Hallo!
Ich hab mal eine Frage zum Arbeitslosengeld I.
Seit 01.12.2012 bin ich arbeitslos. Ich habe mich fristgerecht drei Monate vor Ende meines Arbeitsvertrags arbeitssuchend gemeldet.
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit habe ich mich persönlich arbeitslos gemeldet.
Mein Arbeitsgeber schickt mir die letzte Abrechnung zum 15. des Monats,
so dass ich den Antrag derzeit noch nicht abgeben konnte.
Aufgrund einer Erkrankung bin ab heute für vorerst fünfeinhalb Wochen krank geschrieben.
Nun hoffe ich nicht, dass mir die Krankheit Schwierigkeiten bei Antragsabgabe machen wird. Muss man gesund sein bei der Antragsabgabe?
Bei Arbeitssuchend-, sowie Arbeitslosenmeldung war ich gesund.
Ich habe in der Vergangenheit schon einige schlechte Erfahrungen mit der Willkür vom Amt gemacht, deshalb meine Frage.
Vielen Dank!
Ich hab mal eine Frage zum Arbeitslosengeld I.
Seit 01.12.2012 bin ich arbeitslos. Ich habe mich fristgerecht drei Monate vor Ende meines Arbeitsvertrags arbeitssuchend gemeldet.
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit habe ich mich persönlich arbeitslos gemeldet.
Mein Arbeitsgeber schickt mir die letzte Abrechnung zum 15. des Monats,
so dass ich den Antrag derzeit noch nicht abgeben konnte.
Aufgrund einer Erkrankung bin ab heute für vorerst fünfeinhalb Wochen krank geschrieben.
Nun hoffe ich nicht, dass mir die Krankheit Schwierigkeiten bei Antragsabgabe machen wird. Muss man gesund sein bei der Antragsabgabe?
Bei Arbeitssuchend-, sowie Arbeitslosenmeldung war ich gesund.
Ich habe in der Vergangenheit schon einige schlechte Erfahrungen mit der Willkür vom Amt gemacht, deshalb meine Frage.
Vielen Dank!