Kontrollanruf? Bin AU und erhalte seit 1 Woche KG - KK will mit mir telefonieren - bin ich dazu verpflichtet?

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JuJuJu

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Hallo liebes Forum,
Bin seit 7 Wochen AU und erhalte daher seit 1 Woche KG - KK schrieb mich jetzt an und will mit mir telefonieren und "sich mit mir über den bisherigen und weiteren Verlauf meiner AU unterhalten" - bin ich dazu verpflichtet?
Bin wegen verschiedener psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen AU , zum letzten Mal erhielt ich deshalb KG vor 3 Jahren.
Damals hatte die KK meine Telefonnummer noch und rief mich ständig an. Wegen meiner starken Ängste ging ich nicht ans Telefon, bis ich mich dann doch irgendwann erweichen ließ.
Die SB erzählte mir zu meiner Erkrankung laienhafte Gemeinplätze und wollte das ich eine Kur mache. Ich sagte ihr dummerweise am Telefon das ich mich noch nicht dazu in der Lage sähe. Daraufhin wurde das KG beendet und meine behandelnde Psychiaterin/Neurologin traute sich nicht mich weiter krank zu schreiben.
Das war vor 3 Jahren.
Ich entzog vor ca. 2 Jahren der KK meine Telefonnummer.

Daher schrieben sie mich jetzt, nach 1 Woche KG-Bezug per Post an.
Sie nennen es "Beratungsangebot".
Ich habe Angst mit der SB zu sprechen.
Erstmal hängen die Ängste mit meinen Erkrankungen zusammen.
Zweitens wollen die mich sicherlich wieder aufs Glatteis führen.
Das belastet mich sehr und ich grübel noch mehr als sonst über alles und jedes.
Ich hatte mich kürzlich selber schon um einen Platz in einer tagesklinischen Behandlung bemüht, meine Ärztin hat mir schon die Einweisung dafür ausgestellt die ich dann beim ersten Vorgespräch in der TK einreiche, das ist dann Mitte März.
Trotzdem flösst mir das "Beratungsangebot" der KK Unbehagen ein.
Ich möchte nicht wieder der laienhaften Meinung einer SB ausgeliefert sein, nachher kommt sie noch auf die Idee das die Behandlung in der TK nichts für mich sei.
Ich denke das meine, mich schon lange behandelnde, Ärztin meinen Gesundheitszustand besser beurteilen kann als eine SB der KK am Telefon.
Die SB hat mir außerdem eine Frist zu der sie sich sich über meine Rückmeldung (telefonisch) "freuen" würde, gesetzt.
Das wäre Anfang Februar.
Bin ich dazu verpflichtet? Oder kann ich die Frist verstreichen lassen.
Bin sehr verunsichert und mache mir Sorgen.
Wie seht ihr das - oder wie sind eure Erfahrungen?
 

Sprotte

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.......
Zwar ist ein − auch telefonischer − Erstkontakt durch die Kasse erlaubt, nicht aber den Patienten auszufragen oder gar unter Druck zu setzen, das Beratungsangebot anzunehmen und umfangreiche Fragebögen auszufüllen.

.....aus : KLICK

Das von mir zitierte steht unter "Krankenkassen missachten Datenschutz" weiter unten auf der Seite.

Es ist zwar viel...aber du weisst ja "Lesen bildet" ... :icon_wink:
 
E

ExUser 3363

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Hallo liebes Forum,
...
Die SB hat mir außerdem eine Frist zu der sie sich sich über meine Rückmeldung (telefonisch) "freuen" würde, gesetzt.
...

Ein Zweizeiler wie z.B.:

Sehr geehrte Sachbearbeitung der Krankenkasse xy.

Zur weiteren Erfüllung Ihres Anliegen vom (Datum), bitte ich Sie mit mir bis auf weiteres nur in schriftlicher Form
zu kommunizieren.

In solch Anliegen wäre ich dazu gezwungen, Telefonate wegen Nachweisbarkeit auf zu zeichnen,
wobei ich weder über entsprechende Technik, noch über Ihre schriftlicher Einverständnis dazu verfüge.

M.f.G...

Könnte SB Manieren beibringen..
 

JuJuJu

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Vielen Dank für den link liebe Sprotte.
Wenn ich das richtig verstehe ist es genau umgekehrt richtig, der Patient kann die Beratung und Hilfe der KK einfordern, nicht umgekehrt.
Aber - so wie es aussieht - verdrehen die KK das so als ob sie die Auskünfte des Patienten auf diese Art "erhalten" können.

Wenn ich das richtig verstehe brauche ich das telefonische "Beratungsangebot" der KK also nicht anzunehmen.

Wenn ich jetzt dann bis zu der gesetzten "Frist", Anfang Februar nicht darauf reagiere, was wird dann wohl voraussichtlich folgen?

1.
Zusendung des Selbstauskunft-Fragebogens?
den ich nicht ausfüllen muss, sondern auf den MDK verweisen kann?

oder 2.
Begutachtung durch den MDK ?
Besonders toll wenn ich dann schon in der Tagesklinik bin?

oder 3.
Streichung des Krankengeldes?

oder 4.
Streichung des Tagesklinik-Aufenthaltes?

Wüstes Szenario nach nur bisher 1 Woche KG-Bezug?

Meine Panik-Fantasie geht gerade mit mir durch?
 

JuJuJu

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Ein Zweizeiler wie z.B.:



Könnte SB Manieren beibringen..
Hallo Onkel Tom,

das wäre auch eine Möglichkeit zu reagieren aber ohne das man Gefahr läuft am Telefon ausgefragt zu werden.
Ich bin psychisch durch meine Erkrankung sowieso nicht in der Lage so locker am Telefon mit der SB zu agieren.Die hätte bestimmt leichtes Spiel mit mir...
Ich frage mich gerade ob die KK auch z. B. von herzkranken Patienten, die in gesundheitlicher Gefahr und in Behandlung sind verlangen dass man als Patient am Telefon der KK persönlich Auskünfte über seinen eigenen Gesundheitszustand gibt? Da kann man doch durch die Aufregung wieder einen Herzkasper kriegen...
Aber wenn man den Psychokasper kriegt, das ist ja egal, das zählt nicht, das sind ja sowieso alles Simulanten...
Ich hab echt die Wut...
 
E

ExUser 3363

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Naja, SB denkt auch erst mal daran, das Du über Tel. kommunikationsfähig bist und sie dann den einfachen
Weg über das Telefon ersucht.

Auf den Zweizeiler würdest Du am ehesten den Fragebogen bekommen.

Den kann mann ja dann genauer untersuchen, was wie oder mit k.A. (keine Angabe) beantwortet wird.

Die KK will von Dir Infos als Futter.. Also setze denen was vor, was sie futtern sollen, sprich Du
nimmst Dein informationelles Selbstbestimmungsrecht selbst in die Hand.

Blutdruck 180 bei Telefonaten mit Amt und Co. kenne ich und Mensch kann auch einfach sagen
"Ich fühle mich gerade nicht und wenden Sie sich bitte schriftlich dazu an mich." Punkt und Ende des Telefonat.

SB muss das einfach fressen..

Weiter ist die TK schon eine gute Wahl :wink:
 

Bitas

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Ich sehe das wie meine Vorschreiber, nachweislich, schriftlich, telefonischen Kontakt untersagen.
Alles was schriftlich kommt und keine Rechtsgrundlage hat, kannst du in die Papiertonne schmeißen oder ausfüllen soweit dir das passt.
Ich musste in meinen 78 Wochen AU , 3 mal den Vorstand der KK anschreiben, dann lief alles wie geschmiert, das hilft.
Hier im Forum bekommst du auch Hilfe für Formulierungen, fals das nötig ist.

Alles gute.
Bitas
 

saurbier

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Hallo JuJuJu,

das spiel ist doch nicht wirklich was neues.

Das hast du doch auch schon einmal erlebt.

Die KK müssen halt immer mehr sparen, dass ist von der Politik nun mal so gewollt, denn die brauchen die Zuschüsse ja für andere Dinge im Bundeshaushalt.

Ich hab dieses Spiel schon zu hauf erlebt. Letztes Mal 2010 nach einem Freizeitunfall. Nach 6 Wochen kam die Einladung zu MdK , nach weiteren 6 wochen versuchte man es per Telefon mich zu einer Reha zu bewegen. Es dauerte keine 3 Monate schon lag der nächste MdK Termin vor und nach 12 Monaten bot man mir dann an, doch bitte einen von denen empfohlenen Schmerztherapeuten aufzusuchen (wohlgemerkt ich hatte bereits einen welcher mich 10 Tage stationär im KH behandeltet) wohl weil ich die Fahrtkosten für meine stationäre Behandlung erstattet haben wollte. Musste deswegen sogar vor das SG ziehen, wo die KK natürlich den Prozeß verlor.

Du siehst, auch ich kenne deren Spielchen.

Für dich und uns generell gilt, nur auf schriftliches ist wenn überhaupt zu reagieren.

Solange sich die KK in ihren Schreiben nicht expliziet auf irgendwelche §§ beruft, sollte man sich genau überlegen, ob man sich dazu überhaupt zu äußern braucht. Dazu wäre es dann natürlich schon vorteilhaft, wenn solche Schreiben hier auch anonym eingestellt würden, damit unsere "Experten" dazu eine passende Hilfestellung geben können.

Merke dir aber grundsätzlich, keine Telefongespräche mit SB oder anderen Behördenmitarbeitern, denn die erzählen am Telefon gerne viel unsinn und legen dabei allzugerne manche §§ nach ihrer eigenen Phantasie aus.

Bei einem Schriftverkehr hast du im übrigen immer entsprechende Schreiben als späteres Beweismittel für einen Widerspruch /Klageverfahren zur Hand auf das du dich dann berufen könntest.

Nimm deine Rechte in die eigene Hand und las dich nicht von irgendwelchen SB domestizieren. Du bist noch dein eigener Herr!


Grüße saurbier
 

JuJuJu

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Scan vom Schreiben der KK Bin AU und erhalte seit 1 Woche KG - KK will mit mir telefonieren - bin ich dazu verpflichtet?

Hallo liebes Forum,

vielen Dank für den Tipp das anonymisierte Schreiben der KK an mich hier einzustellen.
Habe es als Anhang hochgeladen.
Wie schon geschrieben, ich bin erst seit 22.01.2018 im KG-Bezug!

Habe schon eine Einweisung in eine TK von meiner behandelnden Neurologin/Psychiaterin bekommen.
Das Aufnahmegespräch dort ist Mitte März.

Ich weiß nicht ob ich überhaupt auf das Schreiben der KK reagieren soll. Anrufen werde ich auf keinen Fall.
Ich weiß auch nicht ob es gut ist der KK die Terminierung mit der TK als "Futter" zu geben.
Nachher stellen die sich noch dagegen.?
Meine behandelnde Arztpraxis sagte mir z.B. ich solle der KK die Einweisung noch nicht geben, sondern erst beim Einweisungsgespräch in der TK dem TK-Arzt geben.

Warum das so ist weiß ich nicht. Übliches Procedere?

Was haltet ihr von dem Schreiben? Also Paragrafen tauchen darin, bisher, nicht auf.
LG
 

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Bitas

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Ab ins Altpapier damit und nicht reagieren, das ist mein Tipp.
Dir kann absolut kein Strick daraus geknüpft werden.
Das Papier hat keine Rechtsgrundlage.
 
C

ckl1969

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Also ich habe meine KK damals am Anfang, ich war insgesamt 18 Monate am Stück im Krankengeldbezug, regelmässig von mir aus angerufen und angeschrieben und um Unterstützung gebeten und Vorschläge gemacht.

Nach drei oder vier Monaten kam dann die schriftliche Bitte, die mehr eine Aufforderung war, mich doch einfach meiner Genehsung zu widmen und dem Rat meiner Ärzte zu folgen. Die würden schon am besten wissen, was gut für mich ist.

Die haben mich NICHT EINMAL von sich aus kontaktiert. :))
 

JuJuJu

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Da kann man mal sehen wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Ich weiß nicht warum, evtl. spielen die Vorgeschichten eine Rolle, das Alter, ob man im ALG 1 oder 2-Bezug ist...
Keine Ahnung.
Irgendwas scheine ich wohl an mir zu haben dass die KK immer meinen "Kontakt sucht"...
LG
 

saurbier

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Hallo JuJuJu,

na ja, dass dürfte weniger mit deiner Person als solches zu tun haben, sondern viel eher damit das inzwischen alle Kassen versuchen auf die eine oder andere Art Geld zu sparen.

Wie du auf das Schreiben deiner KK nun reagierst, bleibt letztendlich dir überlassen.

Zuerst hätte ich dazu mal eine klärende Frage. Wir deine Angabe jetzt ab der ersten AU gerechnet oder sind die 7 Wochen ab Ende der Lohnfortzahlung gerechnet, denn bei letzterem wärst du nun ja schon 13 Wochen fortlaufend AU , was aber auch ohne besondere Bedeutung wäre.

Ich persönlich würde der KK (wenn sie schon häufiger so aufdringlich war) auf ihr Schreiben mit einem schlichten Einzeiler antworten und zwar,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie von weiteren Informations bzw. Beratungsgesprächen Abstand zu nehmen, da ich mich bei dem von mir in Anspruch genommen Arzt (Ärzten) medizinisch durchaus gut behandelt betrachte.

....


Mich verwundert aber auch, wie du darauf kommst, der KK deine Einweisung in die TK zukommen zu lassen, wozu?.

Diese Einweisung musst du doch der TK vorlegen, um dort überhaupt aufgenommen und behandelt zu werden.

Eine solche Behandlung in einer TK kann die KK auch keineswegs ohne weiteres Ablehnen, denn damit könnte sie sich ggf. dann im Nachhinein sogar noch Regresspflichtig machen falls dir dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstünde.

Geh in die TK und lass dich behandeln, denn das ist deine jetzige Verpflichtung um schnellstmöglich wieder Gesund zu und damit Arbeitsfähig zu werden. Im übrigen wird die KK durch die Abrechnung der TK dann schon erfahren was weiter mit dir läuft.

Darüber hinaus wird sie ja auch weiterhin durch deine AU ´s darüber informiert das du noch Krank bist.

Sollte die KK daran wieder erwarten ernsthafte Zweifel haben, dann bleibt ihr immer noch die Möglichkeit dies durch den MDK überprüfen zu lassen, was allerdings nach 7 Wochen AU mehr als Unsinnig ist.


Grüße saurbier
 

JuJuJu

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Lieber/s saurbier
, vielen Dank für Dein feedback.
Das beruhigt mich etwas.
Zu deiner Frage:
Ich bin ab dem 11.12.2017 AU , jetzt in der 8. Woche AU , erhalte seit dem 22.01.2018 KG. Seit fast 2 Wochen Krankengeld.

So in der Art wie du vorschlägst werde ich der KK zurück schreiben. Auf keinen Fall telefonieren.
Das sehe ich genauso wie du das ich mich von meiner Ärztin passend betreut fühle. (Und die dummen gemeinplätze einer KK -SB für meine Gesundung nun wirklich überflüssig sind.)

Vielen Dank!
 

saurbier

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Hallo JuJuJu,

na nach erst 8 Wochen AU sollte deine KK wahrlich nicht solch einen Blödsinn machen. Danach würdest du denen ja erst seit knapp 2 Wochen Geld (KG) kosten, denn bis dahin dürftest du ja von deinem Arbeitgeber noch die Lohnfortzahlung erhalten haben.

Ja ja, die KK ´s, wollen ja alle nur unser bestes und am liebsten uns die Ärzte aufbrumen mit denen sie besondere Verträge abgeschlossen haben bzw. welche natürlich gar nicht im Sinne der KK AU schreiben bzw. behandeln.

Wie schon gesagt, lehne das Angebot dankend ab und verlass dich eher auf die von dir selbst ausgewählten Ärzte.

Mit etwas Pech könntest du dann demnächst mal eine Einladung zum MDK erhalten, warum dürfte dir dann ja auch klar sein, oder.

Wenn das passieren sollte, kannst du es ja in diesem Thread mitteilen.


Grüße saurbier
 

JuJuJu

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Hallo Saurbier,

vielen Dank für deine Antwort.
Habe der KK ein freundlichen Schreiben mit einer Kopie meiner aktuellen AU , die bis zum 28.02. geht, zukommen lassen.
In dem Schreiben danke ich auch für das freundliche Beratungsangebot, spreche aber aus dass ich ich von meiner Ärztin bestens betreut werde.
Mal schau´n was der KK jetzt einfällt.
Mitte März habe ich das Infogespräch in der Tagesklinik.
LG JuJuJu
 

Doppeloma

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Hallo JuJuJu,

vielen Dank für den Tipp das anonymisierte Schreiben der KK an mich hier einzustellen.
Habe es als Anhang hochgeladen.
Wie schon geschrieben, ich bin erst seit 22.01.2018 im KG-Bezug!

Man fängt eben früh an dich zu nerven, hattest du dazu nicht schon ein anderes Thema eröffnet ?

Darauf brauchst du gar nicht zu reagieren, fang bloß nicht an auf jeden Unsinn irgendwelche schriftlichen Antworten zu verfassen, das ist überflüssig.

Wie du selbst schon festgestellt hast (und dir schon mehrfach bestätigt wurde) gibt es für diese Forderung KEINE Rechtsgrundlagen, darum "bittet" man ja auch so freundlich, aber jede Bitte kann man auch abschlagen oder einfach ignorieren. :bigsmile:

Die SB der KK haben überhaupt keinen Anspruch auf Informationen zu deinen Krankheiten und den konkreten Behandlungen, das geht NUR dich und deine Ärzte was an.

Die können den MDK beauftragen wenn sie meinen, dass es an deiner AU was auszusetzen gibt und dann hat man dich dort zu untersuchen, ehe das Krankengeld mal eingestellt werden darf so lange deine Ärzte die AU weiter ausstellen, hat die KK das ansonsten zu akzeptieren und zu resprektieren.

Habe schon eine Einweisung in eine TK von meiner behandelnden Neurologin/Psychiaterin bekommen.
Das Aufnahmegespräch dort ist Mitte März.

Dann warte ab wie es weiter geht und mehr könntest du den KK -SB auch nicht erzählen, wann du gesund sein wirst wissen aktuell weder deine Ärzte noch du selber ... also braucht man dazu weder persönlich noch telefonisch "labern" wollen.

Ich weiß nicht ob ich überhaupt auf das Schreiben der KK reagieren soll. Anrufen werde ich auf keinen Fall.

Gar nicht, schon frech wenn geschrieben wird "deine Telefon-Nummer sei leider nicht bekannt", darum sollst du dort anrufen.

Soweit ich mich erinnere hast du die Löschung verlangt, weil man dir schon vor der Krankengeldzahlung telefonisch auf den Geist gegangen ist ???

Ich weiß auch nicht ob es gut ist der KK die Terminierung mit der TK als "Futter" zu geben.
Nachher stellen die sich noch dagegen.?

Du brauchst dich nicht rechtfertigen bei der KK , wenn zu einer Behandlung oder TK was zu klären ist, wäre der MDK dafür zuständig die Notwendigkeit zu prüfen, die SB können das doch medizinisch gar nicht beurteilen.
Also braucht man sich mit denen darüber auch nicht unterhalten. :icon_evil:

Du fragst oben, ob man das auch bei Herzkranken macht, die telefonisch oder schriftlich "zu belästigen" ... allerdings macht man das bei ALLEN die Krankengeld beziehen mit Vorliebe und nicht erst jetzt ... und völlig OHNE Rücksicht auf Verluste.

Ich war noch so blöde (2006) zu einem "Beratungstermin" zu fahren (1 Stunde mit dem Bus) als ich damals auf meine Herz-OP gewartet habe ..., da wusste ich noch nicht, dass man dazu gar nicht verpflichtet ist.

Ich fragte mich allerdings hinterher auch, was das nun für mich bringen sollte, die Wartezeit auf die OP hat das auch nicht verkürzt und wie es mir danach gehen würde und wann ich dann (vielleicht) gesund sein werde und wieder arbeiten könnte stand noch "in den Sternen" ... sofern ich das überhaupt "überlebe" ...

Wenigstens konnte ich einen großen Sack "SB -Bedauern" mit nach Hause nehmen, telefoniert habe ich mit denen sowieso nicht, schon gar nicht als ich dann einige Monate später mit BurnOut (aus dem Dienst im CallCenter) erneut AU geschrieben war.

Meinem Männe hat man sogar mal schriftlich mitgeteilt, dass der AG ihn entlassen habe und er deswegen ab sofort KEIN Krankengeld mehr bekommen wird ... der hat wirklich fast den nächsten "Herzkasper" bekommen, als er das gelesen hat. :doh:

Von seinem AG lag ihm keine Kündigung vor ...
Ein Anruf bei seinem AG klärte dann schnell auf, dass es nur eine versehentlich falsche "Abmeldung" war, die vom AG bei der KK längst korrigiert wurde ... zudem hat die KK auch bei einer "echten" Entlassung weiter zu zahlen, so lange man weiter AU geschrieben ist und noch Anspruch auf Krankengeld besteht.

Das wussten wir allerdings damals (2007) auch noch nicht so genau und so kann man kranke Leute auch gut in den Wahnsinn treiben, wie man dabei schneller gesund werden soll haben wir auch noch nicht herausgefunden.

Meine behandelnde Arztpraxis sagte mir z.B. ich solle der KK die Einweisung noch nicht geben, sondern erst beim Einweisungsgespräch in der TK dem TK-Arzt geben.

Warum das so ist weiß ich nicht. Übliches Procedere?

Allerdings ist das so üblich, was soll denn die KK mit der Einweisung in eine Klinik anfangen, du wirst doch in die Klinik zur Behandlung "eingewiesen" und NICHT bei den KK -SB behandelt ...

Was haltet ihr von dem Schreiben? Also Paragrafen tauchen darin, bisher, nicht auf.

NIX ist davon zu halten, es ist ein kläglicher Versuch dich nervös zu machen und zu unüberlegten Äußerungen und Handlungen zu treiben ...
Du denkst ja schon fleißg darüber nach was dir nun so alles passieren könnte, wenn du darauf nicht (wie von der KK gewünscht) mit einem Anruf reagierst ... oder wenigstens was dazu schreibst ... :doh:

OHNE Rechtsgrundlagen können die dich "küssen wo du am Schönsten bist", es gibt NICHTS über deine "Arbeits-Unfähigkeit" zu labern, nicht am Telefon, und auch nicht schriftlich oder persönlich ... :icon_laber:

Alles was die wirklich wissen müssen, steht auf deiner AU -Bescheinigung ... dann haben die dein Geld (seit der letzten Bescheinigung) zu berechnen und zu überweisen ... = FERTIG

MfG Doppeloma
 

JuJuJu

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Vielen lieben Dank liebe Doppeloma,

das macht mir Mut.
Es ist wirklich so dass ich mich davon sehr verunsichern lasse was die KK so treibt.
Und das sorgt wirklich nicht dafür dass es mir schnell besser geht...
Ich finde es schrecklich wie mit mit Dir und deinem Mann umgegangen wurde.
Es ist unmenschlich so mit Schwerkranken um zu gehen.
Und ihr habt ja auch erstmal "Lehrgeld" zahlen müssen.

Aber aus diesen Erfahrungen habt ihr viel gelernt und Du kannst jetzt hier im Forum anderen Menschen Kraft geben.
Danke Dir dafür von Herzen!

LG JuJuJu
 

saurbier

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Hallo JuJuJu,

nun ja, die Erfahrungen welche Doppeloma so im laufe der Jahre mit diversen Leistungsträgern sammeln durfte, haben wohl die meisten "hier" und auch generell auf die selbige Art sammeln dürfen und darin sind dann anfänglich natürlich auch so manche eigene Fehler inbegriffen.

Mir ging es da ja auch nicht viel anders als Doppeloma, denn auch ich musste für meine Rente damals mehrere Jahre vor dem SG klagen bis ich dann endlich Recht bekam.

Am Anfang steht eben immer der Versuch der Einschüchterung und da schrecken dann manche SB ´s auch nicht davor zurück sich auf irgendwelche Gesetze und sogar Gerichtsurteile zu berufen, die von entweder bewusst falsch ausgelegt werden oder bei Gerichtsurteilen zumeist auf einzelfall Endscheidung beruhen. Am liebsten natürlich in Telefongesprächen, weil diese später eben nicht mehr zu beweisen sind.

Auch solltest du niemals vergessen, jeder Mensch hat nun mal seine eigene Art mit solchen Dingen umzugehen, zumeist basierend auf seine bisherigen Erfahrungen, die halt immer individuell zu betrachten sind.

Nichts desto trotz gilt im Umgang mit Behörden immer - nie telefonisch, sondern nur schriftlich, denn nur schriftlich kann man ggf. später einmal etwas nachweisen bzw. beweisen -.


Grüße saurbier
 

JuJuJu

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Heute Einschreiben per Rückschein, war nicht da, Abholung ab morgen möglich - was tun?

Zitat von saurbier -

Hallo JuJuJu, ...

Liebes saurbier und alle die hier mitlesen und mit Ratschlägen zur Seite stehen - es ist wohl jetzt soweit ich bin mir sicher dass der MDK dahinter steckt.
Habe das Forum nach ähnlichen Fällen durchgeforstet aber nichts Entsprechendes gefunden deshalb frage ich euch um Rat.
Vielleicht habt ihr Ähnliches erlebt? Wie verhalte ich mich am Besten?

Kurze Zusammenfassung:

Bin erst seit 22.02.2018 im KG-Bezug. Habe von KK vor ca. 2 Wochen telefonisches "Beratungsangebot" erhalten. Habe darauf schriftlich "verzichtet" und auf meine mich behandelnde Neurologin/Psychiaterin verwiesen.

Das war vor ca. 10 Tagen.
Heute war ich beim Arzt und als ich zurück kam fand ich eine Benachrichtigung über den Zustellversuch eines Einschreibens mit Rückschein vor.
Kommt niemand anderes als KK in Frage.
Abholung ist ab morgen möglich.

Das ist doch bestimmt eine Einladung zum MDK wegen meiner AU .

Bin schon lange wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. War seit Mai 2016 im ALG 1 Bezug. Erkrankung verschlimmerte sich gravierend, daher seit Mitte Dezember 2017 AU .
KG seit 22.2.2018.

Restanspruch ALG 1 von 4 Monaten.

Ich vermute die KK will mich abschieben, entweder wieder zum ALG 1 oder in Rente, bin 60 Jahre alt.

Habe ein GdB von 30, hier empfahl meine Ärztin bald Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Ist es eigentlich empfehlenswert dieses Gutachten über den GdB mit zum MdK zu nehmen, und auch andere Befunde?

Sollte ich besser eine Begleitperson, meinen Mann, mitnehmen? Bin psychisch sehr labil.

Habe das Forum nach ähnlichen Fällen durchgeforstet aber nichts Entsprechendes gefunden deshalb frage ich euch um Rat.
Vielleicht habt ihr Ähnliches erlebt? Wie verhalte ich mich am Besten?
Wie läuft das beim MDK ab?

So viel geht mir durch den Kopf.
 

AsbachUralt

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Eine Einladung zum MDK kommt nicht per Einschreiben. Was bei mir per Einschreiben kam, war die Mitteilung über die Einstellung des KG aufgrund einer Beurteilung durch den MDK nach Aktenlage.
Ich habe damals Widerspruch erhoben, es fand dann eine persönliche Beurteilung durch den MDK statt, worauf dann mein KG weiter gezahlt wurde.

Das waren 78 Wochen und 1 Jahr später wegen einer Folgeerkrankung weitere 78 Wochen, diesmal ganz ohne MDK .
 

Doppeloma

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Hallo JuJuJu,

Habe das Forum nach ähnlichen Fällen durchgeforstet aber nichts Entsprechendes gefunden deshalb frage ich euch um Rat.
Vielleicht habt ihr Ähnliches erlebt? Wie verhalte ich mich am Besten?

Ein Einschreiben mit Rückschein von der KK haben wir auch noch nie bekommen, die schicken üblicherweise ALLES mit normaler Post (auch wichtige Bescheide / Informationen) und wenn was verloren geht, hat der Empfänger eben Pech gehabt.

Heute war ich beim Arzt und als ich zurück kam fand ich eine Benachrichtigung über den Zustellversuch eines Einschreibens mit Rückschein vor.
Kommt niemand anderes als KK in Frage.
Abholung ist ab morgen möglich.

Nun hast du es ja hoffendlich schon abgeholt und was war es wirklich ???

Das ist doch bestimmt eine Einladung zum MDK wegen meiner AU .

Glaube ich kaum, die schicken das nicht mit "Rückschein", das sind meist private Briefe, die Behörden machen das per Post-Zustellungs-Urkunde (PZU) wenn sie meinen das sei nötig. Rückschein wird eher privat genutzt ...wenn man sicher gehen will, dass der Empfänger das unterschreiben muss.

Ich empfinde das als Geldschneiderei, denn ein Übergabe-Einschreiben erfüllt den gleichen Zweck und man kann das mit der Sendungsnummer dann selber kontrollieren wann der Empfänger das bekommen hat.

Bei "Einschreiben mit Rückschein" kann man die Annahme auch verweigern, dann hat der Absender auch NICHTS in der Hand ... nur den Rückschein mit dem Vermerk der Annahme-Verweigerung bekommt er irgendwann ... :icon_evil:
Ich wäre also schon neugiereig von wem diser Brief mit Rückschein nun wirklich gewesen ist ("privat" reicht natürlich :bigsmile:), von einer Behörde / der KK vermutlich nicht.

Bin schon lange wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. War seit Mai 2016 im ALG 1 Bezug. Erkrankung verschlimmerte sich gravierend, daher seit Mitte Dezember 2017 AU .
KG seit 22.2.2018.

Na-Ja, die KK findet das eben nicht besonders gut wenn die Arbeitslosen auch noch (länger) krank werden und (vielleicht bis zur Aussteuerung) Krankengeld haben wollen. :icon_evil:

Restanspruch ALG 1 von 4 Monaten.
Ich vermute die KK will mich abschieben, entweder wieder zum ALG 1 oder in Rente, bin 60 Jahre alt.

Natürlich möchte man dich am Liebsten schnell wieder an die AfA "abgeben" können, schau mal wenn dein ALGI (in 4 Monaten) dann abgelaufen ist kannst du nur noch Hartz 4 bekommen und es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld mehr.

Ist doch "verlockend" was die KK da an dir sparen könnte, wenn man dich jetzt noch wieder los werden könnte an die AfA ...

In Rente bekommt man dich nicht so schnell, die KK könnte dich ja nur auffordern eine med. Reha oder EM-Rente bei der DRV zu beantragen.
Das kann ja auch dauern oder sogar (meist) abgelehnt werden ... dann muss die KK auch weiter zahlen ... Rente ist wohl eher keine "Lösung" aktuell für deine KK ... :icon_evil:

Habe ein GdB von 30, hier empfahl meine Ärztin bald Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Ist es eigentlich empfehlenswert dieses Gutachten über den GdB mit zum MdK zu nehmen, und auch andere Befunde?

Noch ist es ja nicht soweit aber wenn du mal zum MDK einbestellt wirst, solltest du wirklich einige aktuelle Berichte von deinen behandelnden Ärzten (in Kopie) dabei haben, der MDK bekommt ja auch nur was wenn du Schweigepflichtentbindungen unterschreiben würdest.

Meist ist es besser gezielt Unterlagen mitzunehmen, die deine AU weiter für nötig bestätigen können, aktuell (oder bald) sollst du in die Tages-Klinik gehen, das ist doch schon geplant.
Da macht es ja wenig Sinn dich vorher schon für "gesund" zu erklären und in die Arbeitsvermittlung zurück zu schicken.

Nach GdB wird in der Regel gefragt, der Bescheid ist nicht unbedingt wichtig für den MDK , das Versorgungsamt beurteilt ja nicht deine Arbeits-Fähigkeit. :icon_evil:

Ob es Sinn macht den GdB zu erhöhen kann ich nicht beurteilen, was die eigenen Ärzte dazu meinen, ist für diese Entscheidungen auch nicht unbedingt relevant.

Könntest du denn mit einem Schwerbehinderten-Ausweis vorzeitig in Rente (für Schwerbehinderte) gehen, dafür musst du aber auch (zusätzlich) 35 Versicherungsjahre bei der DRV haben ...
Dann wäre es eventuell sinnvoll um den Schwerbehinderten-Ausweis zu kämpfen, ansonsten (zu wenig Versicherungsjahre dafür) kannst du dir das auch schenken, mit 60 + hast du bald NIX mehr davon, ob du den Ausweis nun bekommst oder nicht.

Sollte ich besser eine Begleitperson, meinen Mann, mitnehmen? Bin psychisch sehr labil.

Zu Begutachtungen solltest du immer eine Begleitperson mitnehmen.

Wie läuft das beim MDK ab?

Keine Ahnung, ich selbst musste nie zum MDK , es gab nur ein "Aktenlage-Gutachten" (nach 4 Monaten Krankengeld), damit mich die KK 6 Wochen in psychosomatische Reha schicken konnte ... aus der Reha wurde ich dann weiter AU entlassen und die KK musste anschließend zahlen bis zur Aussteuerung.

Zur AfA abschieben ging nicht, weil ich nicht arbeitslos gewesen bin ... die mussten mich erst nach 78 Wochen nehmen ... nach § 145 SGB III (damals noch § 125 SGB III) ...

MfG Doppeloma
 

saurbier

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7 Mrz 2013
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Liebe JuJuJu,

also der MDK ist an deiner Situation mit Bestimmtheit nicht schuld.

Der MDK wird im Regelfall von der KK beauftragt - hier z.B. eine AU zu prüfen -.

Aber da ist es eben wieder die KK die den Prüfauftrag angeleiert hat.

Wenn man bei dir also bereits so kurzfristig einen MDK -Termin vorgenommen hat, dann liegt dies an den zuständigen SB ´s der KK .

Vielleicht hat da einer Probleme mit deiner Erkrankung, wer weiss das schon.


Grüße saurbier
 

JuJuJu

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Hallo liebe Doppeloma und Saurbier,

es war wirklich was Privates, womit ich gar nicht gerechnet hatte. Nicht angenehm aber erträglich.

Da habe ich mir zu früh Gedanken um den MDK gemacht.

Aber auf der anderen Seite - so habe ich mich wieder noch näher damit beschäftigt und werde mich, wenn so ein Termin wirklich auf mich zu kommen sollte mit entsprechenden Unterlagen der Ärzte, GdB -Bescheid etc. ausrüsten.

Bin jetzt 60 und habe die 35 Jahre Versicherungszeit für die Rente schon seit ein paar Jahren voll. Die 45 Jahre werde ich aber nicht erreichen können.
Ich könnte, wenn ich min. 50 GdB bekommen würde, im November 2018 in vorgezogene Rente mit Abschlag gehen, was ich dann auch machen würde weil bei mir, wegen meiner in den letzten Jahren leider niedrigen Einzahlungen in die Rentenversicherung ein "Zuwarten" nicht lohnen würde.
Falls das mit der Schwerbehindertenrente nicht klappt könnte ich Ende 2020 in vorgezogene Altersrente mit Abschlag gehen.

In meiner Situation würde ich bei einer EM-Rente aber auch ja sagen.

Wenn ich nach den Behandlungen wieder arbeitsfähig geschrieben würde hätte ich ca. 3,5 Monate Restanspruch ALG 1, Alg 2 werde ich nicht bekommen.

Z.Zt. bin ja AU , die TK-Behandlung könnte evtl. im April starten, ich weiß es nicht wie lange die Wartezeit nach dem Erstgespräch noch so ist.

Vorher werde ich noch, was sich jetzt kurzfristig entschieden hat, eine Akut-Psychotherapie machen, bis ich in die TK komme, und dann danach evtl noch weiter wenn dann noch Stunden übrig sind.

Seitdem ich weiß dass ich diese Behandlungen bald beginnen fühle ich mich etwas beruhigter und habe auch eine Perspektive.

LG JuJuJu
 
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