Hallo liebe Experten,
ich bin neu hier und weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Folgender Sachverhalt:
Ich war 8,5 Jahre in der IT Branche als TZ beschäftigt, wurde immer wegen Erschöpfung krank. Mein HA hatte dann mir im März geraten wenn es sich nicht bessert, sollte ich überlegen zu kündigen.
Man muss dazu sagen, dass ich einen Sohn habe der PG3 hat (Sozial- Emotionale Störung).
Im April war es so schlimm, dass ich die Reißleine gezogen und habe dann zum 31.07.19 gekündigt nachdem mein AG Druck machte warum schon wieder krank. Von Fürsorge keine Spur. Mein HA hat mich dann am 12.04.19 krankgeschrieben und mir gleich eine Bescheinigung ausgestellt, dass er mir dazu geraten hat. Ich habe mich bei AfA gemeldet und denen die Bescheinigung wegen Vermeidung von Sperrzeiten und die AU vorlegt. Soweit so gut.
Seit dem 16.04.19 bin ich bei einem FA für Psych. und er hat mich fortlaufend aktuell bis 22.08.19 krankgeschrieben. Ab dem 23.05.19 erhielt ich von meiner KK Krankengeld.
Meine letzte AU (Folgebescheinigung) ist vom 22.07.19 die besagt AU bis erstmal 22.08.19.
Am 27.07.19 erhielt ich ein "nettes" Schreiben meiner KK, dass auf Grundlage eines " Gutachtens" vom MDK ich ab dem 01.08.19 (Wunderheilung lässt Grüßen) abgeblich wieder Arbeitsfähig wäre.
Das ist natürlich nicht der Fall. Ich habe natürlich sofort Widerspruch eingereicht: Habe auf § 24 SGB X und § 25 Abs. 1 SGB X verwiesen.
Parallel hierzu verweise ich Aufgrund der gestellten Diagnose meines behandelten Arztes auf das Urteil des Landessozial Gericht Hessen L 8KR 228/06.
Mein FA habe ich noch vor seinem Urlaub erreicht und er hat schon ein 2 Gutachten in Auftrag gegeben.
Die KK hat darauf hin mir den Eingang Widerspruch bestätigt. Mir das Witzschreiben vom MDK (er hat angeblich den FA tel nicht erreicht) in Kopie gegeben und dann gemeint, dass ein Widerspruch vom Arzt fehlen würde.
Soweit so gut.
Nun bekomme ich kein Krankengeld ab dem01.08.19. Meine Krankenversicherung ist ja auch nur zeitlich begrenzt. Arbeitsfähig (also für den Arbeitsmarkt) bin ich auch weiterhin nicht, weil ich nach wie vor wegen Psych. AU habe. ALG2 bekomme ich nicht, da mein Mann zu gut verdient.
Ich bin sehr verzweifelt und bin wieder was meine Genesung anbelangt wieder fast am Anfang.
Frage: Kann ich trotzdem ALG1 bekommen? Antrag habe ich vorsorglich heute Online gestellt. Bin ich ggf. trotz Ablehnung Alg 1 krankenversichert?
Tur mir leid für den langen Text.
Danke schon einmal im Voraus für hilfreiche Tipps.
MeiBen
ich bin neu hier und weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Folgender Sachverhalt:
Ich war 8,5 Jahre in der IT Branche als TZ beschäftigt, wurde immer wegen Erschöpfung krank. Mein HA hatte dann mir im März geraten wenn es sich nicht bessert, sollte ich überlegen zu kündigen.
Man muss dazu sagen, dass ich einen Sohn habe der PG3 hat (Sozial- Emotionale Störung).
Im April war es so schlimm, dass ich die Reißleine gezogen und habe dann zum 31.07.19 gekündigt nachdem mein AG Druck machte warum schon wieder krank. Von Fürsorge keine Spur. Mein HA hat mich dann am 12.04.19 krankgeschrieben und mir gleich eine Bescheinigung ausgestellt, dass er mir dazu geraten hat. Ich habe mich bei AfA gemeldet und denen die Bescheinigung wegen Vermeidung von Sperrzeiten und die AU vorlegt. Soweit so gut.
Seit dem 16.04.19 bin ich bei einem FA für Psych. und er hat mich fortlaufend aktuell bis 22.08.19 krankgeschrieben. Ab dem 23.05.19 erhielt ich von meiner KK Krankengeld.
Meine letzte AU (Folgebescheinigung) ist vom 22.07.19 die besagt AU bis erstmal 22.08.19.
Am 27.07.19 erhielt ich ein "nettes" Schreiben meiner KK, dass auf Grundlage eines " Gutachtens" vom MDK ich ab dem 01.08.19 (Wunderheilung lässt Grüßen) abgeblich wieder Arbeitsfähig wäre.
Das ist natürlich nicht der Fall. Ich habe natürlich sofort Widerspruch eingereicht: Habe auf § 24 SGB X und § 25 Abs. 1 SGB X verwiesen.
Parallel hierzu verweise ich Aufgrund der gestellten Diagnose meines behandelten Arztes auf das Urteil des Landessozial Gericht Hessen L 8KR 228/06.
Mein FA habe ich noch vor seinem Urlaub erreicht und er hat schon ein 2 Gutachten in Auftrag gegeben.
Die KK hat darauf hin mir den Eingang Widerspruch bestätigt. Mir das Witzschreiben vom MDK (er hat angeblich den FA tel nicht erreicht) in Kopie gegeben und dann gemeint, dass ein Widerspruch vom Arzt fehlen würde.
Soweit so gut.
Nun bekomme ich kein Krankengeld ab dem01.08.19. Meine Krankenversicherung ist ja auch nur zeitlich begrenzt. Arbeitsfähig (also für den Arbeitsmarkt) bin ich auch weiterhin nicht, weil ich nach wie vor wegen Psych. AU habe. ALG2 bekomme ich nicht, da mein Mann zu gut verdient.
Ich bin sehr verzweifelt und bin wieder was meine Genesung anbelangt wieder fast am Anfang.
Frage: Kann ich trotzdem ALG1 bekommen? Antrag habe ich vorsorglich heute Online gestellt. Bin ich ggf. trotz Ablehnung Alg 1 krankenversichert?
Tur mir leid für den langen Text.
Danke schon einmal im Voraus für hilfreiche Tipps.
MeiBen