AW: Kosten für Medikamentenbefreiung beim JC beantragen Das ist irgendwo im
SGB V versteckt.
Normal ist die Leistungsfähigkeitsgrenze bei 2% des Jahres- (m.M.n. Netto-) Einkommens. Und mit Chroniker -Anerkennung sind es "nur" noch 1%.
Die Anerkennung als Chroniker macht die
KK , weshalb man den Doc jährlich eine Chronikerbescheinigung ausfüllen lassen und diese dann bei der
KK einreichen sollte.
Außerdem müssen penibel alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen gesammelt, geordnet und bei der
KK eingereicht werden; jew. zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht (ich persönlich würde ja sagen daß die
KK ´en keinen Bock haben und deshalb von dieser künstlichen Über- Nachweispflicht träumen).
Hat man dann bei der
KK den Nachweis des Erreichens der finanziellen Belastbarkeit durchbekommen, bekommt man von denen ein zweites Kärtchen ... damit fallen die darauffolgende Zeit keine weiteren Zuzahlungsforderungen mehr an.
Kluge Leute geben sich zudem nicht nur mit diesem Extra-Kärtchen zufrieden, sondern beantragen bei der
KK auch noch ausdrücklich die Rückerstattung der bereits zuviel bezahlten Zuzahlungen (automatisch läuft da -absichtlich?- gar nix).
Bei AlgII-Betroffenen gilt als Berechnungsgrundlage m.M.n. der reine Regelsatz von derzeit 409€ /Mon. (ohne
KdU !). Bei
AlgI -"Patienten" und regulären Arbeitnehmern sind es 2% bzw. 1% von "irgendwas".
Also, Rechenspiele:
- das komplette Jahr über im AlgII-Bezug -> 409€ x 12 Monate = 4908€ x 0,02 = 98,16€ "Zuzahlungs-Leistungsfähigkeit" (bei Chroniker mit 1% entsprechend "nur" 49,08€ p.a.);
- meinetwegen 8 Monate
AlgI mit jew. 1200€ Berechnungsgrundlage -und- weitere 4 Monate AlgII -> (1200€ x 8 Monate = 9600€ x 0,02 = 192€) -plus- (409€ x 4 Monate = 1636€ x 0,02 = 32,72€) = 224,72€ "Leistungsfähigkeit" (bzw. beim Chroniker in diesem Jahr 112,36€).
Das gedanklich schwer nachvollziehbare ist, daß die Ermittlung der Leistungsfähigkeit eigentlich erst in die Vergangenheit hinein erfolgen kann, während die Zuzahlungsbefreiung erst in die Zukunft wirken darf (evtl. daher auch das Spiel vonwegen Rückerstattung des bereits zuviel gezahlten nur als weiterer Antrag).
Es gibt übrigens eine Sonderregelung, daß man im Nov. oder Dez. mit der
KK ausdiskutiert, wie hoch wohl im nächsten Jahr die Zuzahlungs-Leistungsfähigkeit sein wird. Sagen wir einfach mal ... 100€ - dann können diese 100 Mäuse auch sofort der
KK gezahlt werden, womit sofort das ganze nächste Jahr über eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen gilt (die
KK torpediert das nur noch indem sie bei dieser Vorab-Zuzahlung keine Ratenzahlung zulassen will /zulässt).
Bei teuren "Speisezetteln" geht aber -regulär- genauso, sofort mit erreichen der finanziellen Belastungsgrenze (z.B. Ende Januar) die Befreiung für den Rest des Jahres zu beantragen.
Das ist komplett ein
KK -Ding.
JC hält sich da fein raus (evtl. sogar ausnahmsweise zu Recht). Man muß sich nur daran gewöhnen, daß bei der
KK so gut wie nie etwas sofort läuft sondern allermeistens erst nach einem
Widerspruch ; und echt schade daß diese Heilsbringer dann
SG -Klageverfahren plötzlich wieder auf Teufel komm raus meiden.
Wegen "nicht regelmäßiger Belastung": du bist doch wohl oder übel chronisch krank?. Ich verstehe dich aber (glaub ich) ... ich selbst bin dazu übergegangen, jeden Euro
Fahrtkosten zum Doc usw. zu notieren. Einfach dafür, daß ich das der
KK irgendwann gesammelt um die Ohren hauen kann - ich finds schlicht merkwürdig daß bei mir dauerhaft sündteure Öpnv-Tickets keine Rolle spielen sollten, während Krankenfahrten im Sanka oder Taxi von der
KK übernommen werden (natürlich jew. abzüglich 10€ Zuzahlung - sofern der Beförderte nicht längst zuzahlungsbefreit ist).
Viell. könnte man sich noch Gedanken über "atypische Bedarfslagen" (die von keinem Dritten finanziell abgedeckt werden) Gedanken machen; ein Einstieg könnte evtl.
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemass sein.
Die 15€ per Monat aus der EVS-Abteilung 06 ´Gesundheitspflege´ können hier auch so oder so niemals nicht komplett für Medikamentenzuzahlungen oder sonstige Krankheits-Bekämpfungs-Maßnahmen zur Verfügung stehen. Denn lt. Destatis sind in dieser Abteilung auch Ausgaben für Kondome, Wärmflaschen, Melissengeist

Lebertran und Badesalz, Seh- und Hörhilfen, Zahnersatz, Glasaugen, Gehstöcke und Rollatoren, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte einschl. Verbrauchsmaterial, Atteste, Impfungen und noch etliches meeehr enthalten ...
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjm-7DNyfvWAhXFSRoKHXE5BusQFgg6MAM&url=https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/SEA2013.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&usg=AOvVaw2uEAq-8jM-yt4ZO9SlGXeC