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Hallo,
bin seit dem 3.2. diesen Jahres durchgehend krankgeschrieben und damit auch schon im Krankengeldbezug.
Am 11.8.14 bekam ich Post von der Krankenkassen,dass der MDK nach Aktenlage
entschieden hat,dass die Krankengeldzahlung zum 15.8. eingestellt wird. Es war kein rechtsmittelfähiger Bescheid, sondern es wurde darauf hingewiesen, dass man sich bis zum 25.8. äussern sollte.
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und um persönliche Begutachtung gebeten, da es sich um eine psychische Erkrankung handelt.
Zusätzlich habe ich Akteneinsicht gefordert und nur das Erstgutachten nach Aktenlage von meiner Krankenkasse erhalte( das aus 5 Zeilen besteht).
Heute wurde ich von einem Allgemeinchirurg des MDK Nord begutachtet, bei dem ich kein gutes Gefühl habe und denke, dass er der Krankenkasse mitteilen wird,dass ich arbeitsfähig bin,obwohl mein Arzt eine medizinische Begründung geschrieben hat,warum er mich für arbeitsunfähig hält.
Vorsorglich habe ich schon einen Antrag auf ALG I gestellt.
Was kann ich tun,wenn das Zweitgutachten auch negativ für mich ausfällt?
Was kann ich noch tun?
bin seit dem 3.2. diesen Jahres durchgehend krankgeschrieben und damit auch schon im Krankengeldbezug.
Am 11.8.14 bekam ich Post von der Krankenkassen,dass der MDK nach Aktenlage
entschieden hat,dass die Krankengeldzahlung zum 15.8. eingestellt wird. Es war kein rechtsmittelfähiger Bescheid, sondern es wurde darauf hingewiesen, dass man sich bis zum 25.8. äussern sollte.
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und um persönliche Begutachtung gebeten, da es sich um eine psychische Erkrankung handelt.
Zusätzlich habe ich Akteneinsicht gefordert und nur das Erstgutachten nach Aktenlage von meiner Krankenkasse erhalte( das aus 5 Zeilen besteht).
Heute wurde ich von einem Allgemeinchirurg des MDK Nord begutachtet, bei dem ich kein gutes Gefühl habe und denke, dass er der Krankenkasse mitteilen wird,dass ich arbeitsfähig bin,obwohl mein Arzt eine medizinische Begründung geschrieben hat,warum er mich für arbeitsunfähig hält.
Vorsorglich habe ich schon einen Antrag auf ALG I gestellt.
Was kann ich tun,wenn das Zweitgutachten auch negativ für mich ausfällt?
Was kann ich noch tun?