Kostenübernahme von Strom und Gas bei Grundsicherung?

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hansimpech

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Hallo,
ich würde gerne mal wissen wenn man Grundsicherung erhält was wird übernehmen Strom und Gas?
 

Seepferdchen 2010

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@hansimpech

Auch im Rechtskreis vom SGB XII wird zum Beispiel Gas für Heizung übernommen, Strom nur wenn Nachtspeicherheizug, ansonsten ist Strom aus der Regelleistung/Rente zu zahlen.
 

Birgit63

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Strom und Gas sind, soweit sie Kochen und Licht, elektrische Geräte wie Fernseher, Computer, Staubsauger etc. betreffen, vom Regelsatz zu zahlen. Wenn es sich bei Gas und Strom um das Heizen handelt, ist es vom Sozialamt zu zahlen.
 

Seepferdchen 2010

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@Birgit63

Gas sind, soweit sie Kochen

Das gibt es seit 2010 nicht mehr, dazu lies bitte hier die in der Urteilsbegründung und auf den Hinweis zum BSG Urteil vom Oktober 2010:

2. Die Rechtsprechung des BSG , wonach von den gemäß § 22 Abs 1 SGB II als Heizkosten zu übernehmenden Gasabschlägen kein Abzug für das in der Gaslieferung enthaltene Kochgas vorgenommen werden darf, soweit der auf das Kochgas entfallende Anteil nicht konkret bestimmbar ist (BSG , Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R -), kann wegen der insoweit "umgekehrten" Regelungssystematik des § 21 Abs 7 SGB II nicht auf den Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung übertragen werden.

Quelle:
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2017
 
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ExitUser

Gast
Zumindest wird sollte das Wasser über einen Durchlauferhitzer erwärmt werden eine Strompauschale/Zuschuss für die Warmwasserbereitung gezahlt zu den KDU .

Ist bei mir auch der Fall, in welcher Höhe müsste ich mal nachschauen...

liesa
 
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