:kratz: :kratz: :kratz:
Seit 2006 ist ein neues Verwaltungszustellungsgesetz in Kraft, demzufolge
gilt ein Schriftsatz in einfacher Zustellung drei Tage nach dem Versand
als dem Empfänger zugegangen, ihn trifft die Beweislast, stellt er diesen
Zugang nach drei Tagen in Abrede.
In den letzten Tagen erhielt ich zwei Schreiben von Jobcenter, beide mit dem gleichen Ausfertigungsdatum, das 1. nach 2 Tagen, das 2. nach 7Tagen.
Am Tiefpunkt der Beliebtheitsskala angekommen, hatte ich Folgendes in Erfahrung gebracht.
In Berlin ausgefertigt, wurde das zweite Schreiben nach Nürnberg übermittelt, dort, warum auch immer, weiterbearbeitet und mit dem Datum der Erstausfertigung an mich versand.
Betrachte meine Ermittlungen als Glückstreffer, was ist aber, wenn künftige Ansprechpartner solcher Anfragen sich verweigern.
Wenn Schriftsätze Termine enthalten oder Fristen, diese länger als 3. Tage
für die Zustellung benötigen und ich diese nicht einhalten kann, wie kann ich dann das Versanddatum herausbekommen, da diese Briefe keinen Poststempel bekommen, sondern die Amtsfreimachung, die kein Datum
hat ?
Wo doch jetzt der Arbeitsmarkt sooo boomt, könnte mir zudem der Job meines Lebens entgehen, wenn mir das Angebot des Jobcenters verspätet zugeht, das bietet doch für FM Möglichkeiten, sich seinen liebgewordenen Arbeitsgegenstand zu erhalten, was ich tunlichst vermeiden möchte.
Also, welche Möglichkeiten habe ich, das Datum des Postausgangs von Anschreiben der Bundesarbeitslosenverwaltung und der ihr angeschlossenen Bereiche zu prüfen ???
Denke mal, das kann für Viele von Bedeutung sein.
Seit 2006 ist ein neues Verwaltungszustellungsgesetz in Kraft, demzufolge
gilt ein Schriftsatz in einfacher Zustellung drei Tage nach dem Versand
als dem Empfänger zugegangen, ihn trifft die Beweislast, stellt er diesen
Zugang nach drei Tagen in Abrede.
In den letzten Tagen erhielt ich zwei Schreiben von Jobcenter, beide mit dem gleichen Ausfertigungsdatum, das 1. nach 2 Tagen, das 2. nach 7Tagen.
Am Tiefpunkt der Beliebtheitsskala angekommen, hatte ich Folgendes in Erfahrung gebracht.
In Berlin ausgefertigt, wurde das zweite Schreiben nach Nürnberg übermittelt, dort, warum auch immer, weiterbearbeitet und mit dem Datum der Erstausfertigung an mich versand.
Betrachte meine Ermittlungen als Glückstreffer, was ist aber, wenn künftige Ansprechpartner solcher Anfragen sich verweigern.
Wenn Schriftsätze Termine enthalten oder Fristen, diese länger als 3. Tage
für die Zustellung benötigen und ich diese nicht einhalten kann, wie kann ich dann das Versanddatum herausbekommen, da diese Briefe keinen Poststempel bekommen, sondern die Amtsfreimachung, die kein Datum
hat ?
Wo doch jetzt der Arbeitsmarkt sooo boomt, könnte mir zudem der Job meines Lebens entgehen, wenn mir das Angebot des Jobcenters verspätet zugeht, das bietet doch für FM Möglichkeiten, sich seinen liebgewordenen Arbeitsgegenstand zu erhalten, was ich tunlichst vermeiden möchte.
Also, welche Möglichkeiten habe ich, das Datum des Postausgangs von Anschreiben der Bundesarbeitslosenverwaltung und der ihr angeschlossenen Bereiche zu prüfen ???
Denke mal, das kann für Viele von Bedeutung sein.