Hallo wünscheQualifizierung,
Ich bin schwerbehindert 50% aufgrund einer psychischen/psychosomatischen Stoffwechselerkrankung

Bescheiden ausgedrückt

.
Welche konkreten Krankheiten / Behinderungen zum Schwerbehinderten-Ausweis geführt haben steht ja da nicht drauf und du bist auch
NICHT verpflichtet das jedem direkt "auf die Nase zu binden" ... schon gar nicht den AfA-SB.
Dann hat man dich auch wie einen ganz normalen Bewerber überall zu behandeln, wo du selbst dir das Tätigkeitsfeld zutrauen würdest und es letztlich
NUR noch darum geht, ob deine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dem AG auch reichen werden, um dich einzustellen.
Ein Jahr Hotelarbeit an der Rezeption mit gutem Zeugnis(davor einpaar Jahre in der Bäckerei, Anwaltssekretärin ungelernt(!), und einen Teil von zwei Teilen an der Hochschule abgeschlossen bezüglich Handelskorrespondenz Französisch.
Offenbar hast du ja schon Stellen gehabt wo das auch funktioniert hat, wenn du dich auf deine Stärken konzentrierst und nicht die gesundheitlichen Einschränkungen schon von vorne herein selber als Einstellungs-Hemmnis sehen möchtest ...
Ich kann (und will) nicht beurteilen welche Tätigkeiten dir allgemein möglich wären und welche eher nicht, ich kenne dein Krankheitsbild nicht und merke aber allgemein häufiger, dass sich Behinderte schnell selber im Weg stehen, weil sie die "Gleichstellung" im Berufsleben mit Gesunden nicht einfordern wenn sie viele Dinge trotzdem genau so gut können (und Manches sogar besser) ... nur weil sie lt. Schwerbehinderten-Ausweis "anders sein sollen" ...
Ich wünsche mir eine qualifizierende Umschulung um längerfristig einem Job nachzugehen den ich aus aushalte (kein Stehen 8 Stunden auf müdemachenden Tabletten, kein Sozialstress und in unqualifizierten Umgebungen, kein ungelernter unterfordernder Job, und eine intellektuelle Tätigkeit auf die ich mich in Ruhe konzentrieren kann damit mein Hirn in Gang gehalten wird. Meine Erkrankung bricht sonst jederzeit wieder aus!).
Der Beruf den du dir da vorstellst muss allerdings erst "gebacken werden", den gibt es in der realen Arbeitswelt der Gegenwart
NICHT, auch nicht in Behinderten-Werkstätten, um das mal zu ergänzen ... auch wenn das gerne so dargestellt wird besonders von AfA und JC, wenn sie mit den Behinderten / Schwerbehinderten nicht anzufangen wissen.
Weil sie am regulären Arbeitsmarkt eigentlich Niemand für
NIX wirklich haben und einstellen will, seltene Ausnahmen soll es wohl geben aber mir selbst sind keine solcher AG bekannt ...
Auch ungelernte / angelernte Tätigkeiten können geistig sehr anspruchsvoll und anstrengend sein, das darf ich dir aus eigener Erfahrung bestätigen, es klingt ein wenig "abwertend", wenn du meinst das sei nicht so dein Niveau ...
Du konntest dein Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht beenden, andere haben vielleicht auch gesundheitliche Gründe und können erlernte Berufe irgendwann nicht mehr ausüben, dann hat man "die Wahl" zwischen arbeitslos (vielleicht auf Dauer) und ungelernt trotz höherer Bildung und anderer beruflicher Vorstellungen ...
Ich strebe an eine Umschulung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung (Habe nach dem Abitur auch ein Jahr als Hobby mit Flash actionscript programmiert). Den Test beim jeweiligen Institut/Eignungsprüfung habe ich mit gut-sehr gut bestanden, allerdings ist das mehr als ein Jahr her, ebenso ein zweitätiges Praktikum absolviert.
Warum ging es dann nicht weiter mit dieser beruflichen Richtung, wenn du schon Eignungsprüfungen und Praktikum absolviert hattest ... da muss man inzwischen dran bleiben, wenn man noch was erreichen will, konnte man dich dort nicht beraten, wie du zu so einer Ausbildung kommen könntest ?
Ob man dir das bezahlen wird über AfA oder DRV (je nach Zuständigkeit) kann ich nicht beurteilen, es mag ein gefragter Beruf sein aber wohl auch nicht im "stillen Kämmerlein" und ohne Leistungsdruck stattfinden ... da muss ich meinem Vorschreiber Recht geben.
Informatiker (verschiedenster Spezialisierungen) gibt es inzwischen schon sehr viele, die das nicht mehr "aushalten" und / oder arbeitslos sind ... und nach kurzer Zeit ist diese Ausbildung dann nicht mehr viel wert wenn man nicht "auf dem Laufenden" bleiben kann.
Das Problem bei meiner Erkrankung ist dass normalerweise solche Menschen damit nur in der Behindertenwerkstatt arbeiten und nur seltendst einen Hochschulabschluss haben. Ich habe Angst dass mir keine Umschulung zugetraut wird.
Du hast aber einen Hochschul-Abschluss und Abitur, das kannst du ja schließlich belegen denke ich mal ... der Mensch muss nach seinen individuellen Kenntnissen, Fähigkeiten, beruflichen Erfahrungen beurteilt werden und nicht nach "allgemeinen" Meinungen was man mit dieser Krankheit / den daraus resultierenden Behinderungen angeblich alles
NICHT machen kann.
Den Beweis dafür, dass genau
DU mehr leisten
KANNST als man dir zutrauen möchte, kannst auch
NUR DU selber antreten.
Wie geht man da am besten vor? Hat jemand Erfahrung damit? Ich gehe zum ersten Mal zum Arbeitsamt... und werde mich wahrscheinlich wieder einem psychiatrischen Gutachten stellen müssen(Können die mich zwingen?).
Es ist die Agentur für Arbeit (AfA) und schon lange nicht mehr das "Arbeits-Amt", du solltest also zunächst mal genau wissen mit welcher Behörde du es gerade zu tun hast.
Üblicherweise muss man
NICHT zum "psychiatrischen Gutachten" weil man sich arbeitslos meldet, auch nicht mit einem Schwerbehinderten-Ausweis, der ist nur der Grund für die Zuordnung zur Reha-Abteilung der AfA.
Die sollen (angeblich) bessere Möglichkeiten haben Behinderte / Schwerbehinderte an die umliegenden AG zu vermitteln, was nur selten wirklich zutreffend ist, mehr Bedeutung hat das zunächst mal nicht, Arbeitslose mit GdB oder Schwerbehinderten-Ausweis werden immer der "Reha-Abteilung" zugeordnet ...
Denn wo es (örtlich bedingt) wenige Arbeiteplätze gibt für die Arbeitslosen allgemein, da gibt es noch weniger bis
GAR NICHTS für Schwerbehinderte ... wo zumindest klar ist, dass gewisse "Rücksichten" zu nehmen sind (beim Arbeitstempo z. B. oder wegen häufigerer Fehlzeiten) oder ein Arbeitsplatz vielleicht der Behinderung "angepasst" werden müsste ...
Ehe eine zumutbare Vermittlung stattfinden könnte, wäre eine Vorstellung beim ÄD denkbar, besonders wenn du jetzt länger AU gewesen bist und kurz vor der Aussteuerung stehst ...
Das habe ich noch nicht ganz geortet, ob du nun (vorrangig) wegen der Aussteuerung zur AfA musst (also weil dein Krankengeldbezug endet) oder weil du meinst die AU "besser" vorher zu beenden um (vermeintlich) bessere Aussichten auf eine berufliche Förderung zu haben ???
Man wird aus deinen Antragsunterlagen trotzdem erkennen, dass du zuletzt lange AU gewesen bist und zusammen mit dem GdB 50 ist eine
allgemeine Überprüfung deiner Leistungsfähigkeit für die Arbeits-Vermittlung sogar vorgeschrieben ... das macht aber kein Psychiater sondern ein Arbeits-Mediziner / Sozial-Mediziner (in der Regel ein Allgemein-Mediziner) beim ärztlichen Dienst der AfA.
Eine Psychiatrische / psychologische Untersuchung ist in der Regel freiwillig, das kann man dir vorschlagen, das musst du aber nicht wollen ... für länger dauernde (und daher auch besonders kostenintensive) Bildungsmaßnahmen wird allerdings vorher auch der psychologische Dienst (der AfA) eingeschaltet.
Da geht es dann eher um Testfragen zum Bildungsstand und um deine Konzentrations- und Merkfähigkeiten usw.
Die Leistungsträger geben
ALLE nur Geld für solche langfristigen Bildungsmaßnahmen aus, wenn auch die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss besteht, lehnst du das dann ab, wirst du auch keine Bildungsmaßnahme bewilligt bekommen.
Der letzte Psychiater beim JC hat mir eine Umschulung trotz bestandenem Eignungstest verweigert weil er mir perverse Fragen gestellt hat wie an bekloppte, und obwohl ich einen Zeugen dabei hatte was ihn nur noch wütender machte, hatte ich keine Kraft mehr für einen Widerspruch.
Bei solchen Gelegenheiten hat man keinen "Zeugen" dabei, sondern einen Beistand nach § 13 SGB X und wenn du dich dagegen dann nicht gewehrt hast, dann hast du ja indirekt schon bestätigt, dass du keinen "Biss hast" wenn es um die Wahrung / Durchsetzung deiner Bildungsinteressen geht ...
Ich möchte nun alles richtig machen damit ich längerfristig in der Berufswelt landen kann.
Das zumindest hast du dann komplett falsch angestellt, hattest du einen schriftlichen Antrag auf Bildungsgutschein gestellt (unter Angabe der konkret gewünscheten Ausbildung vom / bis bei Anbieter X / Beginn am XY) und gut begründet warum dich das beruflich weiterbringen wird mit diesem Abschluss, beim JC (wieso JC ?) eingereicht mit Eingangsbestätigung auf einer Kopie davon ???
Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen und wenn ja, wie wurde die Ablehnung konkret begründet ???
Oder war das alles nur mündlich abgelaufen, dann hast du dazu natürlich auch nichts "in der Hand", dass du es überhaupt schon mal versucht hast, eine berufliche Fördermaßnahme zu bekommen.
2. Ich möchte einpaar Wochen länger krankgeschrieben sein wegen privater Umstände die mich sehr belasten (Trennung etc...) was auch mein Arzt empfiehlt, länger als das Krankengeld geht.
Und nach dem Krankengeld lebst du dann "von Luft und Liebe"?
Da ist direkt die AfA zuständig (nach § 145 SGB III) auch wenn du noch weiter AU geschrieben bist (die AU gibst du nur bei der AfA nicht ab nach der Aussteuerung) ... jedenfalls wenn dort Ansprüche aus sozialpflichtversicherter Tätigkeit vorhanden sind.
Während einer laufenden Umschulung kann (oder sollte) man sich aber auch nicht zu oft AU schreiben lassen, schon gar nicht wegen rein privater Dinge, die man im normalen Arbeitsleben stehend, auch anders überwinden muss ...
Sorry wenn ich das erwähne aber das hat sicher nicht vorrangig mit deiner Schwerbehinderung zu tun ... in der Regel hat
JEDER Mensch an solchen Lebens-Ereignissen "zu knabbern" ... mich konnte die Berufsarbeit dann wenigstens ein paar Stunden erfolgreich davon ablenken, wenn es im Privatleben mal nicht so lief wie gewünscht.
Lande ich dann automatisch auf der falschen Schiene und werde in Rente ausgesteuert statt eine Umschulung zu bekommen? Wie geht das Arbeitsamt mit sowas um?
Wie die AfA konkret mit dir umgehen wird kann man dir kaum beantworten, in "Rente ausgesteuert" wirst du ganz sicher nicht so schnell, da hätte die DRV auch noch bei mitzureden, denn die wollen auch keine EM-Renten zahlen (müssen) wenn sich das vermeiden lässt ...
Wenn du bei der AfA von deinen beruflichen Reha-Plänen sprichst wird man sicher begeistert sein und insgeheim hoffen das
NICHT mehr (aus der Arbeitsförderung) zahlen zu müssen weil (vielleicht schon) die DRV zuständig ist ...
Man wird dich (vermutlich) schriftlich auffordern eine berufliche Reha (LTA) zu beantragen und die dann schnell zur Entscheidung an die DRV weiterleiten, möglich, dass die DRV zunächst mal eine medizinische Reha veranlassen möchte, um deine Leistungsfähigkeit für eine berufliche Reha-Leistung zu testen, auch ein DRV-Gutachten dafür ist möglich.
Über eine Berentung wegen Erwerbsminderung wird man wahrscheinlich so schnell noch nicht nachdenken wollen ... ALGI wird höchstens 12 Monate gezahlt (ich nehme jedenfalls an, du bist noch weit U 50), das kann man gut mit "Vorbereitungen" rum bekommen ... und dann ist zumindest die AfA sowieso nicht mehr für dich zuständig.
3. Es gibt die Möglichkeit auf Übergangsgeld für eine Umschulung beim Rententräger.
Diese Möglichkeit gibt es erst wenn dir dir DRV (nach Antragstellung und umfassender Prüfung) eine Umschulung tatsächlich bewilligt hat ab Beginn der Maßnahme, ansonsten zahlt die DRV nur während stationärer Rehamaßnahmen aus medizinischen oder beruflichen Gründen (Berufsfindung / Arbeitserprobungen usw.) ...
Bis zu deinen Anträgen entschieden wurde zahlt die AfA weiter ALGI im Rahmen der "Nahtlosigkeit" (§ 145 SGB III) höchstens jedoch bis dein Anspruch (lt. Leistungsbescheid von der AfA) da auch erschöpft ist.
Das muss man aber vor Ablauf des Krankengeldes beantragen.
Wer erzählt so etwas ???
Übergangsgeld bekommt man (von der DRV) auch während einer stationären Reha bei laufendem ALGI-Bezug ... das "ruht" dann solange (ab Beginn einer DRV-Reha) und muss anschließend wieder bei der AfA "aktiviert" werden ...
Wie denn wenn dann die Umschulung noch garnicht feststeht?
Gar nicht, wenn du meinen Erklärungen folgst ...
Ich fragte sie per Email ob ich fristgerecht formlos einen Antrag stellen kann, mal sehen wie die Antwort lautet.
Wen hast du dazu per Mail gefragt, die AfA-SB ???
Die sind doch aktuell (noch) gar nicht für dich zuständig und zudem klärt man solche Fragen niemals telefonisch oder per Mail ... was man dir darauf antwortet (wenn überhaupt) hat überhaupt
KEINE rechtliche Bedeutung ...
Rechtlich verbindlich ist
NUR was du schriftlich bekommst und Anträge stellt man auch
NUR schriftlich (und
IMMER nachweislich, am Besten per Übergabe-Einschreiben) wenn man ernsthaft was erreichen will damit ... da sind die Behörden alle noch ziemlich "altmodisch" und das solltest du auch sein.
Bei persönlicher Abgabe (am Empfang oder beim SB im Büro)
IMMER eine Eingangsbestätigung auf einer Kopie deiner Unterlagen verlangen ... sonst wird das Keiner wirklich ernst nehmen ...
Mündlich gilt nur theoretisch auch als gestellter Antrag, das kannst du aber niemals beweisen ... wenn du keinen Beistand dabei hattest, der das später auch bezeugen kann und wird.
"Formlos" geht natürlich auch aber eine konkrete Bildungsmaßnahme sollte man schon sehr gut und ausführlich begründet beantragen, Formulare dafür gibt es in der Regel sowieso nicht, die sind meist sehr "allgemein" gehalten, die Begründungen muss man immer selber schreiben (können).
Für den Antrag an die AfA könntest du dir z.B. hier was Schönes aussuchen, was deinen Interessen nahekommen würde ... Antrag stellen allerdings erst, wenn die auch zuständig für dich sind und dir ALGI zahlen müssen (z.B. nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld).
Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit ist Deutschlands größte Aus- und Weiterbildungsdatenbank.
kursnet-finden.arbeitsagentur.de
Denn mein Arzt/Psychiater hat mich nicht über diese Möglichkeit informiert.
Das sind ja auch Mediziner und keine Arbeitsberater, was sollen die denn noch alles tun müssen, das ist doch gar nicht deren Aufgabe ...
Wenn du nun schon zum Gespräch bei der Reha-Beratung gewesen bist, dann wäre das deren Aufgabe gewesen dich dazu vernünftig zu beraten ... diese allgemeine Berufsberatung kann man auch (als Dienstleistung der AfA) in Anspruch nehmen
OHNE schon ALGI zu beziehen, nur bezahlen werden die
NICHTS davon wenn du nicht im aktiven Leistungsbezug bist.
Mitte März läuft mein Krankengeld aus und ich werde keinen vollständigen Antrag mehr stellen können rechtzeitig, nur formlos(Da der Arzt auch was dazu schreiben muss!).
Es gibt überhaupt keinen Grund da jetzt was zu überstürzen, wenn dein Arzt noch was dazu schreiben soll, kann das auch nachgereicht werden wenn klar ist welcher Kostenträger überhaupt für dich zuständig wäre.
Besprich das in Ruhe nach deiner Aussteuerung, mit den Beratern der Reha-Abteilung und merke dir gut was ich dir gerade dazu geschrieben habe ... lass dir nicht irgendwelchen Unsinn erzählen und hinterfrage was du nicht verstanden hast (auch hier).
st das nicht das Interesse des Rententrägers bevor ich in Rente gehe mir auch NACH ABLAUF des Krankengeldes eine Umschulung zu gewähren?
Es ist völlig egal dafür ob dein Krankengeld schon abgelaufen ist oder nicht, das interessiert den Rententräger nicht im Geringsten ...
Ich wurde mal umgeschult (vor vielen Jahren) über die Rentenkasse, bis das mal alles klar war, bekam ich auch schon lange kein ALGI mehr, wovon ich bis zum Beginn der Umschulung (und damit auch Beginn der Zahlungen von Übergangsgeld) dann gelebt habe interessierte dort Niemanden und das ist ganz sicher heute auch nicht anders geworden.
"Bevor du in Rente" gehen wirst fließt noch "viel Wasser die Spree lang", das klingt bei dir gerade so, als ob die schon mit offenen Armen und deinem Rentenbescheid in der Hand auf dich warten, nur weil dein Krankengeld ablaufen wird im März ...
Das Interesse des Rententrägers liegt vorrangig darin möglichst wenig Geld für irgendwas ausgeben zu müssen, man bekommt noch lange keine EM-Rente nur weil eine Umschulung abgelehnt wird, die man gerne machen möchte ... oder weil das Krankengeld endet ...
Das Geld wäre höher als mein Arbeitslosengeld das auf Niveau HartzIV wäre und man evtl. aufstocken müsste.
Das interessiert aber in dem Zusammenhang Niemanden, welche Lohnersatz-Leistung oder Sozial-Leistung dir "lieber" wäre weil der Betrag höher ist, wir mussten noch fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, weil man uns die EM-Rente verweigern wollte, trotz jahrelanger AU und Ablauf aller anderen Leistungen (Krankengeld / ALGI) ... wir waren nicht mal "arbeitslos" ... "nur Langzeit-Krank" ...
Nein,
WIR wollten
KEINE Umschulungen mehr, nach 40 / 35 Arbeitsjahren, das hatten wir schon hinter uns gebracht ... dafür waren wir (den Kostenträgern) auch schon viel zu "
ALT" ... aber die EM-Renten wollte man bei der DRV immer noch sparen ... wir sollten einfach wieder "irgendwas" arbeiten gehen ... am Besten wohl bis wir tot umfallen und gar keine Rente mehr brauchen ...
Ich glaube um schnelle EM-Berentung musst du dir die geringsten Gedanken machen ... es sei denn du hast noch keine echten Geld-Renten-Ansprüche bei der DRV, dann geht das manchmal auch sehr schnell, dass man (auch in jungen Jahren) für
VOLL Erwerbsgemindert auf Dauer erklärt wird von deren Gutachtern.
"Billiger" kann die DRV dich nicht loswerden und das direkt "auf Dauer" (dann ist nur noch das Sozial-
AMT zuständig mit SGB XII- Grundsicherung nach Kapitel 4) ... auch das ist einigen Usern hier schon passiert.
MfG Doppeloma