Krank geschrieben und ALG1 läuft aus

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vern

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Hallo...
Mein ALG1 wurde bis zum 23.08 gezahlt, daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen ab 23.08. Mein neuer Arbeitsvertrag startet aber erst am 15.10, um diese Zeit zu überbrücken habe ich mich halt krankschreiben lassen, in der Hoffnung ich bekomme weiter Bezüge.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe. Nur hat die AfA meine Krankmeldung nicht bei der KK gemeldet. Und die KK hat mir einen Antrag auf freiwillige Versicherung zugeschickt.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage? Bekomme ich Geld von der KK oder muss ich die Zeit jetzt ohne Geld überbrücken?
MFG
 

vern

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Ja,
hab jetzt mit der KK telefoniert und die lehnen das Krankengeld ab da die Krankschreibung rückwirkend ausgestellt wurde und nicht am 24.08.
Ich war wohl bis 24.08 in Leistung und hätte mich auch da Krankschreiben müssen. Wie gesagt ist die Krankschreibung vom 25.08. rückwirkend auf den 23.08 ausgestellt. Glaube ich hab pech gehabt und muss jetzt ein Monat irgendwie überbrücken, oder gibt es da vielleicht doch ne Lösung?
 

Bitas

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Das Forum ist voll mit Menschen die „wirklich“ krank sind, die bekommen jede mögliche Hilfe .....aber Leute die das nur ausnutzen und betrügen wollen, bekommen von mir keine Hilfestellungen......
 

Doppeloma

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Hallo vern,

Mein ALG1 wurde bis zum 23.08 gezahlt, daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen ab 23.08.

Da hat man dich doch sicher auch dazu informiert was du machen kannst, wenn du nach Ablauf des ALGI keine Mittel für deinen Lebensunterhalt haben solltest, bis du die neue Tätigkeit aufnehmen kannst ???

Das ist jedenfalls so üblich, ich denke allerdings nicht, dass man dir dafür einen Krankenschein "empfohlen" haben wird. :icon_evil:

Mein neuer Arbeitsvertrag startet aber erst am 15.10, um diese Zeit zu überbrücken habe ich mich halt krankschreiben lassen, in der Hoffnung ich bekomme weiter Bezüge.

Bei Mittellosigkeit / Bedürftigkeit gibt es dafür ALGII ( Hartz 4 ), dort wird dann auch die Krankenversicherung übernommen.
Die versäumen ja viel bei den Ämtern aber ich kann mir NICHT vorstellen, dass man dich darauf nicht hingewiesen hat, ehe dein ALGI abgelaufen war, dafür werden überall extra "Informations-Veranstaltungen" durchgeführt inzwischen ist die Teilnahme offenbar sogar Pflicht.

Wer noch über genug eigene Mittel verfügt (Vermögen / Ersparnisse) muss eine so kurze "Durststrecke" auch mal davon überbrücken.

Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe. Nur hat die AfA meine Krankmeldung nicht bei der KK gemeldet.

Anspruch auf Krankengeld hast du wenn du wirklich KRANK bist, aber nicht mehr wenn dein ALGI bereits beendet ist und du schnell noch "rückwirkend krank" wirst ... da bist du (bei Beginn der AU / Ausstellungsdatum vom Arzt) gar nicht mehr für Krankengeld versichert. :icon_evil:

Ob die AfA dazu was meldet oder nicht ist dafür gar nicht relevant, DU selbst hast doch auch einen Schein für die KK bekommen und bist verpflichtet denen das dann auch zukommen zu lassen.

Und die KK hat mir einen Antrag auf freiwillige Versicherung zugeschickt.

Richtig, die haben dir das zugeschickt weil die AfA dich (zum 23.08.) abgemeldet hat und du seit dem 24.08. überhaupt nicht mehr krankenversichert bist ... es zahlt ja Niemand mehr Beiträge für dich.

Die gesetzliche "Nachversicherung" endet 1 Monat nach dem letzten Beitrag (in deinem Falle von der AfA ) und die fehlenden Beiträge (ab dem 24.08. bis wieder einer zahlt) möchte die KK jetzt von dir haben.

Wie ist denn jetzt die Rechtslage?

In diesem Falle sehr eindeutig, die AU konnte NICHT mehr wirksam werden für Krankengeld, weil du am Ausstellungstag dafür gar nicht mehr versichert gewesen bist, da sind die (mit Recht) sehr streng ... auch im Interesse der wirklich kranken Versicherten.

Bekomme ich Geld von der KK oder muss ich die Zeit jetzt ohne Geld überbrücken?

Das sind schon 2 Fragen in einem Satz, die NICHTS miteinander zu tun haben ... :idea:

Du bekommst KEIN Geld von der KK aus den geschilderten Gründen und bei Bedarf (finanzielle Notwendigkeit) kannst du zur Überbrückung ALGII beantragen, das gibt es aber auch NICHT rückwirkend (also nicht mehr für August) ...

Die bisher schon offenen Beiträge wird die KK noch konkret bei dir zur Nachzahlung einfordern und bis dahin ihre Leistungen auf ein "Mindestmaß" reduzieren ...

Entfällt ein Rechts-Anspruch auf ALGII auch komplett, dann musst du die gesamten KK -Beiträge (und deinen laufenden Lebensunterhalt) bis zur Arbeitsaufnahme selbst zahlen, denn dein AG wird das ja erst ab dem 15.10. anmelden und übernehmen.

Mit der KK solltest du dich also umgehend in Verbindung setzen, um die notwendigen Regelungen zu treffen.

MfG Doppeloma
 

HermineL

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Das die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ausgestellt wurde reicht alleine nicht als Grund aus um das Krankengeld zu verweigern. Das Ausstellungsdatum der AU lag außerdem innerhalb der Nachversicherungspflicht der KK .

Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid ?
 

HermineL

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§ 46 SGB V Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld - dejure.org
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an."
Das ist so jedoch darf die AU auch zurückdatiert werden.

Im Fall des TE müsste man erst wissen mit welcher genauen Begründung die KK ablehnt. Hat er keinen Ablehnungsbescheid muss er auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.

Korrektur:
Ja,
hab jetzt mit der KK telefoniert und die lehnen das Krankengeld ab da die Krankschreibung rückwirkend ausgestellt wurde und nicht am 24.08.
Worte sind Schall und Rauch. Was am Telefon gesagt wird hat keine Bedeutung sondern nur schriftliches ist angreifbar. Bestehe auf einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Dazu ist die KK verpflichtet.
 

HermineL

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Ich halte die Chancen des TE auch für gering weil dies zu offensichtlich ist aber eine AU kann bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden ohne Verlust des Krankengeldes. Eine pauschale Ablehnung nur wegen der Rückdatierung reicht für die Ablehnung nicht aus.Hierzu wird aber mit Sicherheit der Rechtsweg notwendig sein weil die KK das mit Sicherheit nicht freiwillig akzeptieren wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Das hat nichts mit offensichtlich zu tun.

Wäre er am letzten Tag der Beschäftigung zum Arzt gegangen und der hätte ihn AU geschrieben, würde er Krankengeld beziehen.

Offensichtlich ist er zu doof um zu bexxxeixxen.
 

HermineL

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Wenn er am letzten Tag gegangen wäre dann wäre das in der Tat besser gewesen. Daran besteht kein Zweifel.

Das dies hier keine Auswirkungen hat bezweifele ich denn die Regelung in der Arbeitsunfähigkeitsverordnung gibt das nicht her. Nach dieser muss der Arzt dafür Gründe haben und ob dies so ist entzieht sich unserer Kenntnis.



Offensichtlich ist er zu doof um zu bexxxeixxen.
Die Äußerung von dir über den TE den du weder persönlich kennst noch anderwertig beurteilen kannst ist komplett daneben und ist hier auch nicht Gegenstand der Trööts.
Der TE hat eine Fragestellung und die gilt unter zu Hilfenahme der rechtlichen Situation zu bewerten. Moralinsauere Beurteilungen haben dabei nichts zu suchen. Da kann sich jeder seinen teil denken, was ich auch tue, aber das hat nichts mit der Bewertung der Fragestellung zu tun.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Die Äußerung von dir über den TE den du weder persönlich kennst noch anderwertig beurteilen kannst ist komplett daneben und ist hier auch nicht Gegenstand der Trööts.
Normalerweise ist das nicht meine Art und ich bin da in der Regel auch vorsichtig.

Allerdings war das zumindest nach lesen dieses Absatzes für mich offensichtlich, um bei Deiner Wortwahl zu bleiben.
Hallo...
Mein ALG1 wurde bis zum 23.08 gezahlt, daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen ab 23.08. Mein neuer Arbeitsvertrag startet aber erst am 15.10, um diese Zeit zu überbrücken habe ich mich halt krankschreiben lassen, in der Hoffnung ich bekomme weiter Bezüge.

Ja, mich ärgert sowas auch, weil ich Gesundheit für das höchste Gut und Wichtigste im Leben halte.
Da bin ich konservativ und konsequent in meiner Beurteilung.

Sollte das zu Unrecht sein, entschuldige ich mich auch gerne.
 

Hansgeorg Januar1963

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Das die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ausgestellt wurde reicht alleine nicht als Grund aus um das Krankengeld zu verweigern. Das Ausstellungsdatum der AU lag außerdem innerhalb der Nachversicherungspflicht der KK .

Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid ?

Der TE war mit Ablauf seines ALG 1 nicht mehr "krankenversichert" in Sinne von daß ihm Krankengeld zu zahlen ist.
Die Nachversichering gilt nur für die Gewährung medizinischer Leistungen.
Nicht für Krankengeld.

Darauf besteht nur während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder im Bezug von ALG 1 ein Anspruch.

Die Vorposterin hat den Sachverhalt doch ausführlich erklärt.
 

Doppeloma

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Hallo HermineL,

Wenn er am letzten Tag gegangen wäre dann wäre das in der Tat besser gewesen. Daran besteht kein Zweifel.

Wenn man #Post3 nachliest muss man sich fragen, ob der TE eigentlich selbst genau weiß wann sein ALGI nun abgelaufen war und wann er beim Arzt die AU (schon rückwirkend) geholt hat, um die Zeit bis zum Beginn der neuen Stelle zu "überbrücken" ... :icon_neutral:

Das dies hier keine Auswirkungen hat bezweifele ich denn die Regelung in der Arbeitsunfähigkeitsverordnung gibt das nicht her. Nach dieser muss der Arzt dafür Gründe haben und ob dies so ist entzieht sich unserer Kenntnis.

Was die "Arbeits-Unfähigkeits-Verordnung" hergibt oder nicht ist dabei irrelevant, die ist eine "Erfindung" der Ärztekammer, verbindlich ist was im Gesetz steht (SGB V).

Es macht eben einen Unterschied, ob man mal im laufenden Bezug (von Einkommen oder ALGI ) eine rückwirkende AU ausgestellt bekommt oder eine AU erstmalig ausgestellt wird klar NACH dem Ende des Leistungsbezuges ...aber mit Rückwirkung in den Leistungsbezug.

Das wird der TE bei der KK kaum plausibel erklären KÖNNEN und der Arzt muss das gar nicht, es ist ja nicht mal klar, ob der Arzt überhaupt wußte für welchen Zweck die AU rückwirkend dienen sollte. :icon_evil:

Ich möchte das auch gar nicht weiter "moralisierend" hinterfragen, die Rechtslage ist in diesem Falle eindeutig ...

Warten wir doch einfach mal ab ob und wie sich der TE dazu noch mal äußern wird, falls er das überhaupt noch möchte ...

MfG Doppeloma
 
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