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ExitUser
Gast
Hallo Fachleute,
hier ein Hilferuf von mir zu folgenden Sachverhalt:
Bis zum 30.11.08 stand ich im Beschäftigungsverhältnis,
zum 01.12.08 bin arbeitslos, habe mich
aber aus gesundheitlichen Gründen verspätet arbeitssuchend gemeldet. Ich konnte meinen Arzt erst am 05.12.08 aufsuchen. Seit dem bin ich bis auf weiteres krank geschrieben.
Jetzt habe ich von der Agentur ein Schreiben bekommen,
dass eine Sperrzeit vom 01.12. - 07.12.08 eingetreten ist
und ich auch nach Ablauf dieser Sperrzeit keine Leistung
gezahlt bekomme, da ich weiterhin arbeitsunfähig bin.
Ich möchte gern in Widerspruch gehen, ich weiß aber leider nicht wie. Könnt Ihr mir bitte helfen ? DAnke
hier ein Hilferuf von mir zu folgenden Sachverhalt:
Bis zum 30.11.08 stand ich im Beschäftigungsverhältnis,
zum 01.12.08 bin arbeitslos, habe mich
aber aus gesundheitlichen Gründen verspätet arbeitssuchend gemeldet. Ich konnte meinen Arzt erst am 05.12.08 aufsuchen. Seit dem bin ich bis auf weiteres krank geschrieben.
Jetzt habe ich von der Agentur ein Schreiben bekommen,
dass eine Sperrzeit vom 01.12. - 07.12.08 eingetreten ist
und ich auch nach Ablauf dieser Sperrzeit keine Leistung
gezahlt bekomme, da ich weiterhin arbeitsunfähig bin.
Ich möchte gern in Widerspruch gehen, ich weiß aber leider nicht wie. Könnt Ihr mir bitte helfen ? DAnke