Kontrollen und unangemeldete Hausbesuche

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Dieter Hase

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Hallo, einer Freundin ist Folgendes passiert und ich habe dazu eininge Fragen, die ich am Schluss stelle:



Am 13.Juni werden wir morgens um 07.00 Uhr von penetrantem Klingeln erschreckt, ich öffne die Tür nicht, weil ich mich nicht traue.

Am nächsten Tag klingelt es um 08.00 Uhr wieder minutenlang, ich öffne nicht, werde aber wenig später vor der Haustür von einer Frau angesprochen, als ich die Kinder zum Kindergarten bringen will. Sie sagt, sie sei vom Jobcenter (einen Ausweis hat sie mir nicht gezeigt) und müsse jetzt sofort in meine Wohnung, um zu sehen, wer in meinem Bett schlafe, sie haben den Verdacht, dass ich in einer BG lebe ohne das anzugeben. Ich wehre ab, weil ich die Kinder wegbringen muss und gebe an, dass meine Brüder oft zu Besuch sind, deshalb vielleicht der Verdacht. Sie nimmt die Personalien und Adressen meiner Brüder auf. Ich bitte Sie, ein anderes Mal wiederzukommen und nicht mehr so lange zu klingeln, weil die Kinder Angst bekommen.
Den ganzen Weg zum Kindergarten werde ich von einem Auto begleitet, das langsam neben uns herfährt, darin sitzen die Frau und ein Mann. Bis um 11.00 Uhr sitzen die beiden in ihrem Wagen vor der Haustür.
Am nächsten Tag wieder um 09.00 langes Geklingel, mein Freund, der bei mir übernachtet hat, öffnet die Tür nicht.
Einen Monat später hat einer meiner Brüder einen Termin im Jobcenter, dort soll er in einen Wagen steigen um seine Wohnung und seinen Mietvertrag vorzuzeigen, was er auch macht.
Meine Fragen: Welche Regeln gelten für Übernachtungsbesuche? Gibt es da Regeln, wie oft und wie lang?
Ist das gängige Praxis, dass man gebeten wird aus einem Termin heraus in ein Auto zu steigen und die Wohnung herzuzeigen?
Kann man sich gegen solche Übergriffe rechtlich wehren?
 
Meine Fragen: Welche Regeln gelten für Übernachtungsbesuche? Gibt es da Regeln, wie oft und wie lang?


Ob und wie lange sich Besucher in deiner Wohnung aufhalten geht ausschließlich den Vermieter etwas an.

Mietrecht, Kndigung, Mietvertrag, Mngel, Mangel, Mietrecht, Schnheitsreparaturen, Kaution, Lrm



Ist das gängige Praxis, dass man gebeten wird aus einem Termin heraus in ein Auto zu steigen und die Wohnung herzuzeigen?
Mit Sicherheit nicht. Hier sind offenbar übereifrige Mitarbeiter des Jobcenters unterwegs, die sich am Rande der Legalität bewegen.

Kann man sich gegen solche Übergriffe rechtlich wehren?
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten und falls die Bespitzelungen und Befragungen nicht aufhören per Gericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken.
 
Hallo,

vielleicht sollte dein Bruder mal eine Anzeige wegen "Entführung" überlegen..

wo leben wir denn eigentlich?

kommt mir vor, wie die Männer in schwarzen Ledermänteln...die die Leute in Angst und Schrecken versetzten...nach dem Motto: Hilfe , die Gestapo, jetzt bringen sie uns weg...

wer hat in diesem Staat eigentlich Anspruch auf Rechte? Die Hilfeempfänger anscheinend nicht...
 
Hallo,

vielleicht sollte dein Bruder mal eine Anzeige wegen "Entführung" überlegen..

wo leben wir denn eigentlich?

kommt mir vor, wie die Männer in schwarzen Ledermänteln...die die Leute in Angst und Schrecken versetzten...nach dem Motto: Hilfe , die Gestapo, jetzt bringen sie uns weg...

wer hat in diesem Staat eigentlich Anspruch auf Rechte? Die Hilfeempfänger anscheinend nicht...

Laß Dich nicht auslachen.

Wenn jemand nicht genügend A... in der Hose hat, um laut und deutlich "NEIN" zu sagen und sich zu entfernen, kann man ihm nicht helfen.

Nicht jeder der Opfer wird, will das auch.

Aber jeder, der Opfer werden will, wird das auch (irgendwann).
 
Laß Dich nicht auslachen.

Wenn jemand nicht genügend A... in der Hose hat, um laut und deutlich "NEIN" zu sagen und sich zu entfernen, kann man ihm nicht helfen.

Nicht jeder der Opfer wird, will das auch.

Aber jeder, der Opfer werden will, wird das auch (irgendwann).
Es ist die Überrumpelungstaktik die das Jobcenter anwendet mit
ihrenm SS ähnlichem Auftreten ! Und das macht Angst.
 
Wenn jemand nicht genügend A... in der Hose hat, um laut und deutlich "NEIN" zu sagen und sich zu entfernen, kann man ihm nicht helfen.

Nicht jeder der Opfer wird, will das auch.

Aber jeder, der Opfer werden will, wird das auch (irgendwann).
Das ist zwar etwas hart ausgedrückt, stimmt aber. Was manche Leute ohne jeglichen Widerstand in der Situation mit sich machen lassen ... da kann man sich nur wundern. :icon_neutral:


Es ist die Überrumpelungstaktik die das Jobcenter anwendet mit
ihrenm SS ähnlichem Auftreten ! Und das macht Angst.
Natürlich ist das eine eklige Schweinerei. Aber erst recht ein Grund, sich zu wehren. Wenn mir jemand, ob Amt oder sonstwer, so kommt, beisst er bei mir auf Granit. Das ist nicht meinem Heldenmut, sondern meiner Selbstachtung geschuldet.



Kann man sich gegen solche Übergriffe rechtlich wehren?
Im Nachhinein nichts. Man kann eine Beschwerde schreiben, die aber nichts bewirkt.

Man muss in der Situation "nein" sagen, niemanden in die Wohnung lassen, keine mündlichen Erklärungen vor Ort abgeben, auf schriftliche Erläuterung des Sachverhalts bestehen.

Wenn man über längere Zeit von einem Auto verfolgt wird, kann man die Polizei rufen, wenn man sich bedroht fühlt.
 
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten, der Bruder ist erst seit 3 Monaten in Deutschland und kommt aus Russland, vielleicht ist man da etwas vorsichtiger mit dem "Nein Sagen" (siehe Pussy Riot). Aber ansonsten hilfreich und ermutigend, Danke.
 
Die haben keinen Ausweis gezeigt?

Die sind neben dir hergefahren im Auto?

Als du rausgekommen bist, woher wussten die, dass Du das Zielobjekt bist?

Warum erzählst du denen so viel?

Ich hätte bei der Autoverfolgung die Polizei gerufen. Immerhin kannst du ja nicht wissen, wer die sind. Behaupten können sie ja viel.
 


Am 13.Juni werden wir morgens um 07.00 Uhr von penetrantem Klingeln erschreckt, ich öffne die Tür nicht, weil ich mich nicht traue.

Am nächsten Tag klingelt es um 08.00 Uhr wieder minutenlang, ich öffne nicht, werde aber wenig später vor der Haustür von einer Frau angesprochen, als ich die Kinder zum Kindergarten bringen will. Sie sagt, sie sei vom Jobcenter (einen Ausweis hat sie mir nicht gezeigt) und müsse jetzt sofort in meine Wohnung, ...

Den ganzen Weg zum Kindergarten werde ich von einem Auto begleitet, das langsam neben uns herfährt, darin sitzen die Frau und ein Mann. Bis um 11.00 Uhr sitzen die beiden in ihrem Wagen vor der Haustür.
Am nächsten Tag wieder um 09.00 langes Geklingel, mein Freund, der bei mir übernachtet hat, öffnet die Tür nicht.
Davon schon jetzt ein Protokoll anfertigen - es könnte später nützlich werden.
Sollte das auch in Zukunft noch einmal vorkommen, dann bitte auch KFZ-Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Ort und Erkennungsmerkmale (Haarfarbe, Kleidung, Größe, etc.) der Personen notieren und anschliessend vertrauensvoll an die Polizei wenden mit der Begründung der einschüchternden Verängstigung wegen dem Verdacht einer (versuchten) Tat nach ~> StGB - Einzelnorm
 
Sicher kann man da was machen. Man MUSS sogar was machen, sonst hört das nicht auf. Habe es selbst erlebt - "Einladung" ins JC unter fadenscheinigen Gründen, Bedrohung von Schlägertypen, die mich sogleich in meine Wohnung eskortieren wollten um sie zu durchsuchen. Das ist seit Jahren gängige Praxis, welche bis heute viel zu wenig publiziert wird.

Ich würde Folgendes tun:

1. Beschwerdebrief ans Beschwerdemanagement nach Nürnberg, an den Landes-/Bundesdatenschutz und an den obersten Geschäftsführer der JC in Deinem Bundesland mit Fristsetzung binnen 2 Wochen zur Stellungnahme schicken

2. Strafanzeige bei der Polizei wegen Stalking/Bedrohung stellen (löst sich zwar auf, dadurch wird der Vorgang aber aktenkundig)

3. Sofort Akteneinsicht fordern (die Frau und der Bruder auch)

4. Schriftlich nachweisbar HAUSVERBOT auf unbestimmte Zeit für alle MitarbeiterInnen und sonstige "Kooperationspartner" des JC (dadurch führt ein erneuter Versuch automatisch zum Hausfriedensbruch und ist strafrechtlich relevant) erteilen
 
Wie läuft denn das mit der Akteneinsicht?
Ich glaube, ich bekomme meine Freundin nicht dazu, zur Pollizei zu gehen, aber einen Beschwerdebrief werden wir schreiben.
Merci!
 
Hier mal ein Vorschlag:
Absender


Leistungsabteilung Todcenter

(üblicher Briefkopf)


Antrag auf Akteneinsicht nach §25 SGBX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Einsicht in sämtliche meine Person betreffende Akten und Daten und Notizen in schriftlicher, elektronischer sowie handschriftlicher Form.

Bitte teilen Sie mir bis zum 16.08.2012 den Ort und den Zeitpunkt zur möglichen Einsichtnahme mit.

Mit freundlichen Grüßen
x
 
Hier meine Theorie dazu:

Gelegentlich Besuch zu haben, ist vertretbar und auch nicht verwerflich. Wenn es sich in einem normalen Rahmen hält! Und ich gehe davon aus, dass sich die Besuche nicht mehr in einem üblichen Rahmen befanden, wenn dem JC solch ein Verdacht aufkam! Wahrscheinlich hat das JC anhand der Betriebskostenabrechnung erhöhten Bedarf/Verbrauch festgestellt. Meiner Meinung kann NUR SO ein derartiger Verdacht seitens des Jobcenters entstehen. Die machen diese Hausbesuche ja nicht unbegründet. Dann haben die Mitarbeiter vielleicht noch in der Nachbarschaft der TE nachgefragt und weitere Hinweise darauf erhalten, dass noch andere Personen in der Wohnung ein-und ausgehen. Tja, und dann ist es nicht verwunderlich, wenn Mitarbeiter vom JC auf der Matte stehen und kontrollieren wollen was da nun Sache ist.

Und dann hat das JC auch das Recht Mitarbeiter loszuschicken um die Verhältnisse aufzuklären. Allerdings hätten die sich natürlich ausweisen sollen/müssen. Ansonsten könnte ja jeder ankommen...
 
Hier meine Theorie dazu:
Gelegentlich Besuch zu haben, ist vertretbar und auch nicht verwerflich. Wenn es sich in einem normalen Rahmen hält!
Weder gelegentlichen noch häufigen Besuch geht dem JC etwas an. Und schon lange kein Umfang eines Besuches.
Ein Besuch ist keine Einstehensgemeinschaft.

Und ich gehe davon aus, dass sich die Besuche nicht mehr in einem üblichen Rahmen befanden, wenn dem JC solch ein Verdacht aufkam!
Dazu gibt es die Möglichkeit der Nachfragen und vor allem, dass der Hausbesuch angekündigt wird.
Wahrscheinlich hat das JC anhand der Betriebskostenabrechnung erhöhten Bedarf/Verbrauch festgestellt. Meiner Meinung kann NUR SO ein derartiger Verdacht seitens des Jobcenters entstehen.
Wahrscheinlich? Nur so?
Das sind ja hellseherische Fähigkeiten wie sie im Jobcenter praktiziert werden mit gleizeitigem Feststellen, dass es ja gar nicht anders sein kann.

Die machen diese Hausbesuche ja nicht unbegründet.
Stimmt, trotzdem haben sich auch MA des JC an die rechtlichen Grundlagen zu halten. Und die Gründe vor dem Hausbesuch schriftlich zu nennen.
Dann haben die Mitarbeiter vielleicht noch in der Nachbarschaft der TE nachgefragt und weitere Hinweise darauf erhalten, dass noch andere Personen in der Wohnung ein-und ausgehen. Tja, und dann ist es nicht verwunderlich, wenn Mitarbeiter vom JC auf der Matte stehen und kontrollieren wollen was da nun Sache ist.
Es ist immer noch so, dass erst der Betroffene zu erst gefragt wird. Ausserdem sind solche Nachfragen in der Nachbarschaft auch bei Gericht nicht mehr so gerne gesehen. Um es mal schonend auszudrücken.
Die Mitarbeiter des JC haben überhaupt nichts zu kontrollieren, was da mal Sache ist.
Davon mal abgesehen, scheint mir diese Sache eh ein bisschen "verschwommen"
Von den Umständen bis zur Handlungsweise der angeblichen MA des JC .
Und dann hat das JC auch das Recht Mitarbeiter loszuschicken um die Verhältnisse aufzuklären. Allerdings hätten die sich natürlich ausweisen sollen/müssen. Ansonsten könnte ja jeder ankommen...
Und der Betroffene hat das Recht, die JC MA einfach so vor der Tür stehen zu lassen. Und ohne Sanktion.

Wie lautet eigentlich der Vorwurf, welches das JC dem Betroffenen gemacht hat?
Also, bevor angebliche MA einen zuvor angekündigten Hausbesuch vornehmen wollten?
Wie auch geschrieben, scheint mir das alles ein wenig komisch.
Hausbesuche werden üblicher Weise immer zu zweit gemacht. So dreist wie auch das JC sein mag, aber Fragen mit wem man nun im Bett gelegen hat, trau ich dem MA auch nicht zu.
Desweiteren frag ich mich, warum ein erwachsener Mensch sich mit vermeintlichen JC - Leuten abgibt, die sich nicht ausweisen wollen, Auskunft erteilt und die Brüder pers. Daten einfach so herausrücken und Einlass in die eigenen WHG geben.
 
Zitat @"Nala87"
Dann haben die Mitarbeiter vielleicht noch in der Nachbarschaft der TE nachgefragt und weitere Hinweise darauf erhalten, dass noch andere Personen in der Wohnung ein-und ausgehen. Tja, und dann ist es nicht verwunderlich, wenn Mitarbeiter vom JC auf der Matte stehen und kontrollieren wollen was da nun Sache ist.

Und dann hat das JC auch das Recht Mitarbeiter loszuschicken um die Verhältnisse aufzuklären
Jaja, alles klar :icon_sleep:

Don´t feed the Troll.
 
Gelegentlich Besuch zu haben, ist vertretbar und auch nicht verwerflich. Wenn es sich in einem normalen Rahmen hält!

Was bedeutet normaler Rahmen? Wenn man einmal im Monat Besuch bekommt? Zweimal? Dreimal? In der Woche einmal? Schreibt das SGBII neuerdings vor, wie oft höchstens ein Elo Besuch zu bekommen hat im Monat?

Und ich gehe davon aus, dass sich die Besuche nicht mehr in einem üblichen Rahmen befanden, wenn dem JC solch ein Verdacht aufkam!

Was geht es das JC an, wie oft jemand Besuch bekommt?

Wahrscheinlich hat das JC anhand der Betriebskostenabrechnung erhöhten Bedarf/Verbrauch festgestellt.

Aha, also weil z.B. ein paar mal mehr geduscht und somit mehr Wasser verbraucht wurde und der Winter extra Kalt war und deshalb mehr geheizt wurde, heißt es also gleich, es wohnt noch jemand dort? Ach du heilige...

Meiner Meinung kann NUR SO ein derartiger Verdacht seitens des Jobcenters entstehen.

Oder doch der Blick in die Glaskugel?

Die machen diese Hausbesuche ja nicht unbegründet. Dann haben die Mitarbeiter vielleicht noch in der Nachbarschaft der TE nachgefragt und weitere Hinweise darauf erhalten, dass noch andere Personen in der Wohnung ein-und ausgehen.

Besuch hat die Angewohnheit, in die Wohnung des Besuchenden ein und auszugehen. Und nun?

Blockwarts gibts überall. Aber ob die auch immer die Wahrheit sagen?

Tja, und dann ist es nicht verwunderlich, wenn Mitarbeiter vom JC auf der Matte stehen und kontrollieren wollen was da nun Sache ist.

Und warum wurde im Vorfeld der Betroffene nicht einfach befragt? Nur weil jemand öfter Besuch hat, heißt es nicht, dass man mit jemandem zusammenlebt und selbst wenn mal jemand bei dem Elo übernachtet, Fickbeziehungen sind noch lange keine BG oder EG.

Und dann hat das JC auch das Recht Mitarbeiter loszuschicken um die Verhältnisse aufzuklären. Allerdings hätten die sich natürlich ausweisen sollen/müssen. Ansonsten könnte ja jeder ankommen...

Ach ja, und den Elo mit dem Auto verfolgen. Schön, gelle?

Habt Ihr SBen eigentlich kein Privatleben, dass Ihr uns auch noch in Eurer Freizeit terrorisieren müsst? Sucht euch nen Hobby und GET A LIFE.
 
Ich äußere mich jetzt nochmal schnell bezüglich meiner vorherigen Meinung: ich denke nach wie vor, dass dem JC irgendwie der Verdacht aufgekommen ist, dass sich in der Wohnung der TE mehr Leute dauerhaft aufhalten. Das JC macht solche Hausbesuche doch i.d.R. nur, wenn denen was spanisch vorkommt. Die SBs denken sich ja nicht einfach "Ach, wir werden da mal gucken fahren". Aber das kann man nun drehen und wenden wie man möchte. Wir kennen hier keine Einzelheiten wie oft und wie lange die TE Besuch empfängt.

Selbstverständlich wäre aber der erste Schritt gewesen, dass die SBs die TE zunächst fragen, was da nun Sache ist. Und dann ein Hausbesuch folgt. Und dass die Mitarbeiter des JC sich hätten ausweisen müssen. Im Zweifelsfall sollte man dann erstmal lieber nichts preisgeben.
 
Weder gelegentlichen noch häufigen Besuch geht dem JC etwas an. Und schon lange kein Umfang eines Besuches.
Ein Besuch ist keine Einstehensgemeinschaft.

Natürlich nicht, aber darum gehts hier in dem Fall nicht. Es geht darum, dass das JC (warum auch immer) die TE anscheinend verdächtigt, weitere sich ständig in der WHG aufhaltende Leute verheimlicht zu haben. Das JC ist doch nicht doof und natürlich werden die aufmerksam wenn z.B. laut Betriebskostenabrechnung mehr Verbrauch anfällt, speziell Wasser oder auch Strom. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Denn als ich meinen jetzigen Lebenspartner kennenlernte und demzufolge sehr häufig auch über Nacht bei ihm blieb, stieg der Bedarf sichtlich! Und da fragte das JC auch bei ihm nach.

Gegen Besuch ist ja nichts einzuwenden, aber wenn (nur mal angenommen) alle 2 Wochen jemand für eine Woche zu "Besuch" kommt und somit der Verbrauch steigt, darf man es dem JC nicht verübeln wenn da Misstrauen geweckt wird. Schließlich bezahlen die das...
 
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