Kosten für Ofenheizung

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TINA51

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Hallo, ich bekomme ab Februar 2007 Hartz 4 und würde gern wissen, da ich in einer Wohnung mit Ofenheizung wohne, ob die Kosten für Kohlen oder Holz von der Jobcenter übernommen werden?
 
Ja die Kosten für feste Brennstoffe werden auch von der Jobcenter übernommen,jedoch auch nur innerhalb der angemessenen Höhe.

Es kann aber möglich sein,das Du in Vorleistung gehen musst und die Kosten
erstattet werden,wenn die Rechnung vorliegt.

Auf jeden Fall erkundige Dich vorher bei Deiner Jobcenter,da die Modalitäten
nicht überall gleich sind.


Gruß

Silvia
 
Hallo,

Ich habe auch noch Ofenheizung. Für meine Wohnung bekomme ich von Oktober bis April 380 Euro Brennstoffbeihilfe. Ein formloser Antrag 2 Wochen vor der Heizperiode reicht aus, um pünklich das Geld zu erhalten.

Die Quittungen sind aufzubewaren, falls der Winter sehr streng wird und das Geld nicht ausreicht. (Nachzahlung beantragen)

Ich hatte da letztes Jahr ein Problem

Siehe: https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=9773&lighter=kohlengeld
 
Hallo TINA51 und Bulldog-BS,

betrifft Ofen-Heizung:

Dies wurde eben von der ELO-Redaktion unter News eingestellt:

https://www.elo-forum.org/search/?type=post?t=7828150&lighter=

Ist ja der Hammer!

Gruß von
Arwen
 
Heizkosten für Kohle abgelehnt

Hallo leute ich hoffe ihr könnt mir helfen!:icon_cry:
Als erste möchte ich mal den ganzen Sachverhalt darlegen wie es bei uns aussieht.
Seit Febuar diesem Jahres bin ich mit meiner Familie, also meiner Frau und meinen zwi Kindern in einem Altbau umgezogen welche mit Kohle beheizt wird. Da es auch noch ziemlich kalt in dieser Jahreszeit sein kann, ist uns ja allen bestimmt bekannt, habe ich einen Antrag zur Übernahme der Heizkosten beantragt. Dieser wurde aber abgelehnt mit der Begründung das in wenigen Tagen die Heizperiode vorbei sei und das man nicht mehr mit einem Kälteeinbruch zu rechne hat. Nach einigen Tagen ist meine Frau dann aber zum Amt und fragte doch nach was das sein soll und das wir kleine Kinder haben u.s.w . Sie wurde aber abgewiesen mit der Begründung das sie das nicht darf.
Wie es jetzt bekommen wir tatsächlich keine Heizkosten bis September(Anfang der Heizperiode). Wir hatten heute Nacht z.B 10 grt also meines erachtens ist es schon hin und wider kalt und man sollte doch wenigstens ein Vorat für solche Tage haben . Heute ist es kalt und wir können nicht Heizen. Das ist echt zum Heulen. Mir ist es ja egal aber für die Kinder ist das schon eine Zumutung.
:icon_idee: Könnt ihr mir helfen?
 
Jobcenter muss

Auch ein Vermieter muss bei diesen Aussentemperaturen, unabhängig vom Kalendermonat, die Heizung laufen lassen. Eine gesetzlich festgelegte Zeit des Frierens gibt es nicht.
Da bleibt nur Widerspruch , und fast gleichzeitige der Gang zum Sozialgericht. Zwecks beantragung einer EA .
Noch ein Tipp für SBs. Im Sommer kann man Kohle preiswerter einkaufen, als im Winter.
Zahlt die Jobcenter denn wenigstens die Wartung, Immisssionsmessung und Reparturen?

In Vorkasse treten ist im Gesetz nicht gefordert, und risikobehaftet. Erst das Geld vom Amt, dann erst einkaufen!
 
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