Hallo Leute
Hab ne Frage zum Thema Krankengeld, und versuch mich dabei kurz zu fassen:
Betrifft meine Eltern: Vater wartet nach Schlaganfall auf EU Renten Bescheid und musste nun ALG2 beantragen, Mutter nach Kündigung und Krankschreibung im ALG1 Bezug.
Begriffen hab ich durch die Forensuche, daß KG komplett (bis auf 30€) angerechnet
Vom KG bekam meine Mutter natürlich den Netto Betrag ausgezahlt. Zur berechnung des Gemeinschafts-Bedarfs nutzt das Amt aber den Brutto Betrag. Die Lücke die dadurch Entsteht senkt das Tatsächlich zu verfügung stehende Einkommen incl. Hartz zuschuss unter den Mindestsatz.
Ist dies rechtens bzw. Gängige Praxis, oder handelt es sich hier um einen berechnungfehler?
Hab ne Frage zum Thema Krankengeld, und versuch mich dabei kurz zu fassen:
Betrifft meine Eltern: Vater wartet nach Schlaganfall auf EU Renten Bescheid und musste nun ALG2 beantragen, Mutter nach Kündigung und Krankschreibung im ALG1 Bezug.
Begriffen hab ich durch die Forensuche, daß KG komplett (bis auf 30€) angerechnet
Vom KG bekam meine Mutter natürlich den Netto Betrag ausgezahlt. Zur berechnung des Gemeinschafts-Bedarfs nutzt das Amt aber den Brutto Betrag. Die Lücke die dadurch Entsteht senkt das Tatsächlich zu verfügung stehende Einkommen incl. Hartz zuschuss unter den Mindestsatz.
Ist dies rechtens bzw. Gängige Praxis, oder handelt es sich hier um einen berechnungfehler?