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Hallo liebes Forum,
Bin seit 7 Wochen AU und erhalte daher seit 1 Woche KG - KK schrieb mich jetzt an und will mit mir telefonieren und "sich mit mir über den bisherigen und weiteren Verlauf meiner AU unterhalten" - bin ich dazu verpflichtet?
Bin wegen verschiedener psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen AU , zum letzten Mal erhielt ich deshalb KG vor 3 Jahren.
Damals hatte die KK meine Telefonnummer noch und rief mich ständig an. Wegen meiner starken Ängste ging ich nicht ans Telefon, bis ich mich dann doch irgendwann erweichen ließ.
Die SB erzählte mir zu meiner Erkrankung laienhafte Gemeinplätze und wollte das ich eine Kur mache. Ich sagte ihr dummerweise am Telefon das ich mich noch nicht dazu in der Lage sähe. Daraufhin wurde das KG beendet und meine behandelnde Psychiaterin/Neurologin traute sich nicht mich weiter krank zu schreiben.
Das war vor 3 Jahren.
Ich entzog vor ca. 2 Jahren der KK meine Telefonnummer.
Daher schrieben sie mich jetzt, nach 1 Woche KG-Bezug per Post an.
Sie nennen es "Beratungsangebot".
Ich habe Angst mit der SB zu sprechen.
Erstmal hängen die Ängste mit meinen Erkrankungen zusammen.
Zweitens wollen die mich sicherlich wieder aufs Glatteis führen.
Das belastet mich sehr und ich grübel noch mehr als sonst über alles und jedes.
Ich hatte mich kürzlich selber schon um einen Platz in einer tagesklinischen Behandlung bemüht, meine Ärztin hat mir schon die Einweisung dafür ausgestellt die ich dann beim ersten Vorgespräch in der TK einreiche, das ist dann Mitte März.
Trotzdem flösst mir das "Beratungsangebot" der KK Unbehagen ein.
Ich möchte nicht wieder der laienhaften Meinung einer SB ausgeliefert sein, nachher kommt sie noch auf die Idee das die Behandlung in der TK nichts für mich sei.
Ich denke das meine, mich schon lange behandelnde, Ärztin meinen Gesundheitszustand besser beurteilen kann als eine SB der KK am Telefon.
Die SB hat mir außerdem eine Frist zu der sie sich sich über meine Rückmeldung (telefonisch) "freuen" würde, gesetzt.
Das wäre Anfang Februar.
Bin ich dazu verpflichtet? Oder kann ich die Frist verstreichen lassen.
Bin sehr verunsichert und mache mir Sorgen.
Wie seht ihr das - oder wie sind eure Erfahrungen?
Bin seit 7 Wochen AU und erhalte daher seit 1 Woche KG - KK schrieb mich jetzt an und will mit mir telefonieren und "sich mit mir über den bisherigen und weiteren Verlauf meiner AU unterhalten" - bin ich dazu verpflichtet?
Bin wegen verschiedener psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen AU , zum letzten Mal erhielt ich deshalb KG vor 3 Jahren.
Damals hatte die KK meine Telefonnummer noch und rief mich ständig an. Wegen meiner starken Ängste ging ich nicht ans Telefon, bis ich mich dann doch irgendwann erweichen ließ.
Die SB erzählte mir zu meiner Erkrankung laienhafte Gemeinplätze und wollte das ich eine Kur mache. Ich sagte ihr dummerweise am Telefon das ich mich noch nicht dazu in der Lage sähe. Daraufhin wurde das KG beendet und meine behandelnde Psychiaterin/Neurologin traute sich nicht mich weiter krank zu schreiben.
Das war vor 3 Jahren.
Ich entzog vor ca. 2 Jahren der KK meine Telefonnummer.
Daher schrieben sie mich jetzt, nach 1 Woche KG-Bezug per Post an.
Sie nennen es "Beratungsangebot".
Ich habe Angst mit der SB zu sprechen.
Erstmal hängen die Ängste mit meinen Erkrankungen zusammen.
Zweitens wollen die mich sicherlich wieder aufs Glatteis führen.
Das belastet mich sehr und ich grübel noch mehr als sonst über alles und jedes.
Ich hatte mich kürzlich selber schon um einen Platz in einer tagesklinischen Behandlung bemüht, meine Ärztin hat mir schon die Einweisung dafür ausgestellt die ich dann beim ersten Vorgespräch in der TK einreiche, das ist dann Mitte März.
Trotzdem flösst mir das "Beratungsangebot" der KK Unbehagen ein.
Ich möchte nicht wieder der laienhaften Meinung einer SB ausgeliefert sein, nachher kommt sie noch auf die Idee das die Behandlung in der TK nichts für mich sei.
Ich denke das meine, mich schon lange behandelnde, Ärztin meinen Gesundheitszustand besser beurteilen kann als eine SB der KK am Telefon.
Die SB hat mir außerdem eine Frist zu der sie sich sich über meine Rückmeldung (telefonisch) "freuen" würde, gesetzt.
Das wäre Anfang Februar.
Bin ich dazu verpflichtet? Oder kann ich die Frist verstreichen lassen.
Bin sehr verunsichert und mache mir Sorgen.
Wie seht ihr das - oder wie sind eure Erfahrungen?