Hallo vern,
Mein
ALG1 wurde bis zum 23.08 gezahlt, daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen ab 23.08.
Da hat man dich doch sicher auch dazu informiert was du machen kannst, wenn du nach Ablauf des
ALGI keine Mittel für deinen Lebensunterhalt haben solltest, bis du die neue Tätigkeit aufnehmen kannst ???
Das ist jedenfalls so üblich, ich denke allerdings nicht, dass man dir dafür einen Krankenschein "empfohlen" haben wird.
Mein neuer Arbeitsvertrag startet aber erst am 15.10, um diese Zeit zu überbrücken habe ich mich halt krankschreiben lassen, in der Hoffnung ich bekomme weiter Bezüge.
Bei
Mittellosigkeit / Bedürftigkeit gibt es dafür
ALGII (
Hartz 4 ), dort wird dann auch die Krankenversicherung übernommen.
Die versäumen ja viel bei den Ämtern aber ich kann mir
NICHT vorstellen, dass man dich darauf nicht hingewiesen hat, ehe dein
ALGI abgelaufen war, dafür werden überall extra "Informations-Veranstaltungen" durchgeführt inzwischen ist die Teilnahme offenbar sogar Pflicht.
Wer noch über genug eigene Mittel verfügt (Vermögen / Ersparnisse) muss eine so kurze "Durststrecke" auch mal davon überbrücken.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe. Nur hat die
AfA meine Krankmeldung nicht bei der
KK gemeldet.
Anspruch auf Krankengeld hast du wenn du wirklich
KRANK bist, aber nicht mehr wenn dein
ALGI bereits beendet ist und du schnell noch "rückwirkend krank" wirst ... da bist du (bei Beginn der
AU / Ausstellungsdatum vom Arzt) gar nicht mehr für Krankengeld versichert.
Ob die
AfA dazu was meldet oder nicht ist dafür gar nicht relevant,
DU selbst hast doch auch einen Schein für die
KK bekommen und bist verpflichtet denen das dann auch zukommen zu lassen.
Und die KK hat mir einen Antrag auf freiwillige Versicherung zugeschickt.
Richtig, die haben dir das zugeschickt weil die
AfA dich (zum 23.08.) abgemeldet hat und du seit dem 24.08. überhaupt nicht mehr krankenversichert bist ... es zahlt ja Niemand mehr Beiträge für dich.
Die gesetzliche "Nachversicherung" endet 1 Monat nach dem letzten Beitrag (in deinem Falle von der
AfA ) und die fehlenden Beiträge (ab dem 24.08. bis wieder einer zahlt) möchte die
KK jetzt von dir haben.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage?
In diesem Falle sehr eindeutig, die
AU konnte
NICHT mehr wirksam werden für Krankengeld, weil du am Ausstellungstag dafür gar nicht mehr versichert gewesen bist, da sind die (mit Recht) sehr streng ... auch im Interesse der wirklich kranken Versicherten.
Bekomme ich Geld von der KK oder muss ich die Zeit jetzt ohne Geld überbrücken?
Das sind schon 2 Fragen in einem Satz, die
NICHTS miteinander zu tun haben ...
Du bekommst
KEIN Geld von der
KK aus den geschilderten Gründen und bei Bedarf (finanzielle Notwendigkeit) kannst du zur Überbrückung
ALGII beantragen, das gibt es aber auch
NICHT rückwirkend (also nicht mehr für August) ...
Die bisher schon offenen Beiträge wird die
KK noch konkret bei dir zur Nachzahlung einfordern und bis dahin ihre Leistungen auf ein "Mindestmaß" reduzieren ...
Entfällt ein Rechts-Anspruch auf
ALGII auch komplett, dann musst du die gesamten
KK -Beiträge (und deinen laufenden Lebensunterhalt) bis zur Arbeitsaufnahme selbst zahlen, denn dein
AG wird das ja erst ab dem 15.10. anmelden und übernehmen.
Mit der
KK solltest du dich also umgehend in Verbindung setzen, um die notwendigen Regelungen zu treffen.
MfG Doppeloma