Die
Übernahme von Renovierungskosten kommt dann in Betracht
, wenn es sich um Kosten für
handelt,
- die vom Mieter einzugsbedingt, turnusmäßig oder auszugsbedingt zu übernehmen sind
und
- die dem Grunde und der Höhe nach erforderlich und angemessen
sind.
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2.2 Einzugsbedingte, turnusmäßige und auszugsbedingte Verpflichtung
2.2.1 Besonderheiten bei Einzügen
Der Vermieter hat die Verpflichtung, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Die Anforderungen hieran sind aber sehr niedrig: Die Wohnung muss nicht in renoviertem Zustand übergeben werden und auch nicht mit einem Fußbodenbelag ausgestattet sein.
Die Übernahme der
angemessenen Kosten einer Einzugsrenovierung kommt deshalb in den Fällen in Betracht, in denen der Vermieter selbst keine Verpflichtung zur Vornahme der Einzugsrenovierung übernehmen, sondern die Wohnung in nicht renoviertem Zustand vermieten will.
Die Kaltmiete muss des Weiteren angemessen sein.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist darüber hinaus, dass die Einzugsrenovierung im konkreten Einzelfall
erforderlich ist, um die „Bewohnbarkeit“ der Wohnung herzustellen. Siehe hierzu unter Ziff. 2.1.
- Ausreichend ist eine Herstellung der Wohnung entsprechend des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment, also mit einem einfachen Wand-und Bodenbelag (Raufaser/PVC, einfacher Teppichboden)
- die Kosten zur Herstellung des Standards einer Wohnung im konkreten Einzelfall im unteren Wohnsegment müssen erforderlich und angemessen sein.
Sind bei dem Bezug der Wohnung Renovierungsmaßnahmen erforderlich, die über das übliche Maß von Schönheitsreparaturen hinausgehen, so kann von einer Angemessenheit der Kosten regelmäßig nicht ausgegangen werden (z. B. großflächiges Verputzen von Wänden, Sanierung eines Badezimmers etc.).
Soweit sich der Zustand der Wohnung nicht aus dem Mietvertrag ergibt, ist die Notwendigkeit einer Einzugsrenovierung schlüssig, z. B. durch Vorlage eines Wohnungsübergabe – Protokolls, darzulegen.
Quelle:
Arbeitshilfe zu § 35 SGB XII - Stadt Hamburg