Hallo zusammen!
Meine Frau hat an einer beruflichen Rehamaßnahme teilgenommen, die nun von der Einrichtung aufgrund von erheblichen gesundheitlichen Problemen abgebrochen wurde. Sie ist arbeitsunfähig entlassen worden. Vor der Maßnahme war sie arbeitslos. Hat sie nun erneuten Anspruch auf Krankengeld oder muß doch der Weg zur ARGE beschritten werden?
Gruß
MaWu
Meine Frau hat an einer beruflichen Rehamaßnahme teilgenommen, die nun von der Einrichtung aufgrund von erheblichen gesundheitlichen Problemen abgebrochen wurde. Sie ist arbeitsunfähig entlassen worden. Vor der Maßnahme war sie arbeitslos. Hat sie nun erneuten Anspruch auf Krankengeld oder muß doch der Weg zur ARGE beschritten werden?
Gruß
MaWu