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Hallo
letztens kam in einer Diskussion eine Frage auf, wo ich auch keine rechte Antwort drauf wußte, vielleicht hat hier jemand Ahnung.
Fall:
Jemand beantragt ALG2, lebt in einer LEbensgemeinschaft.
Zur Prüfung des Unterhaltes bzw. des ALG 2 Anspruches muss auch der Partner Kontoauszüge und Vermögen offen legen ?
Gilt das Vermögen vom Partner - der nicht ALG 2 bezieht - für beide oder ist das unrelevant ? Hat der ALG 2 Antragsteller seine eigene Freibetragsgrenze ?
Ich habe vermutet, dass zur Ermittlung des Gesamteinkommes der Partner sein Einkommen nachweisen muss ( Gehaltsnachweis o.ä ), aber keine Kontoauszüge, beim Vermögen bin ich nicht sicher.
MissM.
letztens kam in einer Diskussion eine Frage auf, wo ich auch keine rechte Antwort drauf wußte, vielleicht hat hier jemand Ahnung.
Fall:
Jemand beantragt ALG2, lebt in einer LEbensgemeinschaft.
Zur Prüfung des Unterhaltes bzw. des ALG 2 Anspruches muss auch der Partner Kontoauszüge und Vermögen offen legen ?
Gilt das Vermögen vom Partner - der nicht ALG 2 bezieht - für beide oder ist das unrelevant ? Hat der ALG 2 Antragsteller seine eigene Freibetragsgrenze ?
Ich habe vermutet, dass zur Ermittlung des Gesamteinkommes der Partner sein Einkommen nachweisen muss ( Gehaltsnachweis o.ä ), aber keine Kontoauszüge, beim Vermögen bin ich nicht sicher.
MissM.