GlobalPlayer
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 15 Okt 2007
- Beiträge
- 1.301
- Bewertungen
- 62
Ich habe folgende Fragen:
1.) Die ARGE Leistungsabteilung meinte, sie braucht bei der BEarbeitung des Antrags auf Erstattung der Betriebskostenjahresabrechnung alle Belege, die dabei sind?Stimmt das brauchen Sie alle Belege?
2.)Kann ich Kosten z.b. wenn ich einen Antrag abschicke als Einschreiben mit Rückschein, was ja recht teuer ist, irgendwie absetzen oder von der ARGE wiederkriegen?Bzw. andere Kosten auch für Kopien , oder alles was mir an Aufwendungen in Zusammenhang mit der ARGE entsteht?Was ist mit Kosten für Kopien und Ausdrucke bzw. GEbühren im Internetcafe?
kann ich die 10Euro Beratungshilfegebühr , die ich beim RA zahle zurückbekommen?
1.) Die ARGE Leistungsabteilung meinte, sie braucht bei der BEarbeitung des Antrags auf Erstattung der Betriebskostenjahresabrechnung alle Belege, die dabei sind?Stimmt das brauchen Sie alle Belege?
2.)Kann ich Kosten z.b. wenn ich einen Antrag abschicke als Einschreiben mit Rückschein, was ja recht teuer ist, irgendwie absetzen oder von der ARGE wiederkriegen?Bzw. andere Kosten auch für Kopien , oder alles was mir an Aufwendungen in Zusammenhang mit der ARGE entsteht?Was ist mit Kosten für Kopien und Ausdrucke bzw. GEbühren im Internetcafe?
kann ich die 10Euro Beratungshilfegebühr , die ich beim RA zahle zurückbekommen?