G
Gelöschtes Mitglied 64681
Gast
Wie in einem anderen Thread bereits geschrieben, endet mein AV (mit Aufhebungsvertrag) zum 31.03.19. Mit meiner behandelnden Psychiaterin ist besprochen, dass sie mich am 28.03. zunächst für 2 Wochen krank schreiben wird. (Ab 01.04. verlässt sie die Praxis.)
Die KK wird 'krank am Ende AV' sicher gar nicht gut finden. Daher frage ich mich gerade, ob ich meine AU-Meldungen dann künftig per Einwurf/Einschreiben versenden sollte. Oder habt Ihr eine kostengünstigere Idee? Bisher habe ich die Meldungen einfach direkt bei denen in den Briefkasten geworfen. (Persönlich möchte ich sie nicht abgeben. Insbesondere wegen der F-Diagnose. Die verwickeln mich eh schon jedes Mal in ein Gespräch, bei dem ich hinterher das Gefühl habe, mehr als unbeding nötig, von mir preis gegeben zu haben.)
Oder mit der doppeltgemoppelt Methode? Aber die wollen vermutlich das Original haben, oder?
Meine KK bewirbt ganz massiv eine App, mit der die Versicherten die AU-Meldungen versenden können. Was haltet Ihr davon? Vielleicht bin ich zu paranoid, aber ich habe ein bisschen Sorge, dass die dann auch meinen Standort etc. auslesen können ...und vielleicht sind es auch unnötige Sorgen, wenn ich befürchte, dass die KK unfaire Methoden anwenden könnte, um nicht allzu lange KG zu zahlen ...
Und noch eine Frage: Muss ich der KK am 01.04. mitteilen, dass mein AV beendet ist? Oder erhalten die eh die Mitteilung von meinem AG? Und beantrage ich dann auch gleich KG ab 01.04.? Formlos?
Um so mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen stellen sich mir. Grübel, grübel ....
Die KK wird 'krank am Ende AV' sicher gar nicht gut finden. Daher frage ich mich gerade, ob ich meine AU-Meldungen dann künftig per Einwurf/Einschreiben versenden sollte. Oder habt Ihr eine kostengünstigere Idee? Bisher habe ich die Meldungen einfach direkt bei denen in den Briefkasten geworfen. (Persönlich möchte ich sie nicht abgeben. Insbesondere wegen der F-Diagnose. Die verwickeln mich eh schon jedes Mal in ein Gespräch, bei dem ich hinterher das Gefühl habe, mehr als unbeding nötig, von mir preis gegeben zu haben.)
Oder mit der doppeltgemoppelt Methode? Aber die wollen vermutlich das Original haben, oder?
Meine KK bewirbt ganz massiv eine App, mit der die Versicherten die AU-Meldungen versenden können. Was haltet Ihr davon? Vielleicht bin ich zu paranoid, aber ich habe ein bisschen Sorge, dass die dann auch meinen Standort etc. auslesen können ...und vielleicht sind es auch unnötige Sorgen, wenn ich befürchte, dass die KK unfaire Methoden anwenden könnte, um nicht allzu lange KG zu zahlen ...
Und noch eine Frage: Muss ich der KK am 01.04. mitteilen, dass mein AV beendet ist? Oder erhalten die eh die Mitteilung von meinem AG? Und beantrage ich dann auch gleich KG ab 01.04.? Formlos?
Um so mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen stellen sich mir. Grübel, grübel ....