Hallo Blopress,
im letzten Jahr hatte ich eine Nachzahlung von Betriebskosten der Wohnung bekommen und zeitgleich war ich mit einer Miete im Rückstand.
So ganz verstehe ich dein Problem leider noch nicht, du hast eine "Nachzahlung" bekommen (ein Guthaben aus deiner letzten Abrechnung
FÜR DICH ???), oder wurde eine Nachzahlung verlangt von deinem Vermieter ???
Das wäre ja kein Guthaben gewesen mit dem irgendwas beim Vermieter verrechnet werden könnte, wenn du zudem noch Mietschulden hattest.
Das JC hätte übrigens trotzdem Anspruch auf ein solches Guthaben, denn dir wurde das Geld für die laufende Miete ja (vermutlich) überwiesen ...
Auf meinem Konto ( auf das das JC überweist ) lag zu dem Zeitpunkt eine Pfändung.
Warum hast du Mietschulden, (wird deine Miete nicht abgebucht, ist eher ungewöhnlich, bei größeren Wohnungsgesellschaften) wenn du das Geld dafür (KdU) vom JC immer auf dein Konto bekommen hast ...
Um den Termin der Wohnungsbaugesellschaft nicht verstreichen zu lassen haben meine Eltern mir mit der Zahlung ausgeholfen.
Eine geforderte Nachzahlung von Betriebskosten hat ja auf Antrag das JC zu übernehmen, dafür hätten deine Eltern also gar nicht einspringen müssen, die SB hätten aber (vermutlich) die gleiche Frage gestellt wie ich, warum es dazu auch noch einen Mietrückstand gibt ...
Als Zahlungsbeleg gegenüber des JC reichte ich eine Quittung über die Überweisung vor. Dort ist sin die Betriebskosten und die fehlende Miete in einem Betrag zusammengefasst.
Das sollte man generell trennen aber das nur nebei, denn Nebenkosten und laufende Miete werden ja auch beim Vermieter (meist) getrennt behandelt.
Hast du jetzt (nachträglich) diese Nebenkosten vom JC eingefordert oder warum will man dazu aktuell Unterlagen von dir sehen ???
Nun verlangt das JC einen Kontoauszug vom Konto meiner Eltern.
Mein Vater wird auf keinen Fall seinen Kontoauszug zur Verfügung stellen
Wie wird das verlangt, schriftlich mit Rechtsgrundlagen (bitte anonymisiert einstellen) oder nur mündlich mit Hinweis auf "angebliche" Mitwirkungspflichten.
Deine Eltern sind dem JC zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet wenn sie dort selbst keine Leistungen beziehen.

Auf Unterlagen "Dritter" hast du keinen Zugriff, damit endet deine Mitwirkungspflicht ...
Die ordnungsgemäße Regulierung der Mietzahlungen und der Nachzahlung von Betriebskosten kann dir auch dein Vermieter bestätigen, die Abrechnung der Betriebskosten ist doch ohnehin von dir beim JC einzureichen in jedem Falle ...
Gibt es ein Plus daraus steht das dem JC zu und wird nachgefordert hat das JC diese Nachforderung zu übernehmen.
Immerhin bekommst du ja jeden Monat die vollen KdU um deine Wohnkosten damit decken zu können, das darf natürlich auch nicht für andere Zwecke ausgegeben werden und die Miete bleibt dann offen ...
Was das mit deinem Konto zu tun hatte kann ich gerade nicht nachvollziehen ... Sozial-Leistungen dürfen ja in der Regel nicht gepfändet werden.
MfG Doppeloma