sixthsense
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Hallo.
Sind Gerichtskosten- oder Aufwendungen des Beklagten im Sozialgerichtsverfahren zu tragen, wenn man als Kläger die Klage vor Beginn der Hauptverhandlung zurückzieht? Oder nach einer vorläufigen Beurteilung des Gerichts, dass die vorliegende Klage bei derzeitigem Stand nicht Erfolg versprechend ist und sie dann zurückzieht?
Sind Gerichtskosten- oder Aufwendungen des Beklagten im Sozialgerichtsverfahren zu tragen, wenn man als Kläger die Klage vor Beginn der Hauptverhandlung zurückzieht? Oder nach einer vorläufigen Beurteilung des Gerichts, dass die vorliegende Klage bei derzeitigem Stand nicht Erfolg versprechend ist und sie dann zurückzieht?