avalanche
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Moin, werte Gemeinde, diesmal muss ich etwas weiter ausholen, fürchte ich.
Meine ZAF R. hatte mich nach Ostern gekündigt, Ablauf auf igm zoom nachzulesen.
Im anschließenden Gütetermin hat R. nach Erörterung der Sach- und Rechtslage keine Rechte mehr aus ihrer Kündigung hergeleitet, daraufhin habe ich die Klage zurückgenommen,
das Arbeitsverhältnis gilt damit ununterbrochen fort.
R. wird vom A_G-Verband vertreten. Wie dieser Verband inhaltlich ausgerichtet ist, lässt sich seinem Seminarplan entnehmen:
--> Seite 9: Die personenbedingte Kündigung, bzw.
--> Seite 10: Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
In der 33. KW erhielt ich von R. am Dienstag einen angeblich internen Einsatz (?) in der Niederlassung, weil aber kurzfristig ein externer Einsatz verfügbar war, habe ich von Mittwoch bis Freitag gearbeitet. Weil ich das Einsatzende nicht zeitnah telefonisch mitgeteilt habe, wurde ich (das 1. Mal) abgemahnt, da ich laut AV bei vorübergehender Nichtbeschäftigung nachmittags telefonisch einen möglichen Folgeeinsatz abfragen müsste.
Am Montag der 34. KW bestellte mich R. für Dienstag in die Niederlassung Harburg, angeblich zu einem internen Einsatz. Auf meine ausdrückliche Nachfrage hin sagte mir der Disponent, dass ich kein eigenes Werkzeug mitbringen muss (würde ich von ihm kriegen) und keine persönliche Schutzausrüstung brauche, sondern nur einfach vorbei kommen soll. Um 7.50Uhr war ich dort vorstellig, wurde vom Dispo ins Besprechungszimmer zu Kaffee und Keksen (vom Vortag) geleitet und sollte dort bis auf Weiteres warten. Nachdem ich ca. 45 Minuten gewartet hatte, ohne dass sich was tat, habe ich einen Stundenzettel geschrieben und diesen dem Disponenten zur Unterschrift vorgelegt. Weil dieser aber hartnäckig die Unterschrift verweigert hat, habe ich verweigert bei Unterschrift geschrieben und bin gegangen. Daraufhin gab es die zweite Abmahnung angeblich wegen unerlaubten Entfernens vom Arbeitsort.
Am Montag, den 03.09., mithin in der 35. KW fand ich dann eine Kündigung im weißen Umschlag in meinem Briefkasten, rückdatiert auf den 27.08.:
Am Montag, den 03.09. habe ich mich bei der AfA vormittags ASU gemeldet, mittags die KSchKl zur Post gebracht und nachmittags fortgesetzt AU schreiben lassen, mithin nahtlos vom 22.08. (Ersttag der AU) bis voraussichtlich 15.09.
Damit bin ich jetzt endlich bei meiner Frage vom Anfang:
Gewährt die Krankenkasse Krankengeld, bis die Kündigung im Gütetermin verhandelt wird?
Nach einer bereits gescheiterten Kündigung von Ostern hoffe ich jetzt darauf, dass wenigstens die fristlose Kündigung nicht wirksam wird.
LG ave
Meine ZAF R. hatte mich nach Ostern gekündigt, Ablauf auf igm zoom nachzulesen.
Im anschließenden Gütetermin hat R. nach Erörterung der Sach- und Rechtslage keine Rechte mehr aus ihrer Kündigung hergeleitet, daraufhin habe ich die Klage zurückgenommen,
das Arbeitsverhältnis gilt damit ununterbrochen fort.
R. wird vom A_G-Verband vertreten. Wie dieser Verband inhaltlich ausgerichtet ist, lässt sich seinem Seminarplan entnehmen:
--> Seite 9: Die personenbedingte Kündigung, bzw.
--> Seite 10: Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
In der 33. KW erhielt ich von R. am Dienstag einen angeblich internen Einsatz (?) in der Niederlassung, weil aber kurzfristig ein externer Einsatz verfügbar war, habe ich von Mittwoch bis Freitag gearbeitet. Weil ich das Einsatzende nicht zeitnah telefonisch mitgeteilt habe, wurde ich (das 1. Mal) abgemahnt, da ich laut AV bei vorübergehender Nichtbeschäftigung nachmittags telefonisch einen möglichen Folgeeinsatz abfragen müsste.
Am Montag der 34. KW bestellte mich R. für Dienstag in die Niederlassung Harburg, angeblich zu einem internen Einsatz. Auf meine ausdrückliche Nachfrage hin sagte mir der Disponent, dass ich kein eigenes Werkzeug mitbringen muss (würde ich von ihm kriegen) und keine persönliche Schutzausrüstung brauche, sondern nur einfach vorbei kommen soll. Um 7.50Uhr war ich dort vorstellig, wurde vom Dispo ins Besprechungszimmer zu Kaffee und Keksen (vom Vortag) geleitet und sollte dort bis auf Weiteres warten. Nachdem ich ca. 45 Minuten gewartet hatte, ohne dass sich was tat, habe ich einen Stundenzettel geschrieben und diesen dem Disponenten zur Unterschrift vorgelegt. Weil dieser aber hartnäckig die Unterschrift verweigert hat, habe ich verweigert bei Unterschrift geschrieben und bin gegangen. Daraufhin gab es die zweite Abmahnung angeblich wegen unerlaubten Entfernens vom Arbeitsort.
Am Montag, den 03.09., mithin in der 35. KW fand ich dann eine Kündigung im weißen Umschlag in meinem Briefkasten, rückdatiert auf den 27.08.:
Weil ich nach dem angeblich internen Einsatz ab Mittwoch, 22.08. AU geschrieben war, wurde ich innerhalb der AU fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt.Kündigung von R. meinte:SgH avalanche,
hiermit kündigen wir Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos.
Höchst vorsorglich und hilfsweise kündigen wir fristgerecht zum 30.09.2018.
(...) (Belehrungen zur ASU-Meldung)
Am Montag, den 03.09. habe ich mich bei der AfA vormittags ASU gemeldet, mittags die KSchKl zur Post gebracht und nachmittags fortgesetzt AU schreiben lassen, mithin nahtlos vom 22.08. (Ersttag der AU) bis voraussichtlich 15.09.
Damit bin ich jetzt endlich bei meiner Frage vom Anfang:
Gewährt die Krankenkasse Krankengeld, bis die Kündigung im Gütetermin verhandelt wird?
Nach einer bereits gescheiterten Kündigung von Ostern hoffe ich jetzt darauf, dass wenigstens die fristlose Kündigung nicht wirksam wird.
LG ave