Kosten für Medikamentenbefreiung beim JC beantragen

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Heidschnucke

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Wie jedes Jahr auch dieses bekam ich Post von meiner Krankenkasse für die „Befreiung über die Zuzahlung“. Da ich chronisch krank bin brauch ich ja nur 1% meines Einkommen zuzahlen und bin dann befreit (die 1% schaffe ich locker schon im Januar, mein Medikamentenplan ist umfangreicher als mein Ernährungsplan), da ich bevor ich ALG 2 bekommen habe noch Arbeitseinkommen hatte wird das mit Angerechnet. (Zufluss Prinzip?)

Nun meine Frage kann ich den Zuzahlungsbetrag als nicht regelmäßige Belastung beim JobCenter gelten machen.

Wenn ja wäre schön wenn es dazu noch eine Grundlage gebe.

Danke

PS. Es liegt auch eine Schwerbehinderung vor: 80G
 

heutehier

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Gesundheitspflege ist mit 15 € im Regelbedarf enthalten, die Zuzahlung musst du also selbst zahlen, denke ich

Die Frage nach dem Zuflussprinzip verstehe ich nicht
 

Claus.

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AW: Kosten für Medikamentenbefreiung beim JC beantragen

Das ist irgendwo im SGB V versteckt.

Normal ist die Leistungsfähigkeitsgrenze bei 2% des Jahres- (m.M.n. Netto-) Einkommens. Und mit Chroniker -Anerkennung sind es "nur" noch 1%.

Die Anerkennung als Chroniker macht die KK , weshalb man den Doc jährlich eine Chronikerbescheinigung ausfüllen lassen und diese dann bei der KK einreichen sollte.
Außerdem müssen penibel alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen gesammelt, geordnet und bei der KK eingereicht werden; jew. zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht (ich persönlich würde ja sagen daß die KK ´en keinen Bock haben und deshalb von dieser künstlichen Über- Nachweispflicht träumen).

Hat man dann bei der KK den Nachweis des Erreichens der finanziellen Belastbarkeit durchbekommen, bekommt man von denen ein zweites Kärtchen ... damit fallen die darauffolgende Zeit keine weiteren Zuzahlungsforderungen mehr an.
Kluge Leute geben sich zudem nicht nur mit diesem Extra-Kärtchen zufrieden, sondern beantragen bei der KK auch noch ausdrücklich die Rückerstattung der bereits zuviel bezahlten Zuzahlungen (automatisch läuft da -absichtlich?- gar nix).

Bei AlgII-Betroffenen gilt als Berechnungsgrundlage m.M.n. der reine Regelsatz von derzeit 409€ /Mon. (ohne KdU !). Bei AlgI -"Patienten" und regulären Arbeitnehmern sind es 2% bzw. 1% von "irgendwas".

Also, Rechenspiele:
- das komplette Jahr über im AlgII-Bezug -> 409€ x 12 Monate = 4908€ x 0,02 = 98,16€ "Zuzahlungs-Leistungsfähigkeit" (bei Chroniker mit 1% entsprechend "nur" 49,08€ p.a.);
- meinetwegen 8 Monate AlgI mit jew. 1200€ Berechnungsgrundlage -und- weitere 4 Monate AlgII -> (1200€ x 8 Monate = 9600€ x 0,02 = 192€) -plus- (409€ x 4 Monate = 1636€ x 0,02 = 32,72€) = 224,72€ "Leistungsfähigkeit" (bzw. beim Chroniker in diesem Jahr 112,36€).

Das gedanklich schwer nachvollziehbare ist, daß die Ermittlung der Leistungsfähigkeit eigentlich erst in die Vergangenheit hinein erfolgen kann, während die Zuzahlungsbefreiung erst in die Zukunft wirken darf (evtl. daher auch das Spiel vonwegen Rückerstattung des bereits zuviel gezahlten nur als weiterer Antrag).

Es gibt übrigens eine Sonderregelung, daß man im Nov. oder Dez. mit der KK ausdiskutiert, wie hoch wohl im nächsten Jahr die Zuzahlungs-Leistungsfähigkeit sein wird. Sagen wir einfach mal ... 100€ - dann können diese 100 Mäuse auch sofort der KK gezahlt werden, womit sofort das ganze nächste Jahr über eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen gilt (die KK torpediert das nur noch indem sie bei dieser Vorab-Zuzahlung keine Ratenzahlung zulassen will /zulässt).
Bei teuren "Speisezetteln" geht aber -regulär- genauso, sofort mit erreichen der finanziellen Belastungsgrenze (z.B. Ende Januar) die Befreiung für den Rest des Jahres zu beantragen.

Das ist komplett ein KK -Ding. JC hält sich da fein raus (evtl. sogar ausnahmsweise zu Recht). Man muß sich nur daran gewöhnen, daß bei der KK so gut wie nie etwas sofort läuft sondern allermeistens erst nach einem Widerspruch ; und echt schade daß diese Heilsbringer dann SG -Klageverfahren plötzlich wieder auf Teufel komm raus meiden.

Wegen "nicht regelmäßiger Belastung": du bist doch wohl oder übel chronisch krank?. Ich verstehe dich aber (glaub ich) ... ich selbst bin dazu übergegangen, jeden Euro Fahrtkosten zum Doc usw. zu notieren. Einfach dafür, daß ich das der KK irgendwann gesammelt um die Ohren hauen kann - ich finds schlicht merkwürdig daß bei mir dauerhaft sündteure Öpnv-Tickets keine Rolle spielen sollten, während Krankenfahrten im Sanka oder Taxi von der KK übernommen werden (natürlich jew. abzüglich 10€ Zuzahlung - sofern der Beförderte nicht längst zuzahlungsbefreit ist).
Viell. könnte man sich noch Gedanken über "atypische Bedarfslagen" (die von keinem Dritten finanziell abgedeckt werden) Gedanken machen; ein Einstieg könnte evtl. Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemass sein.

Die 15€ per Monat aus der EVS-Abteilung 06 ´Gesundheitspflege´ können hier auch so oder so niemals nicht komplett für Medikamentenzuzahlungen oder sonstige Krankheits-Bekämpfungs-Maßnahmen zur Verfügung stehen. Denn lt. Destatis sind in dieser Abteilung auch Ausgaben für Kondome, Wärmflaschen, Melissengeist :icon_lol: Lebertran und Badesalz, Seh- und Hörhilfen, Zahnersatz, Glasaugen, Gehstöcke und Rollatoren, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte einschl. Verbrauchsmaterial, Atteste, Impfungen und noch etliches meeehr enthalten ... https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjm-7DNyfvWAhXFSRoKHXE5BusQFgg6MAM&url=https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/SEA2013.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&usg=AOvVaw2uEAq-8jM-yt4ZO9SlGXeC
 

Doppeloma

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Hallo Heidschnucke,

Wie jedes Jahr auch dieses bekam ich Post von meiner Krankenkasse für die „Befreiung über die Zuzahlung“. Da ich chronisch krank bin brauch ich ja nur 1% meines Einkommen zuzahlen und bin dann befreit (die 1% schaffe ich locker schon im Januar, mein Medikamentenplan ist umfangreicher als mein Ernährungsplan), da ich bevor ich ALG 2 bekommen habe noch Arbeitseinkommen hatte wird das mit Angerechnet. (Zufluss Prinzip?)

Wann und wie lange hattest du denn noch Arbeitseinkommen in diesem Jahr vor Hartz 4 ???

Das wird nicht "angerechnet" (worauf denn bitte), das wird eventuell bei der Prüfung des Jahreseinkommens (maßgeblich für die Befreiung im laufenden Kalenderjahr) mit eingerechnet.

Für die Zeit mit Arbeitseinkommen war ja deine Belastungsgrenze (für die Zuzahlungen) auch entsprechend höher als für die Monate wo du dann ALGII bezogen hast.

Du schreibst oben, deine 1% - Grenze (die liegt ja in der Regel deutlich über 49 € bei Arbeitseinkommen) wäre bereits im Januar schon erreicht bei der Höhe deiner Zuzahlungen, also wo genau liegt nun dein Problem und deine Frage ???

Nun meine Frage kann ich den Zuzahlungsbetrag als nicht regelmäßige Belastung beim JobCenter gelten machen.

Welchen konkreten Zuzahlungsbetrag willst du denn nun beim JC geltend machen können, als du noch Arbeitseinkommen hattest, warst du doch auch finanziell (zumindest nach Ansicht deiner KK ) in der Lage mehr Zuzahlung zu leisten, damit hat doch das JC JETZT nichts mehr zu tun. :icon_evil:

Bei deinen Angaben kannst du doch längst den Befreiungs-Ausweis haben für den Rest des Jahres 2017, also stell den Antrag an deine KK und was du (in 2017) schon zu viel geleistet hast (an Zuzahlungen) wird die KK dir dann erstatten.

Dafür ist das JC gar nicht zuständig zu machen, es ist auch nicht nötig, denn du bekommst es von der KK zurück (und zwar OHNE Extra-Antrag).

Es ist richtig, dass der Befreiungs-Antrag jedes Jahr neu gestellt werden muss und es ist auch richtig, dass man die geleisteten Zuzahlungen nachweisen muss, in der Regel kann man sich das aber bei seiner "Stamm-Apotheke" ausdrucken lassen, da muss man gar nichts "sammeln" ...

Und zuviel geleistete Zuzahlungen werden direkt überwiesen, wenn die Befreiung ausgerechnet wurde, so läuft das jedenfalls bei unserer KK , ich weiß nicht woraus man da ein Problem machen muss.

Die Kassen kennen ja nicht ALLE Einkünfte ihrer Versicherten und es ändert sich ja auch öfter mal was im Einkommen, ich finde es da etwas übertrieben zu erwarten, dass die das "riechen können müssen", mit GdB 80 bist du "automatisch" anerkannt für die 1 % Zuzahlungen.

Es genügt also das EINMAL nachzuweisen (Schwebi-Ausweis-Kopie mit einreichen = FERTIG ) und dann die Nachweise der bisherigen Zuzahlungen (aus 2017) beifügen, Lohnschein und ALGII -Bescheid (Kopien genügen in der Regel), der "Zufluss deines Einkommens" interessiert die KK dabei nicht im Geringsten.

Da du die Zuzahlungen (normal) aus deinem Regelsatz geleistet hast, steht dir auch die Erstattung zu und darf NICHT angerechnet werden vom JC .

Unsere Kasse bietet uns inzwischen sogar an den Zuzahlungs-Betrag für das Folgejahr zu überweisen und dann bekommen wir die Befreiungs-Karten schon pünktlich VOR dem 01.01. des neuen Jahres, das machen die allerdings erst bei Rentnern.

Weil sich da (vermutlich) am (Jahres-) Einkommen nichts mehr ändern wird, ansonsten sind wir auch verpflichtet die KK zu informieren, das rechnen die sogar inzwischen alleine aus und berücksichtigen auch die Renten-Anpassungen dabei.

Also ganz so "träge und faul" sind die durchaus nicht alle, wie das von einem Vorschreiber hier so ausführlich beschrieben wurde.
Aber vielleicht ist er ja einfach nur bei der falschen KK versichert ... :bigsmile:

MfG Doppeloma
 
E

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E

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hab ich auch schon versucht, zweckslos. Muss man aus dem Regelbedarf bestreiten.

Falls jemand unter uns Frauen die Pille jedoch benötigt, ich nehme sie nur aus medizinischen Gründen momentan nicht zur Verhütung, aber das spielt keine Rolle warum, dann kann man das beim Sozialamt geltend machen. Entweder man legt es vorher aus, oder man geht persönlich hin und bekommt ein Schein diesen muss man nur bei der Apotheke einreichen (aber die meisten kennen sich damit gar nicht aus, meine mittlerweile schon) und man kann das direkt ohne das man in Vorkasse geht vom Sozialamt abgerechnet werden. Bei mir klappt das ohne Probleme und das Geld was ich schon mal ausgelegt habe, weil ich es grad mal über hatte, aber sehr schnell aufm Konto wieder zurück bekommen.
 
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