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Gibt es solche Bestimmungen wirklich? Ich habe den Mehrbedarf beantragt.Er wurde abgelehnt. Dann vom SG per EA zu 70% zuerkannt. Zwei Monate vor Ablauf der ALGII -Bewilligung auf Betreiben der ARGE Vorladung zum Gesundheitsamt. Ergebnis war die Einstellung der Zahlung trotz gegenteiligen SG -Beschluß. Zwischenzeitlich neuen Antrag auf ALGII gestellt. Mehrbedarf wieder abgelehnt. Wieder zum SG usw. usw. usw.
Wieso muß ich als Betroffener die Sozialgerichte alle halbe Jahre anrufen, um meine Rechte durchzusetzen???? Warum ist ein Beschluß des SG nicht mehr als maximal ein halbes Jahr gültig??? Kein Wunder, daß die SG maßlos überlastet sind!!!!!!!!!
Ich bitte um zahlreiche Meinungen. Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Argen herumzuschlagen. Vermutlich werden wir deshalb auch so schikaniert.
Wieso muß ich als Betroffener die Sozialgerichte alle halbe Jahre anrufen, um meine Rechte durchzusetzen???? Warum ist ein Beschluß des SG nicht mehr als maximal ein halbes Jahr gültig??? Kein Wunder, daß die SG maßlos überlastet sind!!!!!!!!!
Ich bitte um zahlreiche Meinungen. Ich habe nämlich keine Lust mehr, mich mit den Argen herumzuschlagen. Vermutlich werden wir deshalb auch so schikaniert.