Hallo alle zusammen!
Sitze erst vor Kurzem in einem Bewerbungsgesräch und bekomme von meinem Gegenüber, einem potentiellen AG, überraschend gesagt, dass das JC bei ihm telefonisch nachgefragt hätte, ob ich mich tatsächlich bei ihm beworben habe und vorstellen werde. Die Stellenanzeige hatte ich vom Jobcenter.
Ich sehe diesen Vorgang als sehr bedenklich an, mindert er doch meine Chancen auf eine Einstellung, da ein schlechter Eindruck beim potentiellen AG entsteht im Sinne von: ich müsse kontrolliert werden, weil ich möglicherweise unzuverlässig sei und schon häufiger negativ beim JC aufgefalle bin oder weil ich faul bin und lieber zu hause bleibe als arbeiten zu gehen usw.
Nun meine Frage: Darf das JC bei potentiellen AG solche telefonischen Anfrage stellen? Ist das rechtlich legitim? Oder begeht das JC bzw. der SB einen Rechtsbruch wegen Datenschutzverstoß bzw. eine Rufschädigung wegen unterstelltem Betrug - spricht: dass mir unterstellt wird, dass ich mich gar nicht bei der Stelle beworben habe, die ich beim Jobcenter angegeben habe? Wie sinnvoll wäre die schriftliche Androhung einer Schadensersatzklage bei wiederholtem Nachtelefonieren beim AG durch das JC?
P.S.: Ich habe bereits im Netz einige Beiträge gelesen, die mich nicht zufriedenstellten. Wer weiß hier wirklich rechtlich Konkretes? Vorab schon einmal vielen lieben Dank für alle Antworten...
Sitze erst vor Kurzem in einem Bewerbungsgesräch und bekomme von meinem Gegenüber, einem potentiellen AG, überraschend gesagt, dass das JC bei ihm telefonisch nachgefragt hätte, ob ich mich tatsächlich bei ihm beworben habe und vorstellen werde. Die Stellenanzeige hatte ich vom Jobcenter.
Ich sehe diesen Vorgang als sehr bedenklich an, mindert er doch meine Chancen auf eine Einstellung, da ein schlechter Eindruck beim potentiellen AG entsteht im Sinne von: ich müsse kontrolliert werden, weil ich möglicherweise unzuverlässig sei und schon häufiger negativ beim JC aufgefalle bin oder weil ich faul bin und lieber zu hause bleibe als arbeiten zu gehen usw.
Nun meine Frage: Darf das JC bei potentiellen AG solche telefonischen Anfrage stellen? Ist das rechtlich legitim? Oder begeht das JC bzw. der SB einen Rechtsbruch wegen Datenschutzverstoß bzw. eine Rufschädigung wegen unterstelltem Betrug - spricht: dass mir unterstellt wird, dass ich mich gar nicht bei der Stelle beworben habe, die ich beim Jobcenter angegeben habe? Wie sinnvoll wäre die schriftliche Androhung einer Schadensersatzklage bei wiederholtem Nachtelefonieren beim AG durch das JC?
P.S.: Ich habe bereits im Netz einige Beiträge gelesen, die mich nicht zufriedenstellten. Wer weiß hier wirklich rechtlich Konkretes? Vorab schon einmal vielen lieben Dank für alle Antworten...
