Krankengeldbezug bei Arbeitslosen

Leser in diesem Thema...

qhrusty

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Okt 2009
Beiträge
16
Bewertungen
0
mein Mann bekommt ALG1 und ist bisher 2x krankgeschrieben worden, jeweils immer über 6 Wochen hinaus. Somit bekam er Krankengeld. Beim 1. Mal hat die Sachbearbeiterin der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nach 4 Wochen beendet. Ihre Begründung: bei Arbeitslosen gäbe es andere Regelungen :confused:.

Kurz danach (mitte August diesen Jahres) musste mein Mann 2x stationär ins Krankenhaus und wurde operiert. Er hat immer noch so starke Schmerzen, dass er täglich noch Schmerzmedikamente nimmt. Er bekommt auch noch ambulante Reha. Nun sagt sein behandelnder Arzt, er könne nur noch bis nächste Woche krankgeschrieben werden, da es ja für Arbeitslose andere Regelungen gäbe.

Das würde ja bedeuten, mein Mann müsste ab übernächster Woche dem Arbeitsmarkt wieder vollständig zur Verfügung stehen. Z.Zt. könnte er seinen Beruf aber garnicht ausüben, wie soll das gehen?

Was sind das für andere Regelungen? Man fühlt sich wie Mensch 2. Klasse.

Für Tips wäre ich euch dankbar
 
Was sind das für andere Regelungen? Man fühlt sich wie Mensch 2. Klasse.

Für Tips wäre ich euch dankbar

Letzte Zeit sind ziemlich viele sogenannte Richtlinien aufgetaucht, die für interne Anwendungen bei u.A, Krankenkassen und AA für Arbeitslose bestimmt sind und nicht unbedingt im Einklang mit dem Gesetz stehen.

Da es für euch sehr viel auf dem Spiel steht, würde ich einen Beratungsschein holen und zu einem RA gehen.
 
okay - doch nicht...

Anwalt ist keine schlechte Idee, aber warte mal noch ein bisschen.
Hier sind User die Dir weiter helfen können - ist nur fraglich wann die hier lesen.
 
@Anna B.: Danke für den Hinweis, ist ja sehr aufschlußreich....
Aber: Seit wann kann eine Sofa (Sozialversicherungsfachangestellte) med. Indikationen stellen.

Als erste Beratungsstellen empfehle ich Dir die Patientenberatung der Verbraucherzentralen in Deinem Bundesland, alternativ: Startseite 
.

Auch mit dem VdK habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Kopf hoch und toi toi!

Justician
 
Hallo,

wieso Sozialversicherungsfachanstellte?
Das steht in den Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit...

Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Arbeitslose arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten. Während bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von erwerbstätigen Versicherten die aktuell ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen und Belastungen maßgeblich sind, ist es bei Arbeitslosen unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachgegangen ist.

 
Hallo,

wieso Sozialversicherungsfachanstellte?
Das steht in den Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit...

Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Arbeitslose arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten. Während bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von erwerbstätigen Versicherten die aktuell ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen und Belastungen maßgeblich sind, ist es bei Arbeitslosen unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachgegangen ist.

Siehe #1 von qhrusty

Bin davon ausgegangen, dass es eine Verwaltungs- und keine Arztentscheidung war.
 
Hallo,

klar, die SB hätte die AU nicht von sich aus beenden dürfen...versteh aber auch dann den User nicht, warum er nicht dagegen vorgegangen ist....
war vielleicht eine Arztanfrage an den Doc gegangen (durch die KK )..mit der Frage: Hier handelt es sich um einen arbeitslosen Versicherten...besteht nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien noch au ?
..und der Arzt hat dann entsprechend geantwortet...

was hinter den Kulissen einer KK und einer Arztpraxis abläuft wissen wir ja meistens nicht.

Ansonsten sagen die Richtlinien eigentlich alles aus, was man wissen muss...

Bei Interesse mal lesen...

Gruß
Anna
 
gibt doch mal ne klare Antwort


  • wenn krank während ALG I - wie lange wird ALG I gezahlt?
  • wie lange wird KG gezahlt?
  • was kommt danach?
Wenn ich davon ausgehe das ALG I eine Lohnersatzleistung ist und der AG nur 6 Wochen weiter bezahlt, dann müsste mM nach die KK KG für die volle Zeit bezahlen. Erst wenn die ausgereizt ist dürfte ALG II dran sein.

Das ist aber meine Meinung dazu, die muss nicht richtig sein.
 
Hallo nordlicht,

wenn krank während ALG I - wie lange wird ALG I gezahlt?

üblicherweise 6 Wochen (wie Lohnfortzahlung vom AG ) gemäß § 126 SGB III wird danach zur KK übergeben!

Allerdings beginnen diese 6 Wochen (bei der AfA ) immer wieder neu, auch bei nur kurzen Unterbrechungen der AU , unabhängig von der Ursache der AU .

So kann man prima seinen ALGI - Anspruch mit Krankheit "verschwenden", die KK "unterstützt" das natürlich nur zu gerne mit dieser Behauptung, dass Arbeitslose "anders" krank wären, als andere Leute... :icon_dampf:

wie lange wird KG gezahlt?

wie üblich bis zu 78 Wochen (innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren) für die SELBE Krankheit.
In diesem Falle ist die Höhe des Krankengeldes GLEICH der Höhe des ALGI , die Zahlung erfolgt aber NICHT durch die AfA sondern durch die KK . :icon_daumen:

Der Anspruch auf das restliche ALGI (bei der AfA ) bleibt so erhalten und erhöht sich durch eine lange (!!!) Krankengeld-Zahlung sogar, denn von Krankengeld werden Beiträge an die AfA geleistet.

was kommt danach?

Die "Aussteuerung " aus dem Krankengeld (nach 78 Wochen) und somit ein Anspruch auf ALGI nach § 125 SGB III :icon_daumen:

Erst wenn DAS dann ausgereizt ist, kommt ALG II , leider versuchen die KK schon länger die Kranken ALOs immer wieder zurüch zu drängen an die AfA , das mit der Sonderregel ist eigentlich Unsinn, denn für ALG I MUSS man Vollzeit vermittelbar sein.

Der TE sollte sich unbedingt an den UPD wenden, ehe er weiter unentwegt hin und her geschoben wird, bis er (vorzeitig) nirgens mehr Ansprüche hat.

Seinen Arzt sollte er wechseln, wenn der mehr für die KK arbeitet als für die Interessen seines Patienten, AU ist AU , auch bei Arbeitslosen, eine AU legal beenden KANN nur der MDK und auch das geht nicht so ohne Weiteres, wenn der Arzt hinter seinem Patienten steht.

Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo. - Fr. 10 - 18 Uhr

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma-

hoffe du liest den beitrag ganz ganz schnell, denn es eilt bei mir ohne ende.

Steht irgendwo geschrieben (also paragraph oder so) das man mehrfach einige wochen krank sein kann auf die gleiche Krankheit und die 6 Wochen immer wieder neu gelten?

Lg Nici
 
Hallo ihr lieben,

bitte entschuldigt wenn ich mir hier rein klinke, ich habe derzeit aber ein ähnliches Problem.
Ich bin seit 4 Wochen wegen Burn out krankgeschrieben, da ich wahnsinnige Probleme mit der Arbeitsstelle habe-Mobbing!

Bei der Afa sagte man mir, ich solle auf ärztl. Rat hin kündigen, da ich sonst der Afa nicht zur Verfügung stehe. Man hat mir einen neuen Termin gegeben für eine Eingliederung fertig zu machen.
Dürfen die das überhaupt solang ich in einer Beschäftigung bin? Und ist das so einfach selbsst zu kündigen ohne Sperre?

Termin beim Facharzt ist erst in 2 Wochen und ich habe Angst in krankengeld zu fallen, da das ja erheblich weniger ist, als das Gehalt.
Wenn also der Facharzt wegen Depressionen oder so krank schreibt, ist die Diagnose zwar ein andere, aber stehn die Krankheiten nicht in Verbindung und ich falle ins Krankengeld?
Muss ich etwa wirklich nochmal zwischen 2 Krankheiten arbeiten gehn oder ist zb ein Sonntag der nicht Au ist als arbeitsfähig anzusehen?Und was bringt man nicht in verbindung mit dem burn out? Krankenkasse hilft leider nicht weiter, hab ich schon versucht.
Ich halte das in diesem Betrieb einfach nicht aus, allein der Gedanke bereitet mir Magenschmerzen.

Ich fühl mich so hilflos, vieelleicht weiß hier jemand Rat???
 
Hallo ihr lieben,

bitte entschuldigt wenn ich mir hier rein klinke, ich habe derzeit aber ein ähnliches Problem.
Ich bin seit 4 Wochen wegen Burn out krankgeschrieben, da ich wahnsinnige Probleme mit der Arbeitsstelle habe-Mobbing!

Bei der Afa sagte man mir, ich solle auf ärztl. Rat hin kündigen, da ich sonst der Afa nicht zur Verfügung stehe. Man hat mir einen neuen Termin gegeben für eine Eingliederung fertig zu machen.
Dürfen die das überhaupt solang ich in einer Beschäftigung bin? Und ist das so einfach selbsst zu kündigen ohne Sperre?

Termin beim Facharzt ist erst in 2 Wochen und ich habe Angst in krankengeld zu fallen, da das ja erheblich weniger ist, als das Gehalt.
Wenn also der Facharzt wegen Depressionen oder so krank schreibt, ist die Diagnose zwar ein andere, aber stehn die Krankheiten nicht in Verbindung und ich falle ins Krankengeld?
Muss ich etwa wirklich nochmal zwischen 2 Krankheiten arbeiten gehn oder ist zb ein Sonntag der nicht Au ist als arbeitsfähig anzusehen?Und was bringt man nicht in verbindung mit dem burn out? Krankenkasse hilft leider nicht weiter, hab ich schon versucht.
Ich halte das in diesem Betrieb einfach nicht aus, allein der Gedanke bereitet mir Magenschmerzen.

Ich fühl mich so hilflos, vieelleicht weiß hier jemand Rat???

wenn Du weiterhin AU bist, dann sollte die Höhe des KG Dich eher nicht interessieren. Das ist in gleicher Höhe wie ALG I .

Burnout und Depressionen werden wahrscheinlich zusammen gelegt werden, da die Depression entweder eine Folge- oder Begleiterkrankung ist. Ein Arzt wird sich da auch nicht drauf einlassen. Ausserdem ist ein echter BurnOut nicht innerhalb von 6 Wochen kuriert.

Ich frage mich, warum Du Dich nicht weiter AU schreiben lässt :icon_kinn:
6 Wochen zahlt der AG und bis zur 72. Woche die Krankenkasse.

Was Du auf keinen Fall tun solltest - selbst kündigen!
Warum auch?

Wo ist für Dich der Unterschied zwischen KG und ALG I ?
 
wenn Du weiterhin AU bist, dann sollte die Höhe des KG Dich eher nicht interessieren. Das ist in gleicher Höhe wie ALG I.


Das musst mir jetzt mal erklären.....
Nordlicht22, ich weiss jetzt nicht wie du oben im Zitat da drauf kommst, das zählt doch nur wenn sie schon arbeitslos ist, und das ist sie ja garnicht.....



@TE
Kündigen würde ich nicht, eher kündigen lassen.

KG sind rund 70% deines letzten Gehaltes, Rechner finden sich meistens bei deine Krankenkasse im Netz.
Und wichtig für dein Krankengeld ---ununterbrochene AU´s bringen, sonst bekommste Probleme mit der Kohle.......und Burnouts und Depris dauern in der Regel ne ganze Zeit lang bis sich was bessert oder sogar vollständig geheilt wird......
 
Also das Krankengeld ist höher als AlgI . Daher mache ich mir schon gedanken. Ich wollte mich weiterhin Au melden, allerdings mit weiterer Lohfortzahlung um den Arbeitgeber zu provozieren, um eine kündigung zu erhalten. So der Tip der Gewerkschaft.Aber womit ne neue Au die nicht im zusammenhang mit Burn out steht?Zählt ein Sonn oder Feiertag als Areitsfähig? Einfach einen anderen Arzt konsultieren? Der Termin ist bei einem Psychater und der würde wahrscheinlich weiter auf burn out oder depressionen ne Au ausstellen und dann falle ich ins Krankengeld.

Ich kann einfach nicht mehr, eine Mobbingklage scheint aussichtslos. Lücke im Lebenslauf sieht schlecht aus...
Bin alleinerziehend und ich brauche jeden cent.
Ich schreibe schon seit Monaten Bewerbungen,aber es ist schwer.
Ich finde es unmoralisch diesen Weg in betracht zu ziehen, aber ich sehe hier momentan auch keine andere Lösung mehr.

Und was ist mit der Afa und der Egv ? Muss ich die unterschreiben solang ich noch im arbeitsverhältnis stehe?

Ich habe tausend fragen die mich beschäftigen, und komm nicht mehr zur Ruhe. Morgen muss ich wieder zum Hausarzt...
 
Fortzahlung hat der AG für 6 Wochen zu leisten,
um dann wieder 6 Wochen nutzen zu können müsstest du rein theoretisch (Angaben ohne Gewähr) 1 Tag arbeiten gehn und dann wieder ne längere Krankmeldung bringen mit was anderem.
Kann mir aber nicht vorstellen dass das Spielechen lang gut geht, du fällst dann sowieso irgendwann in den KG-Bezug und dort sollst du solange wie möglich bleiben wenn du die Kündigung erhalten hast.

Bei der AfA brauchste dann dir keine Sorgen machen, einfach melden Bescheid sagen als arbeitssuchend, sobald du die Kündigung hast und ansonsten brauchst dich erst wieder bei der AfA zu melden wenn du wieder gesund geschrieben wirst als arbeitslos oder wenn du bei der KK ausgesteuert wirst.
 
Also bei der afa habe ich mich als arbeitssuchend gemeldet, hatte im termin schon die probleme angesprochen und irgendwie habe ich das Gefühl drängt man auf die egenkündigung, da ich sonst nicht vermittelbar bin. Jetzt hat die SB mir einen termin für eine EGV gegeben. Auch wenn ich krank geschrieben wäre, könne ich diesen termin wahrnehmen....
Ist das korrekt? Stehe ich hier in einer Pflicht?

Ich möchte die Lohnfortzhlung nur einmal erneut in Anspruch nehmen, in der Hoffnung, das der Chef dann kündigt.
Wenn er das nicht tut, muss ich eben mit dem Krankengeld klar kommen. Laut Anwalt ist die Lohnfortzahlung auch dann zu leisten, wenn eine Au endet und am Folgetag eine neue krankheit eintritt. Aber was? das ist bei burn out ja ziemlich schwierig.
Geht es denn hierbei um eine neue Diagnose? Darf diese nicht in Bezug mit der vorerkrankung stehen?
 
EGV bei ALG1 ist eher untypisch, aber wenn krank dann krank dann brauchste auch keine Termine wahrzunehmen und solange du noch keine Kündigung hast geht das denen einen feuchten Dreck an.

Und Eigenkündigung würde ich nicht machen , wenn dann kündigen lassen und den Resturlaub dann noch auszahlen lassen ned vergessen.
Das mit der Kündigung ist deine Entscheidung und nicht derer.

Ähm selbst wenn der Chef kündigt du musst so oder so mit Krankengeld klarkommen, da führt kein Weg dran vorbei.
Ja muss komplett neue Diagnose sein, aber das wird dann schwierig was zu finden was länger geht, und wenn dich dein Arzt gut kennt , kommt der schneller drauf als dir lieb ist, und wenn er dich ganz doll mag dann verpasst er dir eine Krankheit die länger geht^^ aber so einen Arzt muss man erst mal finden.....
Bleiben wir aber lieber mal bei der Realität.
 
Ich bin jetzt seit einem Jahr bei der Ärztin. sie schrieb mich wegen Gastritis und Burn out bzw. Probleme bei der Lebensbewältigung krank, als ich ihr die problematik geschildert hatte. Ich hab mal gegoogelt und da sind Burn out und depressionen ja völlig unterschiedliche Diagnoseschlüssel.

Da ich bereits schon bei meinem Psychiater in Behandlung wegen Depressionen bedingt durch die Jahreszeit war, vermute ich, das er wieder darauf Au schreiben wird. Verstehe daher nicht warum die in zusammenhang gebracht werden???

Ich kann auch keinen tag mehr da arbeiten, man hat veranlasst, das man fehler suchen soll zur Not mir was in die tasche packt oder so. Aud dem Weg sind bereits 2 Kollegen gegangen worden. Da krieg ich nie mehr nen Fuß in die Tür.

Wäre super, wenn sich hier auch andere zu wort melden würden und vielleicht ne Idee haben.
 
Das musst mir jetzt mal erklären.....
Nordlicht22, ich weiss jetzt nicht wie du oben im Zitat da drauf kommst, das zählt doch nur wenn sie schon arbeitslos ist, und das ist sie ja garnicht.....


sie würde aber jetzt in KG fallen und das ist unwesentlich höher als ALG I .

Was mich sehr wundert - warum TE unbedingt in ALG I (was weniger ist) rein will?
Selbst kündigen könnte noch eine Sperre nach sich ziehen. EGV ist bereits angekündigt, obwohl sie noch gar keine Leistungen bezieht.

Wenn es sich tatsächlich um Mobbing handelt, dann einen Beratungsschein besorgen und einen Anwalt suchen. Das hilft zwar nur auf lange Sicht, aber es ist zumindest ein Trostpflaster.
 
Erklärs mir genauer, sie ist noch angestellt und bekommt dann KG, so wies in meinem Falle auch war, und meine KG ist mehr als deutlich mehr als ALG1.
Deswegen kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen.

Sie will ja gar nicht reinkommen ins ALG1......ihr macht nur der Geldunterschied Sorgen zwischen KG und Lohnfortzahlung.....aber sie kannja ned ständig nur 5 Wochen krank machen und 2 Tage speda wegen ner anderen Krankheit wieder nur dass der AG den Lohn normal weiterzahlt........
 
Danke Kaffeesäufer, genau so siehts aus. Aber eigentlich wird ja alles mit Burn out in verbindung gebracht. Also muss ich wohl doch wieder in diese sch... Firma. :icon_eek:
 
bei Arbeitslosen gäbe es andere Regelungen

Na die will ich mal sehen. :icon_evil: Die Regelungen für AU gelten für alle Personen, unabhängig von Personen in Arbeit oder im ALG1 -Bezug.
Lass Dir die doch mal zeigen. Un so weit ich weiß, bestimmen Sachbearbeiter nicht, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt oder nicht.

Solange Dein Mann krank ist, steht ihm Krankengeld zu.

LG
 
Wie ist das denn genau mit Krankengeld? so richtig verstehe ich das nicht mit der aufrechnung.Wie ist das demm mit der 6 monats regelung? Und wie ist ds wenn man erst Krankengeld und dann alg bekommt? wird dann anhand des Kg berechnet?
 
Zurück
Oben Unten