid erst mal vorliegen hast ist manches einfacher aber einen Antrag a die DRV musst du trotzdem stellen, der Klinikaufenthalt zählt nicht für die Anwendung der Nahtlosigkeit.
Machst du gar nichts, dann wirst du ab Tag X nach der Aussteuerung einfach von Niemandem mehr Geld bekommen ...
MfG Doppeloma