Hallo zusammen,
mein Fall ist etwas verzwickt, ich hoffe jemand kann mir trotzdem Infos geben.
Ich schildere mal ganz kurz worum es geht:
1. ich wurde während der Probezeit krank und gekündigt (Juni '18)
2. die AU bestand weiterhin, somit bezog ich KG anstatt ALG I.
3. durch einen Fehler in der Praxis meines Arztes wurde mir die AU nicht lückenlos bescheinigt, was zur Folge hatte, dass meine KK das Versicherungsverhältnis kündigte. Auch ein Widerspruch meinerseits wurde abgewiesen.
4. ich war daraufhin 1 Monat bei meinem Mann familienversichert und erhielt natürlich kein Geld. AU lief bis 31.11.18.
Danach gezwungenermaßen Arbeitslosmeldung ab 1.12.18. Bin zwar noch nicht gesund, aber ich brauchte Geld. KG Zahlung war ja ausgelaufen.
5. nach dem 1 Monat Familienversicherung bin ich wieder zu meiner alten KK gewechselt, da ja jetzt KK Beiträge von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.
6. möchte nun gerne eine von meinem Arzt empfohlene Reha beantragen und würde mich gerne bei der AA wieder krank melden.
Ich habe aber gelesen, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von der AA
habe, wenn ich direkt vor der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben war.
Während einer Reha würde ich ja max. 6 Wochen Übergangsgeld von der DRV bekommen. Aber was ist davor und danach? Habe ich sofortigen Anspruch auf Krankengeld bei der KK da ich ja direkt vor der Arbeitslosigkeit auch KG bekommen hatte? Oder gibt es doch KG vom Amt? Ich bin überfordert! Habe die Befürchtung wieder in so eine dumme Lücke in der Versorgung und somit in einen finanziellen Engpass zu fallen.
Ich freue mich über Eure Hilfe und sag schonmal lieben Dank!
mein Fall ist etwas verzwickt, ich hoffe jemand kann mir trotzdem Infos geben.
Ich schildere mal ganz kurz worum es geht:
1. ich wurde während der Probezeit krank und gekündigt (Juni '18)
2. die AU bestand weiterhin, somit bezog ich KG anstatt ALG I.
3. durch einen Fehler in der Praxis meines Arztes wurde mir die AU nicht lückenlos bescheinigt, was zur Folge hatte, dass meine KK das Versicherungsverhältnis kündigte. Auch ein Widerspruch meinerseits wurde abgewiesen.
4. ich war daraufhin 1 Monat bei meinem Mann familienversichert und erhielt natürlich kein Geld. AU lief bis 31.11.18.
Danach gezwungenermaßen Arbeitslosmeldung ab 1.12.18. Bin zwar noch nicht gesund, aber ich brauchte Geld. KG Zahlung war ja ausgelaufen.
5. nach dem 1 Monat Familienversicherung bin ich wieder zu meiner alten KK gewechselt, da ja jetzt KK Beiträge von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.
6. möchte nun gerne eine von meinem Arzt empfohlene Reha beantragen und würde mich gerne bei der AA wieder krank melden.
Ich habe aber gelesen, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von der AA
habe, wenn ich direkt vor der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben war.
Während einer Reha würde ich ja max. 6 Wochen Übergangsgeld von der DRV bekommen. Aber was ist davor und danach? Habe ich sofortigen Anspruch auf Krankengeld bei der KK da ich ja direkt vor der Arbeitslosigkeit auch KG bekommen hatte? Oder gibt es doch KG vom Amt? Ich bin überfordert! Habe die Befürchtung wieder in so eine dumme Lücke in der Versorgung und somit in einen finanziellen Engpass zu fallen.
Ich freue mich über Eure Hilfe und sag schonmal lieben Dank!