Kostenaufwändige Ernährung wg. Diabetis mellitus Typ 2

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augenweide2003

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Gibt es solche Bestimmungen wirklich? Ich habe den Mehrbedarf beantragt.Er wurde abgelehnt. Dann vom SG per EA zu 70% zuerkannt. Zwei Monate vor Ablauf der ALGII -Bewilligung auf Betreiben der ARGE Vorladung zum Gesundheitsamt. Ergebnis war die Einstellung der Zahlung trotz gegenteiligen SG -Beschluß. Zwischenzeitlich neuen Antrag auf ALGII gestellt. Mehrbedarf wieder abgelehnt. Wieder zum SG usw. usw. usw.
Wieso muß ich als Betroffener die Sozialgerichte alle halbe Jahre anrufen, um meine Rechte durchzusetzen???? Warum ist ein Beschluß des SG nicht mehr als maximal ein halbes Jahr gültig??? Kein Wunder, daß die SG maßlos überlastet sind!!!!!!!!!
Ich bitte um zahlreiche Meinungen. Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Argen herumzuschlagen. Vermutlich werden wir deshalb auch so schikaniert.
 
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Ich bitte um zahlreiche Meinungen.
@augenweide2003,
hier meine Meinung. Du bist seit dem 18.06.2005 hier registriert, aber deine 27 Beiträge sind meistens nur Hilfesuchend. Und dann, wenn es geht von jetzt auf gleich. Wie sieht es aus, wenn du auch mal versuchst, Hilfe zu geben? (Geben und nehmen?) Oder auch erst mal das hier beherzigen.
Du wolltest meine Meinung, nun hast du sie. :icon_hmm: Helfen kann ich dir in deinem Fall leider nicht.
 
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Gast
Gibt es solche Bestimmungen wirklich? Ich habe den Mehrbedarf beantragt.Er wurde abgelehnt. Dann vom SG per EA zu 70% zuerkannt. Zwei Monate vor Ablauf der ALGII -Bewilligung auf Betreiben der ARGE Vorladung zum Gesundheitsamt. Ergebnis war die Einstellung der Zahlung trotz gegenteiligen SG -Beschluß. Zwischenzeitlich neuen Antrag auf ALGII gestellt. Mehrbedarf wieder abgelehnt. Wieder zum SG usw. usw. usw.
Wieso muß ich als Betroffener die Sozialgerichte alle halbe Jahre anrufen, um meine Rechte durchzusetzen???? Warum ist ein Beschluß des SG nicht mehr als maximal ein halbes Jahr gültig??? Kein Wunder, daß die SG maßlos überlastet sind!!!!!!!!!
Ich bitte um zahlreiche Meinungen. Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Argen herumzuschlagen. Vermutlich werden wir deshalb auch so schikaniert.

Meinung: du hast Pech mit deiner ARGE ...

oder was willst lesen?
 
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Gast
Gibt es solche Bestimmungen wirklich? Ich habe den Mehrbedarf beantragt.Er wurde abgelehnt. Dann vom SG per EA zu 70% zuerkannt. Zwei Monate vor Ablauf der ALGII -Bewilligung auf Betreiben der ARGE Vorladung zum Gesundheitsamt. Ergebnis war die Einstellung der Zahlung trotz gegenteiligen SG -Beschluß. Zwischenzeitlich neuen Antrag auf ALGII gestellt. Mehrbedarf wieder abgelehnt. Wieder zum SG usw. usw. usw.
Wieso muß ich als Betroffener die Sozialgerichte alle halbe Jahre anrufen, um meine Rechte durchzusetzen???? Warum ist ein Beschluß des SG nicht mehr als maximal ein halbes Jahr gültig??? Kein Wunder, daß die SG maßlos überlastet sind!!!!!!!!!
Ich bitte um zahlreiche Meinungen. Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Argen herumzuschlagen. Vermutlich werden wir deshalb auch so schikaniert.

Meinung: du hast Pech mit deiner ARGE ...

oder was willst lesen?
 

larifari33

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Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Arge

Solange die ARGE für dich zuständig ist musst Du dich auch mit Ihr rumärgern !!!! Such Dir einen Kompetenten Anwalt für Sozialrecht und lass Dich beraten ---- damit sparst Du Dir viel Zeit und Ärger !!!!

Schönen Gruß aus München
 
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