sumpfgurke1
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Guten Abend !
Ich habe heute Post von der Stadt Bonn erhalten das mein Vater den ich vor 25 Jahren das letzte mal gesehen habe und zu dem ich auch sonst kein Kontakt hatte am 25.10.06 verstorben ist und ich soll mich nun umgehend bei der Stadt melden zwecks Beerdigung etc. Werde darauf Hingewiesen das ich die Kosten zu tragen habe die anfallen da ich leiblicher Sohn bin.Werde naturlich das Erbe ausschlagen. Da ich nur 649 Euro Harz4 habe wovon ich auch noch die Miete zahlen muss und auch noch mit 2000 Euro in den Miesen stehe bei der Sparkasse und auch sonst keinerlei Rücklagen habe frage ich mich wie ich das Bezahlen soll ?Wenn ich Rücklagen hätte wurde ich dieses naturlich schon aus Moralischer Verplichtung irgendwie versuchen zu bezahlen aber es geht nun mal beim besten willen nicht.Wo kann man einen Antrag auf Übernahmen stellen bei der Arge oder Sozialamt ?Muss ich den Antrag sofort stellen oder erst bei Bekanntwerden der Kosten ? Soviel ich weiss gibt es noch 2 andere Kinder von ihm die er mit einer anderen Frau nach der Scheidung hatte.Es lauft daraus hinaus das das Ordnungsamt die Beerdigung von Amtswegen anordnet und die Kosten dann von den Verplichteten einfordern will[ Da ich keine Fristen versaumen will muss ich wissen wo und wann ich die Anträge stellen muss. Da ich ja nicht weiss ob einer das Erbe annimmt[ dieser hat ja 6 Wochen Zeit anzunehmen bzw auszuschlagen .Wenn einer das Erbe annimmt bin ich raus aus der Verplichtung das weiss ich aber frühestend nach 6 Wochen ansonsten bin ich als Sohn Verplichtet zu zahlen..auch wenn ich das Erbe ausschlage.Stelle ich aber erst nach 6 Wochen einen Antag auf Übernahme heisst es mit Sicherheit das hätten Sie sofort nach Kenntniss des Todes machen sollen. Weiss einer Rat wie man am besten vorgehen kann ohne was falsch zu machen ? Danke
Ich habe heute Post von der Stadt Bonn erhalten das mein Vater den ich vor 25 Jahren das letzte mal gesehen habe und zu dem ich auch sonst kein Kontakt hatte am 25.10.06 verstorben ist und ich soll mich nun umgehend bei der Stadt melden zwecks Beerdigung etc. Werde darauf Hingewiesen das ich die Kosten zu tragen habe die anfallen da ich leiblicher Sohn bin.Werde naturlich das Erbe ausschlagen. Da ich nur 649 Euro Harz4 habe wovon ich auch noch die Miete zahlen muss und auch noch mit 2000 Euro in den Miesen stehe bei der Sparkasse und auch sonst keinerlei Rücklagen habe frage ich mich wie ich das Bezahlen soll ?Wenn ich Rücklagen hätte wurde ich dieses naturlich schon aus Moralischer Verplichtung irgendwie versuchen zu bezahlen aber es geht nun mal beim besten willen nicht.Wo kann man einen Antrag auf Übernahmen stellen bei der Arge oder Sozialamt ?Muss ich den Antrag sofort stellen oder erst bei Bekanntwerden der Kosten ? Soviel ich weiss gibt es noch 2 andere Kinder von ihm die er mit einer anderen Frau nach der Scheidung hatte.Es lauft daraus hinaus das das Ordnungsamt die Beerdigung von Amtswegen anordnet und die Kosten dann von den Verplichteten einfordern will[ Da ich keine Fristen versaumen will muss ich wissen wo und wann ich die Anträge stellen muss. Da ich ja nicht weiss ob einer das Erbe annimmt[ dieser hat ja 6 Wochen Zeit anzunehmen bzw auszuschlagen .Wenn einer das Erbe annimmt bin ich raus aus der Verplichtung das weiss ich aber frühestend nach 6 Wochen ansonsten bin ich als Sohn Verplichtet zu zahlen..auch wenn ich das Erbe ausschlage.Stelle ich aber erst nach 6 Wochen einen Antag auf Übernahme heisst es mit Sicherheit das hätten Sie sofort nach Kenntniss des Todes machen sollen. Weiss einer Rat wie man am besten vorgehen kann ohne was falsch zu machen ? Danke