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ExitUser
Gast
Hallo!
Ich werde vorraussichtlich krank in die Arbeitslosigkeit gehen. Bin bis einschließlich zum 30.06. in einer Arbeitsbeschäftigung. Der Vertrag läuft ganz normal ab.
Wenn ich mich z. B. morgen krankschreiben lasse und den Krankenschein beim Arbeitgeber abgebe, muss ich doch dem Arbeitsamt auch einen Krankenschein geben.
Muss man den Krankenschein dann kopieren und die Kopie beim Arbeitsamt abgeben ?
Vielen Dank im Vorraus !
Ich werde vorraussichtlich krank in die Arbeitslosigkeit gehen. Bin bis einschließlich zum 30.06. in einer Arbeitsbeschäftigung. Der Vertrag läuft ganz normal ab.
Wenn ich mich z. B. morgen krankschreiben lasse und den Krankenschein beim Arbeitgeber abgebe, muss ich doch dem Arbeitsamt auch einen Krankenschein geben.
Muss man den Krankenschein dann kopieren und die Kopie beim Arbeitsamt abgeben ?
Vielen Dank im Vorraus !