IceAngel79
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Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
ich bin 2007 ins Insolvenzverfahren. Die Kosten wurden gestundet.
Nun werde ich nächstes Jahr nach Abschluß eine Rechnung über die Verfahrenskosten erhalten.
Ich muss mit ca. 2000 Euro rechnen, die ich aber nicht aufbringen kann. Mir wurde vom treuhänder gesagt, man könne das auch mit Raten abzahlen. Selbst die sind aber nicht möglich.
Ich bin alleinerziehend, lebe aber nun mit jemandem zusammen. Derzeit beziehe ich Krankengeldbezug, bis zum Abschluss des Verfahrens werde ich wahrscheinlich ausgesteuert und muss Arbeitslosengeld beantragen.
Meine Fragen:
Was, wenn ich keine Raten zahlen kann?
Auch die nächsten 4 Jahre nicht?
Wonach werden die möglichen Raten berechnet? Zählt hier wieder die Pfändungstabelle oder werden nach Prozesskostenhilfeordnung die Freibeträge ermittelt?
Zählt das Einkommen wie Kindesunterhalt und Kindergeld ? (Ist ja Geld des Kindes, nicht mir) und das Einkommen des Lebensgefährtens?
ich bin 2007 ins Insolvenzverfahren. Die Kosten wurden gestundet.
Nun werde ich nächstes Jahr nach Abschluß eine Rechnung über die Verfahrenskosten erhalten.
Ich muss mit ca. 2000 Euro rechnen, die ich aber nicht aufbringen kann. Mir wurde vom treuhänder gesagt, man könne das auch mit Raten abzahlen. Selbst die sind aber nicht möglich.
Ich bin alleinerziehend, lebe aber nun mit jemandem zusammen. Derzeit beziehe ich Krankengeldbezug, bis zum Abschluss des Verfahrens werde ich wahrscheinlich ausgesteuert und muss Arbeitslosengeld beantragen.
Meine Fragen:
Was, wenn ich keine Raten zahlen kann?
Auch die nächsten 4 Jahre nicht?
Wonach werden die möglichen Raten berechnet? Zählt hier wieder die Pfändungstabelle oder werden nach Prozesskostenhilfeordnung die Freibeträge ermittelt?
Zählt das Einkommen wie Kindesunterhalt und Kindergeld ? (Ist ja Geld des Kindes, nicht mir) und das Einkommen des Lebensgefährtens?