Dieter Hase
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Hallo, einer Freundin ist Folgendes passiert und ich habe dazu eininge Fragen, die ich am Schluss stelle:
Am 13.Juni werden wir morgens um 07.00 Uhr von penetrantem Klingeln erschreckt, ich öffne die Tür nicht, weil ich mich nicht traue.
Am nächsten Tag klingelt es um 08.00 Uhr wieder minutenlang, ich öffne nicht, werde aber wenig später vor der Haustür von einer Frau angesprochen, als ich die Kinder zum Kindergarten bringen will. Sie sagt, sie sei vom Jobcenter (einen Ausweis hat sie mir nicht gezeigt) und müsse jetzt sofort in meine Wohnung, um zu sehen, wer in meinem Bett schlafe, sie haben den Verdacht, dass ich in einer BG lebe ohne das anzugeben. Ich wehre ab, weil ich die Kinder wegbringen muss und gebe an, dass meine Brüder oft zu Besuch sind, deshalb vielleicht der Verdacht. Sie nimmt die Personalien und Adressen meiner Brüder auf. Ich bitte Sie, ein anderes Mal wiederzukommen und nicht mehr so lange zu klingeln, weil die Kinder Angst bekommen.
Den ganzen Weg zum Kindergarten werde ich von einem Auto begleitet, das langsam neben uns herfährt, darin sitzen die Frau und ein Mann. Bis um 11.00 Uhr sitzen die beiden in ihrem Wagen vor der Haustür.
Am nächsten Tag wieder um 09.00 langes Geklingel, mein Freund, der bei mir übernachtet hat, öffnet die Tür nicht.
Einen Monat später hat einer meiner Brüder einen Termin im Jobcenter, dort soll er in einen Wagen steigen um seine Wohnung und seinen Mietvertrag vorzuzeigen, was er auch macht.
Meine Fragen: Welche Regeln gelten für Übernachtungsbesuche? Gibt es da Regeln, wie oft und wie lang?
Ist das gängige Praxis, dass man gebeten wird aus einem Termin heraus in ein Auto zu steigen und die Wohnung herzuzeigen?
Kann man sich gegen solche Übergriffe rechtlich wehren?
Am 13.Juni werden wir morgens um 07.00 Uhr von penetrantem Klingeln erschreckt, ich öffne die Tür nicht, weil ich mich nicht traue.
Am nächsten Tag klingelt es um 08.00 Uhr wieder minutenlang, ich öffne nicht, werde aber wenig später vor der Haustür von einer Frau angesprochen, als ich die Kinder zum Kindergarten bringen will. Sie sagt, sie sei vom Jobcenter (einen Ausweis hat sie mir nicht gezeigt) und müsse jetzt sofort in meine Wohnung, um zu sehen, wer in meinem Bett schlafe, sie haben den Verdacht, dass ich in einer BG lebe ohne das anzugeben. Ich wehre ab, weil ich die Kinder wegbringen muss und gebe an, dass meine Brüder oft zu Besuch sind, deshalb vielleicht der Verdacht. Sie nimmt die Personalien und Adressen meiner Brüder auf. Ich bitte Sie, ein anderes Mal wiederzukommen und nicht mehr so lange zu klingeln, weil die Kinder Angst bekommen.
Den ganzen Weg zum Kindergarten werde ich von einem Auto begleitet, das langsam neben uns herfährt, darin sitzen die Frau und ein Mann. Bis um 11.00 Uhr sitzen die beiden in ihrem Wagen vor der Haustür.
Am nächsten Tag wieder um 09.00 langes Geklingel, mein Freund, der bei mir übernachtet hat, öffnet die Tür nicht.
Einen Monat später hat einer meiner Brüder einen Termin im Jobcenter, dort soll er in einen Wagen steigen um seine Wohnung und seinen Mietvertrag vorzuzeigen, was er auch macht.
Meine Fragen: Welche Regeln gelten für Übernachtungsbesuche? Gibt es da Regeln, wie oft und wie lang?
Ist das gängige Praxis, dass man gebeten wird aus einem Termin heraus in ein Auto zu steigen und die Wohnung herzuzeigen?
Kann man sich gegen solche Übergriffe rechtlich wehren?