Hallo,
zur Vorabinfo: Ich habe eine EGV nicht unterschrieben und daraufhin nach Widerspruch eine EGV -VA bekommen und dieser nicht erneut widersprochen (vor paar Monaten). Der Auszug, um den es geht, ist im Anhang zu finden.
Ich bewerbe mich ausschließlich per Post bisher (und mache diese 5 € jedes Mal geltend), da ich ansonsten nur sehr sporadisch erreichbar bin.
In der EGV -VA steht, dass ich mich vorrangig per Mail bewerben soll. Laut Gesetz ist das bestimmt nicht erforderlich, aber da ich der EGV -VA nicht widersprochen habe, kann man mir bestimmt die weitere Erstattung von diesen Kosten deshalb versagen, oder?
Davon abgesehen, wird unten aufgeführt, dass ich als Nachweise lediglich das Antragsformular zur Bewerbungskostenerstattung und die Anschreiben abgeben soll.
Nun werden von mir "Nachweise der postalisch versendeten Bewerbungen" (Anschreiben wohl gemeint? Sind schon abgegeben) und "Postbelege" verlangt. Wie soll ich darauf am besten antworten? Ich habe keine Quittungen.
zur Vorabinfo: Ich habe eine EGV nicht unterschrieben und daraufhin nach Widerspruch eine EGV -VA bekommen und dieser nicht erneut widersprochen (vor paar Monaten). Der Auszug, um den es geht, ist im Anhang zu finden.
Ich bewerbe mich ausschließlich per Post bisher (und mache diese 5 € jedes Mal geltend), da ich ansonsten nur sehr sporadisch erreichbar bin.
In der EGV -VA steht, dass ich mich vorrangig per Mail bewerben soll. Laut Gesetz ist das bestimmt nicht erforderlich, aber da ich der EGV -VA nicht widersprochen habe, kann man mir bestimmt die weitere Erstattung von diesen Kosten deshalb versagen, oder?
Davon abgesehen, wird unten aufgeführt, dass ich als Nachweise lediglich das Antragsformular zur Bewerbungskostenerstattung und die Anschreiben abgeben soll.
Nun werden von mir "Nachweise der postalisch versendeten Bewerbungen" (Anschreiben wohl gemeint? Sind schon abgegeben) und "Postbelege" verlangt. Wie soll ich darauf am besten antworten? Ich habe keine Quittungen.
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