kostenübernahme für fahrten von meinem sohn zum vater

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medea

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27 Feb 2006
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hallo leute ,
noch mehr fragen. mein sohn fährt fast jedes wochenende zu seinem vater. kosten hin und zurück 8,00 €. sein vater erhält ebenfalls hartz iv und sagt. er kann diese kosten nicht übernehmen. die Jobcenter sagt: diese kosten wären vom regelsatz o. dem kindergeld zu zahlen. kann ich mir aber nicht vorstellen.
muss die Jobcenter diese kosten übernehmen ? wenn man das auf´s jahr rechnet dann, ist das gar nicht mal so wenig. jedenfalls nicht für mich.

2. Frage : wenn mein sohn 15 j. im sommer z.b. prospekte austeilt, was darf er dazu verdienen, ab wann wird ihm wieviel abgezogen.

3. frage die kosten für einen kinderausweis, wird wegen klassenreise von der schule aus benötigt. passbilder, ausweis zahlt die Jobcenter mir das ?

4. frage ; neuer schulranzen, sowie turnschuhe für den turnunterricht werden benötigt,auch muss ich alle paar wochen bücher für den deutschunterricht kaufen ( jedesmal zwischen 8,00 u. 12,00 €) habe gehört die Jobcenter müsste das übernehmen.

5. frage: wie sieht das mit einer monatskarte für den schulweg aus ? 2 1/5 km schulweg. z.zt. kein fahrrad, da defekt 0 money für die reperatur.

6. Frage: nachhilfe englisch, gibt es dafür von der Jobcenter einen zuschuss ?
in von der stadt angebotenen nachhilfeklassen sind 1. keine freien plätze, 2. wird kein englisch unterrichtet

brauche die § aus denen meine ansprüche hervorgehen.

ich bin inzwischen so drauf, dass ich absolut alles was mir irgendwie zustehen könnte beantrage.

danke schon mal im voraus.
:stern: bey medea

ZUSAMMEN SIND WIR STARK !!!!!!!
KÄMPFEN STATT DEPRIS SCHIEBEN UND RESIGNIEREN !!!!!!!!!!!

- dann klappt es auch mit den ämtern -
:lol:





 
Hallo medea,

zum Umgangsrecht: beantrage für deinen Sohn die Fahrkosten als Mehrbedarf zur Ausübung seines Umgangsrechtes - umgekehrt ist dies schon gewährt worden ---> guck.

Nebenverdienst -> Freigrenzen hier ---> klick

VG
vagabund
 
zum Schulweg/Fahrkosten: ich weiß/glaube nicht, das die Fahrkosten von der Jobcenter übernommen werden. Du kannst es aber einmal beim zuständigen Schulamt probieren. Hier bei uns wurden Fahrkosten ab einer bestimmten KMzahl vom Schulamt übernommen. Bedürftigkeit vorausgesetzt. :mrgreen:

Das mag aber in jedem Land oder von Stadt zur Stadt verschieden sein.
 
kostenübernahme für die fahrten meines sohnes

hallo leute,
lieb von euch, dass ihr euch die arbeit gemacht habt, mir auf meine fragen zu antworten.

also, dann drückt mir mal die daumen


bey, bis die tage. denn solange es die Jobcenter gibt , kommen die nächsten probleme und fragen bestimmt !!!!!!

:stern: medea
 
kostenübernahme für die fahrten zum vater

hey leute !!!!

habe gerade eine Ablehnung zur Kostenübernahme für die Fahrten meines Sohnes zu seinem Vater erhalten.

Der Antrag würde nicht unter einmalige Sonderleistungen nach §23 Abs.3 SGB II fallen. Die Kosten dafür würden durch die Regelleistungen nach §20 SGBII abgegolten
:kotz: war ja klar, dass es erst mal ne Ablehnung kommt.
werde natürlich WIDERSPRUCH einlegen.

bey :stern: Medea
 
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