Kontogepfändet, bin mit meinem Latein am ende.

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

DamianS

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Dez 2007
Beiträge
2
Bewertungen
0
Guten Tag zusammen,

mir ist heute mein Konto gepfändet worden. Vorab sage ich dass ich jeden Monat 337€ Al II bekomme. Ich habe keinerlei weiterer einkommen. Mein Dillema zieht sich schon seit ungefähr 3 Jahren. Ich habe insgesamt ca. 4000 € Schulden bei verschiedenen Gläubigern.

Am Anfang dachte ich dass ich es schaffen würde mit Teilzahlungen meine Schulden zu mindern, aber wie schon so oft im Leben fliege ich wieder einmal auf den Hintern.

Die Kontopfändung bezieht sich auf eine Summe von 241.50 €.

Wenn ich das Bezahle entstehen neue Schulden bei den laufenden Rechnungen und zum Leben bleibt wiedermal nichts.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich die Pfändung aufheben kann.

Die Pfändung ist vom Amtsgericht Schleswig erstellt worden und weiter gegeben worden an nen OGV in Kamen.

Muß ich jetzt nach Hamburg fahren um das aufheben zu lassen??? Kann mir die Fahrtkosten nicht leisten.

Des weiterem habe ich etwas über einen zukunftigen Pfändungsschutz gelesen, aber es nicht verstanden.

Die Kontopfändung ist vom 28.12.2007. Der Bescheid ist am 29.12.07.

Kann mir jemand bitte erklären was und wo ich genau tätig werden muß?

Wenn ich diese Sorge fertig habe würde ich gerne erfahren wie ich schuldenlos werden kann. Ehrlich gesagt bin ich mental fertig, leide seit langer Zeit an Neurodermitis. Mein Dermatologe ist fest davon überzeugt dass es Psychosomathisch ist.

Allen möchte ich im voraus für Ihre gutgemeinten Ratschläge danken und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

Gruß Damian
 
Bitte am Montag zur Bank gehen. Bescheid über ALG" mitnehmen und folgendes Schreiben vorbereiten

Freigabe eingehender Sozialleistungen auf meinem Konto Nr. ......

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ... ... .... wurde auf meinem Girokonto ein Betrag in Höhe von ...... EUR gutgeschrieben.

Es handelt sich bei dieser Gutschrift um eine Sozialleistung.
o Dies ist aus dem Kontoauszug ersichtlich, da als Verwendungszweck angegeben ist ......................
(z.B. ALG II )


o Dies habe ich entsprechend belegt durch ................
(Arbeitslosengeld II-Bescheid).


(event.) Dennoch verweigerte mir Ihre Mitarbeiterin Frau .............../Ihr Mitarbeiter, Herr .................... am ... ... .... die vollständige Auszahlung/Verfü­gung über einen Betrag in Höhe von ...... EUR, weil ...............
(z.B. erst die Kontoüberziehung ausgeglichen werden müsse).


Wie Ihnen bekannt sein sollte, habe ich das Recht, innerhalb von 7 Tagen ab Wertstellungsdatum über sämtliche Sozialleistungen in voller Höhe zu verfügen – und zwar entweder durch Bar-Abhebung oder durch Überweisungsaufträge. Weder eine Kontoüberziehung noch eine Kontopfändung schränken die Auszahlungspflicht Ihrer Bank ein.
Insbesondere bedarf es bei Sozial­leistungen innerhalb der 7-Tage-Frist keines Freigabe-Beschlusses durch das Vollstreckungsgericht.

o Da ich rechtzeitig innerhalb der 7-Tage-Frist die Auszahlung/Über­weisung beansprucht habe und sie mir damals zu Unrecht verweigert wurde, veranlassen Sie bitte, dass die entsprechende Bargeldaus­zahlung bzw. lebensnotwendige Überweisungen für Miete, Energie usw. umgehend nachgeholt werden. (§ 55 Abs. 4 SGB I)


Sollten Sie Ihrer gesetzlichen Auszahlungspflicht nicht nachkommen, bin ich gezwungen, zur Sicherung meines Lebensunterhaltes Sozialhilfe zu beantragen. Das Sozialamt wird mich im Rahmen der Selbsthilfeverpflichtung auffordern, meinen Auszahlungsanspruch umgehend mit gerichtlicher Hilfe gegen Sie durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Damian,

lies dich bitte einmal bei www.forum-schuldnerberatung.de ein.
Ein Kontenpfändungsschutz erfolgt nach §850 (?) ZPO.
Die nötigen Vordrucke dafür findest du dort auch. Den Kontopfändungsschutz beantragst du beim örtlichen Amtsgericht.
Nimm deinen ALG- Bescheid zum Gericht mit und lege dann den Gerichtsbeschluß bei deiner Bank vor.

meint ladydi12
 
Hallo Damian,

lies dich bitte einmal bei www.forum-schuldnerberatung.de ein.
Ein Kontenpfändungsschutz erfolgt nach §850 (?) ZPO.
Die nötigen Vordrucke dafür findest du dort auch. Den Kontopfändungsschutz beantragst du beim örtlichen Amtsgericht.
Nimm deinen ALG- Bescheid zum Gericht mit und lege dann den Gerichtsbeschluß bei deiner Bank vor.

meint ladydi12

Der von Dir genannte § ist leider bei Sozialleistungen wirkungslos.
 
Guten Tag zusammen,

mir ist heute mein Konto gepfändet worden. Vorab sage ich dass ich jeden Monat 337€ Al II bekomme. Ich habe keinerlei weiterer einkommen. Mein Dillema zieht sich schon seit ungefähr 3 Jahren. Ich habe insgesamt ca. 4000 € Schulden bei verschiedenen Gläubigern.

Am Anfang dachte ich dass ich es schaffen würde mit Teilzahlungen meine Schulden zu mindern, aber wie schon so oft im Leben fliege ich wieder einmal auf den Hintern.

Die Kontopfändung bezieht sich auf eine Summe von 241.50 €.

Wenn ich das Bezahle entstehen neue Schulden bei den laufenden Rechnungen und zum Leben bleibt wiedermal nichts.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich die Pfändung aufheben kann.

Die Pfändung ist vom Amtsgericht Schleswig erstellt worden und weiter gegeben worden an nen OGV in Kamen.

Muß ich jetzt nach Hamburg fahren um das aufheben zu lassen??? Kann mir die Fahrtkosten nicht leisten.

Des weiterem habe ich etwas über einen zukunftigen Pfändungsschutz gelesen, aber es nicht verstanden.

Die Kontopfändung ist vom 28.12.2007. Der Bescheid ist am 29.12.07.

Kann mir jemand bitte erklären was und wo ich genau tätig werden muß?

Wenn ich diese Sorge fertig habe würde ich gerne erfahren wie ich schuldenlos werden kann. Ehrlich gesagt bin ich mental fertig, leide seit langer Zeit an Neurodermitis. Mein Dermatologe ist fest davon überzeugt dass es Psychosomathisch ist.

Allen möchte ich im voraus für Ihre gutgemeinten Ratschläge danken und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.

Gruß Damian



https://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_kontopfaendung.htm
 
Der von Dir genannte § ist leider bei Sozialleistungen wirkungslos.

Hallo SilviaV,

war mir bei dem Paragraphen nicht mehr so ganz sicher. Kann aber auch der §860 ZPO sein. Hab selber sowas laufen und so den pfändungsfreien Bertag auf 989€ angehoben, wo mir meine Gläubiger nichts können.
Ich finde das vor allem deshalb wichtig, falls der Threadersteller wider Erwarten doch eine Arbeitsstelle finden sollte.

meint ladydi12
 
Hallo Ladydi112,

auch dieser Paragraph ist nicht richtig, (es handelt sich um § 835 ZPO), und auch die Pfändungsfreigrenze spielt da keine Rolle.Aber ich habe das mal in einem Dokument zusammen gestellt.Sie Dateianhang.

Gruß Robert :icon_wink:
 

Anhänge

  • Kontopf._bei_ALG2.pdf
    11,1 KB · Aufrufe: 1.576
Langsam geht es voran

So hab mich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung geeinigt. Konto ist wieder frei. So langsam geht es vorwärts. Am 23.01 hab ich auch endlich den langersehnten Termin beim Psychologischem Eignungstest der Arbeitsagentur. Hoffe das Gutachten fällt positiv aus, will endlich meine Fortbildung haben.

Gruß Damian
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten