merleperle
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Mein Kind hatte vor kurzem eine bildende Klassenfahrt (Seminarfahrt) angetreten. Die Bearbeitung ging nicht voran, so dass ein Aussenstehender freundlicherweise erst mal die Kosten übernommen hat. Das Jobcenter hat mich nun kontaktiert, möchte eine Bestätigung der Teilnahme (liegt mir bereits vor) und den Namen der Person, die die Fahrt vorausgestreckt hat.
Wird die Zahlung direkt an die Person erstattet (die eigentlich nichts mit dem JC zu tun hat und es auch nicht unbedingt möchte), oder sollte ich meine Bankverbindung angeben?
Ich möchte der Person eigentlich auch keinen unnötigen Stress mit den Leuten dort zumuten.
Wird die Zahlung direkt an die Person erstattet (die eigentlich nichts mit dem JC zu tun hat und es auch nicht unbedingt möchte), oder sollte ich meine Bankverbindung angeben?
Ich möchte der Person eigentlich auch keinen unnötigen Stress mit den Leuten dort zumuten.