Nordfriese
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Ich bin 60 Jahre alt beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und brauche für beide Augen Sonderlinsen. Meine Krankenkasse hat mich zur Zuzahlung von 700.- Euro verpflichtet, die ich mir nicht leisten kann. Das für mich zuständige Amt hat einen Fehler in der Berechnung gemacht. Dadurch bekomme ich nun Grundsicherungsleistungen rückwirkend bis 01.01.2018. Verändert sich dann nicht auch die Zuzahlungspflicht der Krankenkasse?