Hallo,
ich wollte für letztes Jahr die Kosten für Warmwasseraufbereitung vom Jobcenter fordern.
Ich habe eine Wohnung mit einer Gastherme, die Heizung und Warmwasser aufheizt.
Nun habe ich von meinen Vermieter eine Bestätigung zuschicken lassen, welches angibt, wie ich mein Warmwasser aufbereite.
Nur wurde dort angegeben Punkt 2: Mittels in der Wohnung vorhandene Einzelheizung, anstatt Punkt 1: mittels einzelner Warmwasseraufbereiter.
Die Gastherme benötigt ja Strom, bekomme ich so den Antrag durch?
Gruß
DooNaBae
PS: Muss man ein Nachweis jedes Jahr nachreichen, selbst wenn man nicht umzieht?
ich wollte für letztes Jahr die Kosten für Warmwasseraufbereitung vom Jobcenter fordern.
Ich habe eine Wohnung mit einer Gastherme, die Heizung und Warmwasser aufheizt.
Nun habe ich von meinen Vermieter eine Bestätigung zuschicken lassen, welches angibt, wie ich mein Warmwasser aufbereite.
Nur wurde dort angegeben Punkt 2: Mittels in der Wohnung vorhandene Einzelheizung, anstatt Punkt 1: mittels einzelner Warmwasseraufbereiter.
Die Gastherme benötigt ja Strom, bekomme ich so den Antrag durch?
Gruß
DooNaBae
PS: Muss man ein Nachweis jedes Jahr nachreichen, selbst wenn man nicht umzieht?