Spekulatius1985
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Hallo,
ich habe von meinen Krankengeldtagen auf die Diagnosen Depressionen und Essstörungen schon sehr viel verbraucht und würde im Oktober innerhalb der jetztigen Blockfrist ausgesteuert.
Nun war ich nach meiner letzten längeren Krankenzeit zwischenzeitlich wieder vier Monate arbeitsfähig und in Beschäftigung, werde aber zu Ende April gekündigt.
Erneut ist eine weitere Diagnose bei mir hinzugetreten (Alkoholmissbrauch - auch eine F-Diagnose. Also F10 oder so?), auf die mich meine Ärztin krankschreiben würde.
Ich frage mich nun, ob diese Diagnose (weil ja auch mit einer F-Nummer) bei der Berechnung meiner anderen F-Diagnosen (Depressionen F 32,1 und Essstörungen F 50, F 50,0, F 50,2 ) mit dazu gezählt wird oder ob dieses, wie meine Ärztin mutmaßt, eine ganz neue und davon unabhängige Diagnose ist, auf die dann eine neue Blockfrist laufen würde.
eine weitere Frage ist:
Meine Ärztin hat mich heute erstmal eine Woche auf die Diagnose A09,9 G und R11 G krank geschrieben (bis zum 3.5. also - und zu diesem Zeitpunkt stehe ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis, sondern bin schon arbeitslos), weil ich zudem gerade Magendarmgrippe habe und ich Angst hatte, dass mir diese Alkoholdiagnose sonst bei meiner Aussteuerungsgeschichte in die Quere kommt (also die Tage da halt mit meinen sonstigen F-Diagnosen dazugezählt würden).
Sie meinte aber, wenn ich mich doch noch auf die Alkoholgeschichte krank schreiben lassen wolle, solle ich ihr Bescheid geben.
Ist es nun so, dass wenn ich mich am 3.5. weiter krank schreiben ließe auf die Alkoholdiagnose, dass von da an das Krankengeld von Arbeitslosengeld berechnet würde (also ALG wären ja 60% des letzten Nettogehalts und davon wiederum dann 68% KG oder so) oder wird das KG dann trotzdem noch nach dem letzten Netto-Gehalt aus meinem Arbeitsverhältnis (das ja nur bis zum 30.4. ginlso das wäre dann ja erst innerhalb meiner Nicht-Mehr-Angestellten-Zeit ein Diagnosewechsel.
Sollte ich also mich lieber noch vor dem 30.4. auf die Diagnose Alkohol krank schreiben lassen, wenn überhaupt?
Kann mir hier irgendjemand irgendwas dazu sagen?
Oder sollte/könnte ich deswegen bei meiner Krankenkasse anrufen und einfach mal stumpf nachfragen (evtl anonym)?
danke und liebe Grüße!
ich habe von meinen Krankengeldtagen auf die Diagnosen Depressionen und Essstörungen schon sehr viel verbraucht und würde im Oktober innerhalb der jetztigen Blockfrist ausgesteuert.
Nun war ich nach meiner letzten längeren Krankenzeit zwischenzeitlich wieder vier Monate arbeitsfähig und in Beschäftigung, werde aber zu Ende April gekündigt.
Erneut ist eine weitere Diagnose bei mir hinzugetreten (Alkoholmissbrauch - auch eine F-Diagnose. Also F10 oder so?), auf die mich meine Ärztin krankschreiben würde.
Ich frage mich nun, ob diese Diagnose (weil ja auch mit einer F-Nummer) bei der Berechnung meiner anderen F-Diagnosen (Depressionen F 32,1 und Essstörungen F 50, F 50,0, F 50,2 ) mit dazu gezählt wird oder ob dieses, wie meine Ärztin mutmaßt, eine ganz neue und davon unabhängige Diagnose ist, auf die dann eine neue Blockfrist laufen würde.
eine weitere Frage ist:
Meine Ärztin hat mich heute erstmal eine Woche auf die Diagnose A09,9 G und R11 G krank geschrieben (bis zum 3.5. also - und zu diesem Zeitpunkt stehe ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis, sondern bin schon arbeitslos), weil ich zudem gerade Magendarmgrippe habe und ich Angst hatte, dass mir diese Alkoholdiagnose sonst bei meiner Aussteuerungsgeschichte in die Quere kommt (also die Tage da halt mit meinen sonstigen F-Diagnosen dazugezählt würden).
Sie meinte aber, wenn ich mich doch noch auf die Alkoholgeschichte krank schreiben lassen wolle, solle ich ihr Bescheid geben.
Ist es nun so, dass wenn ich mich am 3.5. weiter krank schreiben ließe auf die Alkoholdiagnose, dass von da an das Krankengeld von Arbeitslosengeld berechnet würde (also ALG wären ja 60% des letzten Nettogehalts und davon wiederum dann 68% KG oder so) oder wird das KG dann trotzdem noch nach dem letzten Netto-Gehalt aus meinem Arbeitsverhältnis (das ja nur bis zum 30.4. ginlso das wäre dann ja erst innerhalb meiner Nicht-Mehr-Angestellten-Zeit ein Diagnosewechsel.
Sollte ich also mich lieber noch vor dem 30.4. auf die Diagnose Alkohol krank schreiben lassen, wenn überhaupt?
Kann mir hier irgendjemand irgendwas dazu sagen?
Oder sollte/könnte ich deswegen bei meiner Krankenkasse anrufen und einfach mal stumpf nachfragen (evtl anonym)?
danke und liebe Grüße!