Hallo,
bei mir ist es jetzt auch soweit und ich "darf" mich in H4 begeben...
Nach dem Urteil des BSG hat die Arge ja das Recht meine Kontoauszüge einzusehen.
Ich soll lt. Antragsformular diese der letzten 3 Monate beifügen...
Beifügen ist aber nicht "nur" Einsicht gestatten - hier und in anderen Foren heisst es öfter daß man das Erstellen von Kopien bzw. das Dalassen der mitgebrachten Kopien verweigern könne.
Leider konnte ich dazu jedoch keine Hintergründe finden.
Wenn ich mich schon mit der ARGEn anlege (was eh kommen wird^^) dann möchte ich mich tunlichst nicht zum Deppen machen indem ich auf Rechten beharre die ich nicht habe...
Da ich sehr viel online einkaufe und vor Ort nur Frischnahrung hole bestehen meine Auszüge im Wesentlichen aus Eingängen und Überweisungen/Abbuchungen. Nun lege ich aber keinen gesteigerten Wert darauf, daß irgendsoein Fussel beim Amt vor lauter Langeweile in meinen Auszügen zB meinen ibäähnamen findet und sich meine Kaufgewohnheiten der letzten Jahre reinzieht...
Vorlegen ist ja klar, und wenn der sich das merkt habe ich eben Pech gehabt - aber wenn nicht würde ich die Möglichkeit keine Kopien zuzulassen schon gerne nutzen...
Nur bin ich mir eben nicht sicher ob ich damit durchkomme und worauf ich mich beziehen kann.
Bisher war ich ALG 1 und zuletzt Krankengeld - nach einer Reha bin ich jetzt wieder arbeitsfähig und mein ALG1 ist gerade ausgelaufen.
Danke.
bei mir ist es jetzt auch soweit und ich "darf" mich in H4 begeben...
Nach dem Urteil des BSG hat die Arge ja das Recht meine Kontoauszüge einzusehen.
Ich soll lt. Antragsformular diese der letzten 3 Monate beifügen...
Beifügen ist aber nicht "nur" Einsicht gestatten - hier und in anderen Foren heisst es öfter daß man das Erstellen von Kopien bzw. das Dalassen der mitgebrachten Kopien verweigern könne.
Leider konnte ich dazu jedoch keine Hintergründe finden.
Wenn ich mich schon mit der ARGEn anlege (was eh kommen wird^^) dann möchte ich mich tunlichst nicht zum Deppen machen indem ich auf Rechten beharre die ich nicht habe...
Da ich sehr viel online einkaufe und vor Ort nur Frischnahrung hole bestehen meine Auszüge im Wesentlichen aus Eingängen und Überweisungen/Abbuchungen. Nun lege ich aber keinen gesteigerten Wert darauf, daß irgendsoein Fussel beim Amt vor lauter Langeweile in meinen Auszügen zB meinen ibäähnamen findet und sich meine Kaufgewohnheiten der letzten Jahre reinzieht...
Vorlegen ist ja klar, und wenn der sich das merkt habe ich eben Pech gehabt - aber wenn nicht würde ich die Möglichkeit keine Kopien zuzulassen schon gerne nutzen...
Nur bin ich mir eben nicht sicher ob ich damit durchkomme und worauf ich mich beziehen kann.
Bisher war ich ALG 1 und zuletzt Krankengeld - nach einer Reha bin ich jetzt wieder arbeitsfähig und mein ALG1 ist gerade ausgelaufen.
Danke.