Krankegeld bei Mutter-Kind-Kur ?

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minelein

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Mein Fall ist etwas verzwickt ...

Seit 01.04.2006 bin ich arbeitslos. Ich musste meinen Arbeitsplatz wegen schwerer psychischer Probleme meines Sohnes aufgeben und habe einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Die Arbeitsagentur hat eine 12wöchige Sperre verhängt. Widerspruch war erfolglos, es wurde Klage eingereicht. 6 Wochen nach dem Abschicken der Klagebegründung durch meine Rechtsanwältin hat die Arbeitsagentur plötzlich Geld für 8 Wochen auf mein Konto überwiesen - ohne Gerichtstermin, ohne wirklich neue Infos seit dem Widerspruchsverfahren, wie von Zauberhand. :pfeiff:

Die restlichen 4 Wochen zahlen sie nicht, weil ich ab 03.04.2006 für 4 Wochen zur Mutter-Kind-Kur war. Aber: sie haben die Leistungsbezugsdauer für ALG I um 4 Wochen verlängert. Sowohl mein Sohn als auch ich selbst waren von der Krankenkasse als behandlungsbedürftig eingestuft worden.

Mein FM hat mir gestern gesagt, für die Zeit müsste ich Lohnfortzahlung/Krankengeld erhalten. Das sei aber ein anderer "Topf" als ALG I . Ich warte noch auf den Rückruf der Leistungsabteilung, um mir das bestätigen zu lassen.

Habe eben mal bei der Krankenkasse nachgefragt und die sagen mir, ich würde für die Zeit KEIN Krankengeld erhalten, weil ich ja einen theoretischen Anspruch auf Familienversicherung durch meinen Ehemann hatte. Ich weiß jetzt nicht, was der damit zu tun hat ?

:x

Kann einer Licht ins Dunkel bringen ?

Viele Grüße
minelein
 
Mein FM hat mir gestern gesagt, für die Zeit müsste ich Lohnfortzahlung/Krankengeld erhalten. Das sei aber ein anderer "Topf" als ALG I . Ich warte noch auf den Rückruf der Leistungsabteilung, um mir das bestätigen zu lassen.

... die Aussage ist so richtig, deswegen wird die Zeit auch bei Alg1 hinten rangehängt


Habe eben mal bei der Krankenkasse nachgefragt und die sagen mir, ich würde für die Zeit KEIN Krankengeld erhalten, weil ich ja einen theoretischen Anspruch auf Familienversicherung durch meinen Ehemann hatte. Ich weiß jetzt nicht, was der damit zu tun hat ?

:kinn: das mag ja evtl. sein das Du Anspruch auf Familienversicherung hättest, aber was das mit dem Krankengeld zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich :hmm: (aber bin ja nicht allwissend)

Du hast einen finanziellen "Verlust" und der muß entweder durch Krankengeld (Du bist ja für diese Zeit "krankgeschrieben") oder durch ein Übergangsgeld der Rentenversicherungsanstalt (früher BfA ) ausgeglichen werden.

Aber nur meine Meinung
 
Kur

So, fast 1 1/2 Jahre NACH meiner Kur ist es jetzt durch und ich kann melden, dass ich die Nachzahlung für die Zeit der Mutter-Kind-Kur erhalten habe (gestern !).

Wer zahlt für die Zeit einer Mutter-Kind-Kur während des Bezuges von ALG 1 ? Das Arbeitsamt ! Und lasst Euch von niemandem etwas anderes einreden.

Zu meinem Fall: Mündlich wurde mir mehrfach von verschiedenenen Mitarbeitern der AfA gesagt, dass ich in dieser Zeit keine Unterstützung erhalten würde und mir wurde vorgeschlagen, Urlaub einzureichen. In meinem Bescheid wurde mir dann eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben (wegen eigener Aufgabe des Jobs wegen krankem Kind) und in diese Zeit fiel die Kur. Im Bescheid stand dann drin, dass man die Zeit der Kur nicht prüfen müsse, da die Kur ja ohnehin in die Sperrzeit falle.

Wir haben gegen die Sperrzeit geklagt und plötzlich war das Geld auf meinem Konto (ohne Gerichtstermin, ohne Urteil - einfach so). Allerdings nur für 8 Wochen, denn schließlich war ich ja 4 Wochen zur Mutter-Kind-Kur und stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung !

Jemand riet mir dann, ich sollte an den Rentenversicherungsträger schreiben. Das habe ich gemacht. Aber die zahlen den Unterhalt nur, wenn die Kur von Ihnen veranlasst wurde. Das war aber in meinem Fall der Arzt mit der Krankenkasse.

Ich habe mich dann zwischenzeitlich aus dem Leistungsbezug abmelden können (das hinten-dran-Hängen der 4 Wochen an die Leistungsbezugszeit brachte mir also letztlich gar nix).

Ich hatte dann andere Sorgen und habe mich darum zunächst nicht weiter gekümmert, aber vor 2 Wochen habe ich noch einmal einen Rappel gekriegt und meiner Krankenkasse geschrieben. Krankengeld beantragt. Die riefen dann zurück und meinten, die AfA müsste zahlen bei Kuren während der Arbeitslosigkeit. (??)

Ich habe erklärt, dass die AfA der Meinung sei, nicht zahlen zu müssen. Daraufhin rief die Krankenkasse bei der AfA an (neue Geschäftsstelle durch zwischenzeitlichen Umzug). Und dann geschah das Wunder: Die Dame von der Krankenkasse rief zurück und sagte, die Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung der AfA sei auch ganz erstaunt gewesen - natürlich seien sie leistungspflichtig ! 2 Tage später hatte ich einen neuen Bescheid, 2 weitere Tage später war das Geld auf meinem Konto.

Unglaublich !!!

Wir hatten SO oft mit meiner alten AfA -Geschäftsstelle kommuniziert - persönlich, Briefe (auch von Anwalt), telefonisch usw. Und die Antwort war immer die selbe: "Sie standen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also zahlen wir nicht." Da steckt doch Methode dahinter !!

Ich überlege jetzt, ob ich Strafantrag stelle gegen den Amtsleiter. Versuchter Betrug, Nötigung .... was auch immer da passen könnte. Ist doch ein Ding, den Leuten das Geld nicht zu zahlen, das Ihnen zusteht, und Ihnen dann lächelnd zu raten, sie könnten ja klagen ! Wer kann denn das noch, wenn ihm 12 Wochen der Geldhahn zugedreht wird ?

Ich bin so wütend !

Gruß,
minelein
 
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