Hallo miteinander.
Am Donnerstag den 31.01 wurde das Konto meiner Lebensgefährtin, wegen einer ausstehenden Zahlung gepfändet. Die förmliche Zustellung des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses lag am Samstag dem 02.02. im Briefkasten.
Bereits am 01.02. wurde über das Konto einer bekannten die Forderung beglichen.
In der Zwischenzeit (am 05.02.) ist der Betrag bei dem Gläubiger (Rechtsanwalt) eingegangen. Dies wurde uns 1. durch die Bank unserer Bekannten und 2. telefonisch durch die Anwaltskanzlei bestätigt.
Nun hält der Anwalt nichts von Eile. O-Ton der Tippse am Ende der Leitung: "Wir mussten auch ewig auf das Geld warten, da wird bei Ihnen ja etwas Geduld drin sein."
Dazu sei noch gesagt, dass wir eine gemeinsame Tochter haben die zu 100% schwerbehindert ist und durch die ein erhöhter finanzieller Bedarf entsteht. Entsprechend bekommen wir natürlich auch Pflegegeld der Pflegestufe 3. Das haben wir auch bereits bei dem Rechtsanwalt angegeben. Dazu wurde uns vorgeworfen, dass wir jetzt aber ganz "billig ankommen" würden und es wurde die Verbindung getrennt.
Welche Schritte können wir nun unternehmen? Den Gerichtsvollzieher kontaktieren und, natürlich mit Nachweis, darauf hinweisen, dass wir die Forderung längst beglichen haben?
Oder einen Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages nach §850f ZPO stellen?
Ein P-Konto will meine Lebensgefährtin nur als letzten Schritt unternehmen, da es ja nicht nur Vorteile bringt.
Am Donnerstag den 31.01 wurde das Konto meiner Lebensgefährtin, wegen einer ausstehenden Zahlung gepfändet. Die förmliche Zustellung des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses lag am Samstag dem 02.02. im Briefkasten.
Bereits am 01.02. wurde über das Konto einer bekannten die Forderung beglichen.
In der Zwischenzeit (am 05.02.) ist der Betrag bei dem Gläubiger (Rechtsanwalt) eingegangen. Dies wurde uns 1. durch die Bank unserer Bekannten und 2. telefonisch durch die Anwaltskanzlei bestätigt.
Nun hält der Anwalt nichts von Eile. O-Ton der Tippse am Ende der Leitung: "Wir mussten auch ewig auf das Geld warten, da wird bei Ihnen ja etwas Geduld drin sein."
Dazu sei noch gesagt, dass wir eine gemeinsame Tochter haben die zu 100% schwerbehindert ist und durch die ein erhöhter finanzieller Bedarf entsteht. Entsprechend bekommen wir natürlich auch Pflegegeld der Pflegestufe 3. Das haben wir auch bereits bei dem Rechtsanwalt angegeben. Dazu wurde uns vorgeworfen, dass wir jetzt aber ganz "billig ankommen" würden und es wurde die Verbindung getrennt.
Welche Schritte können wir nun unternehmen? Den Gerichtsvollzieher kontaktieren und, natürlich mit Nachweis, darauf hinweisen, dass wir die Forderung längst beglichen haben?
Oder einen Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages nach §850f ZPO stellen?
Ein P-Konto will meine Lebensgefährtin nur als letzten Schritt unternehmen, da es ja nicht nur Vorteile bringt.