Wie verhält man sich wenn man vom JC eine Kostensenkungsaufforderung erhält ?
Hierzu mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen
- Bei einer Kostensenkungsaufforderung handelt es sich nicht um einen Bescheid, vorsorglich weisen die JC darauf hin, das ein Widerspruch gegen die Kostensenkungsaufforderung fruchtlos ist. Fair wäre allerdings den Betroffenen darauf hinzuweisen, mit welchen Maßnahmen er sich erfolgreich wehren kann, doch das ist dann wohl zu viel des Guten verlangt von diesen argen JC ´s.
- Leider wiegen sich viele Betroffene in trügerischer Sicherheit, sie mögen wohl ahnen was Ihnen Böses droht, aber die nächsten 6 Monate passiert ja erst mal nichts, bis dann die „Vollzugsmeldung“ in Gestalt von Einbehaltung der unangemessenen Beträge von der Regelleistung kommt. Dann ist es leider zu spät.
Es gibt 2 Instrumentarien einer Kostensenkungsaufforderung den Zahn zu ziehen.
1.) Antrag auf Umzugskostenübernahme
2.) Anlegen einer schriftlichen Dokumentation über Wohnungssuche
Zu 1.) Antrag auf Umzugskostenübernahme
Wenn das JC auf Umsetzung der Kürzung beharrt, so hat jeder Betroffene das Recht, eine neue angemessene Wohnung zu suchen, d. h. die Umzugskosten, Kautionsgestellung sowie im Einzelfall zu prüfende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug sind vom JC zu übernehmen. Man zwingt das JC hiermit eine Kostenabwägung durchzuführen, wird eine Umzugskostenübernahme aus wirtschaftlichen Gründen verweigert ( das JC steht hier nach dem Gesetz in der Pflicht ) heißt das auch das die angedrohte Kürzung hinfällig ist.
Zu 2.) Anlegen einer schriftlichen Dokumentation über Wohnungssuche
Diese ist ein Muß. Man legt dem JC monatlich schriftlich gegen Nachweis des Empfangs 4 Mietangebote vor, die unangemessen sind. Es reicht schon aus, wenn man Zeitungsinserate / Anzeigen aus Internet etc. handschriftlich mit Kommentar versieht wie z. Bsp. Nettokaltmiete zu hoch, Nebenkosten zu hoch , Heizkosten zu hoch...
Das JC kann die Kürzung nicht umsetzten, die Frist muß verlängert werden.
Sollte es später zu Auseinandersetzung mit dem JC vor dem Sozialgericht kommen, ist der schriftliche Nachweis einer Dokumentation unersetzlich, ansonsten erkennt das Gericht in der Regel wegen fehlender Mitwirkungspflicht auf Vollzug und Rechtmäßigkeit der Kürzung.
Darüberhinaus würde Ich jedem Betroffenen das Aufsuchen eines Fachanwalts für Sozialrecht empfehlen. Nur zu oft sind die Richtlinien des JC angreifbar, und Herr/ Frau Anwalt weiß dann am besten,was zu tun ist...
Hierzu mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen
- Bei einer Kostensenkungsaufforderung handelt es sich nicht um einen Bescheid, vorsorglich weisen die JC darauf hin, das ein Widerspruch gegen die Kostensenkungsaufforderung fruchtlos ist. Fair wäre allerdings den Betroffenen darauf hinzuweisen, mit welchen Maßnahmen er sich erfolgreich wehren kann, doch das ist dann wohl zu viel des Guten verlangt von diesen argen JC ´s.
- Leider wiegen sich viele Betroffene in trügerischer Sicherheit, sie mögen wohl ahnen was Ihnen Böses droht, aber die nächsten 6 Monate passiert ja erst mal nichts, bis dann die „Vollzugsmeldung“ in Gestalt von Einbehaltung der unangemessenen Beträge von der Regelleistung kommt. Dann ist es leider zu spät.
Es gibt 2 Instrumentarien einer Kostensenkungsaufforderung den Zahn zu ziehen.
1.) Antrag auf Umzugskostenübernahme
2.) Anlegen einer schriftlichen Dokumentation über Wohnungssuche
Zu 1.) Antrag auf Umzugskostenübernahme
Wenn das JC auf Umsetzung der Kürzung beharrt, so hat jeder Betroffene das Recht, eine neue angemessene Wohnung zu suchen, d. h. die Umzugskosten, Kautionsgestellung sowie im Einzelfall zu prüfende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug sind vom JC zu übernehmen. Man zwingt das JC hiermit eine Kostenabwägung durchzuführen, wird eine Umzugskostenübernahme aus wirtschaftlichen Gründen verweigert ( das JC steht hier nach dem Gesetz in der Pflicht ) heißt das auch das die angedrohte Kürzung hinfällig ist.
Zu 2.) Anlegen einer schriftlichen Dokumentation über Wohnungssuche
Diese ist ein Muß. Man legt dem JC monatlich schriftlich gegen Nachweis des Empfangs 4 Mietangebote vor, die unangemessen sind. Es reicht schon aus, wenn man Zeitungsinserate / Anzeigen aus Internet etc. handschriftlich mit Kommentar versieht wie z. Bsp. Nettokaltmiete zu hoch, Nebenkosten zu hoch , Heizkosten zu hoch...
Das JC kann die Kürzung nicht umsetzten, die Frist muß verlängert werden.
Sollte es später zu Auseinandersetzung mit dem JC vor dem Sozialgericht kommen, ist der schriftliche Nachweis einer Dokumentation unersetzlich, ansonsten erkennt das Gericht in der Regel wegen fehlender Mitwirkungspflicht auf Vollzug und Rechtmäßigkeit der Kürzung.
Darüberhinaus würde Ich jedem Betroffenen das Aufsuchen eines Fachanwalts für Sozialrecht empfehlen. Nur zu oft sind die Richtlinien des JC angreifbar, und Herr/ Frau Anwalt weiß dann am besten,was zu tun ist...