Mein Fall ist etwas verzwickt ...
Seit 01.04.2006 bin ich arbeitslos. Ich musste meinen Arbeitsplatz wegen schwerer psychischer Probleme meines Sohnes aufgeben und habe einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Die Arbeitsagentur hat eine 12wöchige Sperre verhängt. Widerspruch war erfolglos, es wurde Klage eingereicht. 6 Wochen nach dem Abschicken der Klagebegründung durch meine Rechtsanwältin hat die Arbeitsagentur plötzlich Geld für 8 Wochen auf mein Konto überwiesen - ohne Gerichtstermin, ohne wirklich neue Infos seit dem Widerspruchsverfahren, wie von Zauberhand.
feiff:
Die restlichen 4 Wochen zahlen sie nicht, weil ich ab 03.04.2006 für 4 Wochen zur Mutter-Kind-Kur war. Aber: sie haben die Leistungsbezugsdauer für ALG I um 4 Wochen verlängert. Sowohl mein Sohn als auch ich selbst waren von der Krankenkasse als behandlungsbedürftig eingestuft worden.
Mein FM hat mir gestern gesagt, für die Zeit müsste ich Lohnfortzahlung/Krankengeld erhalten. Das sei aber ein anderer "Topf" als ALG I . Ich warte noch auf den Rückruf der Leistungsabteilung, um mir das bestätigen zu lassen.
Habe eben mal bei der Krankenkasse nachgefragt und die sagen mir, ich würde für die Zeit KEIN Krankengeld erhalten, weil ich ja einen theoretischen Anspruch auf Familienversicherung durch meinen Ehemann hatte. Ich weiß jetzt nicht, was der damit zu tun hat ?
:x
Kann einer Licht ins Dunkel bringen ?
Viele Grüße
minelein
Seit 01.04.2006 bin ich arbeitslos. Ich musste meinen Arbeitsplatz wegen schwerer psychischer Probleme meines Sohnes aufgeben und habe einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Die Arbeitsagentur hat eine 12wöchige Sperre verhängt. Widerspruch war erfolglos, es wurde Klage eingereicht. 6 Wochen nach dem Abschicken der Klagebegründung durch meine Rechtsanwältin hat die Arbeitsagentur plötzlich Geld für 8 Wochen auf mein Konto überwiesen - ohne Gerichtstermin, ohne wirklich neue Infos seit dem Widerspruchsverfahren, wie von Zauberhand.
Die restlichen 4 Wochen zahlen sie nicht, weil ich ab 03.04.2006 für 4 Wochen zur Mutter-Kind-Kur war. Aber: sie haben die Leistungsbezugsdauer für ALG I um 4 Wochen verlängert. Sowohl mein Sohn als auch ich selbst waren von der Krankenkasse als behandlungsbedürftig eingestuft worden.
Mein FM hat mir gestern gesagt, für die Zeit müsste ich Lohnfortzahlung/Krankengeld erhalten. Das sei aber ein anderer "Topf" als ALG I . Ich warte noch auf den Rückruf der Leistungsabteilung, um mir das bestätigen zu lassen.
Habe eben mal bei der Krankenkasse nachgefragt und die sagen mir, ich würde für die Zeit KEIN Krankengeld erhalten, weil ich ja einen theoretischen Anspruch auf Familienversicherung durch meinen Ehemann hatte. Ich weiß jetzt nicht, was der damit zu tun hat ?
:x
Kann einer Licht ins Dunkel bringen ?
Viele Grüße
minelein