Hab nur mal eine Frage ... habe eine Bekannte auf folgendes Urteil hingewiesen ... sie ist alleinerziehend mit zwei Kindern, bezieht Hartz IV. Die Tochter geht seit dem Sommer auf das Gymnasium, 11. Klasse. Ihr wurde seinerzeit gesagt, sie muss die Kosten der Schülermonatskarte selbst tragen.
Nun gibt es aber folgendes Urteil:
>>(24.08.2010) Die Arge muss die Kosten für eine Schülermonatskarte übernehmen, wenn der Betroffene Hartz IV Leistungen bezieht. Das urteilte das Sozialgericht Gießen, AZ: S 29 AS 981/10 ER. Das gilt ab der 11. Klasse eines Gymnasiums. Wie die Richter urteilten, gehören die Kosten zum unabweisbaren Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.<<
Quelle: Hartz IV: Arge muss Schlermonatskarte zahlen
Nun ist sie mit diesem Urteil zum Amt, dort wurde ihr gesagt, das Urteil wäre dort nicht bekannt, außerdem hätte sich das jetzt mit dem neuen Bildungspaket wohl erledigt, sie solle sich aber im Januar noch einmal melden.
An wen kann man sich wenden, wie soll sie reagieren, wenn das Amt sich letztlich doch weigert die Kosten für die Monatskarte zu übernehmen?
Das Bildungspaket kann doch dieses Urteil sicher nicht entkräften, ist dieses Paket doch dafür gar nicht gedacht. Urteil ist schließlich Urteil und das Paket ist doch für Nachhilfe und ähnliches gedacht, oder nicht? Wobei das Paket ja noch gar nicht beschlossen ist.
Wäre dankbar für Hilfestellung ...
Nun gibt es aber folgendes Urteil:
>>(24.08.2010) Die Arge muss die Kosten für eine Schülermonatskarte übernehmen, wenn der Betroffene Hartz IV Leistungen bezieht. Das urteilte das Sozialgericht Gießen, AZ: S 29 AS 981/10 ER. Das gilt ab der 11. Klasse eines Gymnasiums. Wie die Richter urteilten, gehören die Kosten zum unabweisbaren Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.<<
Quelle: Hartz IV: Arge muss Schlermonatskarte zahlen
Nun ist sie mit diesem Urteil zum Amt, dort wurde ihr gesagt, das Urteil wäre dort nicht bekannt, außerdem hätte sich das jetzt mit dem neuen Bildungspaket wohl erledigt, sie solle sich aber im Januar noch einmal melden.
An wen kann man sich wenden, wie soll sie reagieren, wenn das Amt sich letztlich doch weigert die Kosten für die Monatskarte zu übernehmen?
Das Bildungspaket kann doch dieses Urteil sicher nicht entkräften, ist dieses Paket doch dafür gar nicht gedacht. Urteil ist schließlich Urteil und das Paket ist doch für Nachhilfe und ähnliches gedacht, oder nicht? Wobei das Paket ja noch gar nicht beschlossen ist.
Wäre dankbar für Hilfestellung ...