Kontoauszug 1740 Euro Geschwärzt

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Philip

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Die Arge verlangt die Kontoauszüge ab Januar 2005 bis April 2007.
Die Kontoauszüge legte ich immer geschwärzt denen vor. Nun ist dort ein Geldeingang von 1740 Euro Lohn/Gehalt .Ich habe nicht gearbeitet für das Geld weil die Firma mich rausgeschmissen hatte.Die 1740 Euro hatte ich vor dem Arbeitsgericht Köln Eingeklagt.Das Geld wurde auf mein Konto im September 2006 überwiesen. Ich habe die Arge das nicht mitgeteilt. Ich bin bis heute April 2007 die Aufforderung nicht nachgekommen die Kontoauszüge ungeschwärzt vorzuzeigen. Ab April 2007 wurden die zahlungen von der ARGE Köln eingestellt. Nun kann ich nichts mehr bezahlen, keine Miete, kein Strom..nichts geht mehr was mache ich nun ? Gr.Philip
 

Familienglück

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Das Geld wurde auf mein Konto im September 2006 überwiesen.

Amtsgericht Beratungshilfeschein Fachanwalt für Sozialrecht ?

Deiner Mitwirkungspflicht nachkommen? Die ungeschwärzten Kontoauszüge einreichen ??? (weiß ich nicht so genau, da kommt bestimmt noch Antwort)

Die 1740 fallen eventuell nicht unter das Schonvermögen, da Einkommen Zuflussprinzip. Eventuell muss du diese erst verbrauchen um wieder etwas zu bekommen. (diese 1740 müssten theoretisch beim Finanzamt und deiner Bank vermerkt sein)

Schöne Grüße Heike

PS: Dein Beitrag wird bestimmt verschoben, da nicht richtig unter News.
 

Philip

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Amtsgericht Beratungshilfeschein Fachanwalt für Sozialrecht ?

Deiner Mitwirkungspflicht nachkommen? Die ungeschwärzten Kontoauszüge einreichen ??? (weiß ich nicht so genau, da kommt bestimmt noch Antwort)

Die 1740 fallen eventuell nicht unter das Schonvermögen, da Einkommen Zuflussprinzip. Eventuell muss du diese erst verbrauchen um wieder etwas zu bekommen.

Schöne Grüße Heike

PS: Dein Beitrag wird bestimmt verschoben, da nicht richtig unter News.

Vielen dank Heike ! Gr.Philip
 
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Die Arge verlangt die Kontoauszüge ab Januar 2005 bis April 2007.
Die Kontoauszüge legte ich immer geschwärzt denen vor. Nun ist dort ein Geldeingang von 1740 Euro Lohn/Gehalt .Ich habe nicht gearbeitet für das Geld weil die Firma mich rausgeschmissen hatte.Die 1740 Euro hatte ich vor dem Arbeitsgericht Köln Eingeklagt.Das Geld wurde auf mein Konto im September 2006 überwiesen. Ich habe die Arge das nicht mitgeteilt. Ich bin bis heute April 2007 die Aufforderung nicht nachgekommen die Kontoauszüge ungeschwärzt vorzuzeigen. Ab April 2007 wurden die zahlungen von der ARGE Köln eingestellt. Nun kann ich nichts mehr bezahlen, keine Miete, kein Strom..nichts geht mehr was mache ich nun ? Gr.Philip

Seit wann bekommst Du Alg2?
Mit welcher Begründung verlangt die ARGE die Kontoauszüge seit Jan. 05?
Mit welcher Begründung wurden die Zahlungen eingestellt?
Hast Du die Begründungen schriftlich oder nur mündlich bekommen?
Warum rechnet die ARGE die 1740€ nicht Anteilig an?
Was hast Du mit dem Geld gemacht?
 

Philip

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Ich bekomme seit 2005 Hartz4. Hatte ein Arbeit mit Arbeitsvertrag im März 2006 Die Firma hat mich nach 1 tag Arbeit rausgeschmissen.(Bin völlig raus aus dem Arbeitsleben). Ich müsste die Geschwärzten Kontoauszüge begründen und das haben Sie mir nich geglaubt, damit fing das Problem an.Die haben das Geld einfach nicht überwiesen ohne Begründung...oder besser gesagt ich bin der Aufforderung nich nachgekommen die Kontoauszüge von 2005 vorzulegen. Vielen dank für deine schnelle Antwort ! Gr.Philip
 
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Ich bekomme seit 2005 Hartz4. Hatte ein Arbeit mit Arbeitsvertrag im März 2006 Die Firma hat mich nach 1 tag Arbeit rausgeschmissen.(Bin völlig raus aus dem Arbeitsleben). Ich müsste die Geschwärzten Kontoauszüge begründen und das haben Sie mir nich geglaubt, damit fing das Problem an.Die haben das Geld einfach nicht überwiesen ohne Begründung...oder besser gesagt ich bin der Aufforderung nich nachgekommen die Kontoauszüge von 2005 vorzulegen. Vielen dank für deine schnelle Antwort ! Gr.Philip

Du kannst eine Begründung zur "Leistungsversagung" (typisch Beamtendeutsch) verlangen, denn

§ 35 (SGB 10) Begründung des Verwaltungsaktes

(1) 1. Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. 2In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. 3Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

(2) Einer Begründung bedarf es nicht,

1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,

2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,

3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,

4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,

5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt

Allerdings müsstest Du dann auch begründen, warum Du einer (nicht schriftlich begründeten?) Aufforderung nicht nachgekommen bist.

Waren die 1740€ aus der eintägigen Arbeit, dann kann es u. U. unter das Zuflussprinzip fallen.

Warum die aber jetzt (2007) die Einkünfte von 2006 anrechnen, das müsste ein RA mal erklären.

Also Widerspruch müsstest Du schon abgeben, sofern die "Leistungsversagung" schriftlich begründet wurde.
 

Philip

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Du kannst eine Begründung zur "Leistungsversagung" (typisch Beamtendeutsch) verlangen, denn



Allerdings müsstest Du dann auch begründen, warum Du einer (nicht schriftlich begründeten?) Aufforderung nicht nachgekommen bist.

Waren die 1740€ aus der eintägigen Arbeit, dann kann es u. U. unter das Zuflussprinzip fallen.

Warum die aber jetzt (2007) die Einkünfte von 2006 anrechnen, das müsste ein RA mal erklären.

Also Widerspruch müsstest Du schon abgeben, sofern die "Leistungsversagung" schriftlich begründet wurde.
Im März 2006 bin ich bei der Firma angefangen. Hatte ein Arbeitsvertrag den Monat März. Hatte mich bei der Arge abgemeldet.Sofort der Rausschmiss ! Die Firma hat ein tag bezahlt , und dies musste ich der Arge belegen. Das ich jetzt geklagt hatte für den Monat Gehaltszahlung hatte mich keiner Nach gefragt, weil die Vorraussetzung der Klage aussichtslos war.Ich hatte es trotzdem mal Versucht und Gewonnen. 1740 Euro bekommen im September 2006 . Das Geld habe ich auf den Kopf gehauen..und jetzt will das junge Mädchen mir lang machen, die lässt nicht locker, bis Sie ihr willen bekommt. Es liegt nicht nur ihre Arbeit darin sondern ihre Private Meinung über Arbeitslose..Gr.Philip
 
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Im März 2006 bin ich bei der Firma angefangen. Hatte ein Arbeitsvertrag den Monat März. Hatte mich bei der Arge abgemeldet.Sofort der Rausschmiss ! Die Firma hat ein tag bezahlt , und dies musste ich der Arge belegen. Das ich jetzt geklagt hatte für den Monat Gehaltszahlung hatte mich keiner Nach gefragt, weil die Vorraussetzung der Klage aussichtslos war.Ich hatte es trotzdem mal Versucht und Gewonnen. 1740 Euro bekommen im September 2006 . Das Geld habe ich auf den Kopf gehauen..und jetzt will das junge Mädchen mir lang machen, die lässt nicht locker, bis Sie ihr willen bekommt. Es liegt nicht nur ihre Arbeit darin sondern ihre Private Meinung über Arbeitslose..Gr.Philip

Wenn Du Dich aber wehren willst, dann brauchst Du eine schriftliche Begründung, die Du einfordern kannst, sonst steht Aussage gegen Aussage und Du hast wenig Chancen auf Erfolg.

Steht in der (zu beantragenden) Begründung, warum erst jetzt Dein Einkommen von 2006 berechnet wird und nicht eher, dann kannst Du darüber mit einem Rechtsanwalt sprechen.

"auf den Kopf hauen" wird auch nicht als Begründung von Dir gehen, da musst Du auch nachweisen, für was Du das Geld verwendet hast usw.

Also die Lage ist schwerig und wenn Du gegen diese Einstellung der Leistungen angehen willst, musst Du das gegenüber den Behörden und evtl. auch Deinem RA gut begründen können.
 

Philip

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Der Bewilligungsbescheid läuft am 30 April 2007 aus .Ich muss diesen Monat ein folge Antrag stellen auf Hartz IV . Dann sollen Sie diesen Monat das Geld behalten. Meine frage : ob der alte Bewilligungsantrag mit berücksichtig wird bei der folgeantrag stellung ?
 

Philip

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Wenn Du Dich aber wehren willst, dann brauchst Du eine schriftliche Begründung, die Du einfordern kannst, sonst steht Aussage gegen Aussage und Du hast wenig Chancen auf Erfolg.

Steht in der (zu beantragenden) Begründung, warum erst jetzt Dein Einkommen von 2006 berechnet wird und nicht eher, dann kannst Du darüber mit einem Rechtsanwalt sprechen.

"auf den Kopf hauen" wird auch nicht als Begründung von Dir gehen, da musst Du auch nachweisen, für was Du das Geld verwendet hast usw.

Also die Lage ist schwerig und wenn Du gegen diese Einstellung der Leistungen angehen willst, musst Du das gegenüber den Behörden und evtl. auch Deinem RA gut begründen können.

Der Bewilligungsbescheid läuft am 30 April 2007 aus .Ich muss diesen Monat ein folge Antrag stellen auf Hartz IV . Dann sollen Sie diesen Monat das Geld behalten. Meine frage : ob der alte Bewilligungsantrag mit berücksichtig wird bei der folgeantrag stellung ?
 
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Hi Phillip ,
erst mal Willkommen im Forum .
Du hättest den Geldeingang der Arge melden müssen im Monat des Zuflusses , da Du in dem Moment ein Einkommen gehabt hast und keinen Anspruch auf ALG II .
Wann hast Du dich wieder AL gemeldet nach der Kündigung ???
Auch das Schwärzen von Einkünften darfst Du nicht , sondern nur von ausgaben.
Und die haben jetzt rausgekriegt , dass Du Einkommen hattest in 2006 und wollen jetzt überprüfen ob da noch mehr eingegangen ist , da die den Verdacht haben seit dem Harz 4 Leistungsanspruch , dass da noch mehr gekomme ist.
Und da muss ich sagen , dass ich das nachvollziehen kann.
Du wirst also sicher für den Monat des Zuflusses das erhaltene Geld von der Arge zurück bzw. abgezogen kriegen.
Den Folgeantrag musst Du sicher stellen , und das schnellstens , aber die werden Dir nichts zahlen , solange Du nicht vor Gericht gezogen bist , oder deine Auszüge komplett vorgelegt hast.
Ich hoffe für Dich , dass da nicht noch mehr eingänge waren seit H.4 , sonst hast Du ein Problem.
Allerdings ist die Leistungseinstellung ohne Begründung rechtswidrig und dagegen solltest Du auf jeden fall was unternehmen und einen Anwalt hinzuziehen.

Gruß
Rüdiger
 

Philip

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Wenn Du Dich aber wehren willst, dann brauchst Du eine schriftliche Begründung, die Du einfordern kannst, sonst steht Aussage gegen Aussage und Du hast wenig Chancen auf Erfolg.

Steht in der (zu beantragenden) Begründung, warum erst jetzt Dein Einkommen von 2006 berechnet wird und nicht eher, dann kannst Du darüber mit einem Rechtsanwalt sprechen.

"auf den Kopf hauen" wird auch nicht als Begründung von Dir gehen, da musst Du auch nachweisen, für was Du das Geld verwendet hast usw.

Also die Lage ist schwerig und wenn Du gegen diese Einstellung der Leistungen angehen willst, musst Du das gegenüber den Behörden und evtl. auch Deinem RA gut begründen können.

Hi Phillip ,
erst mal Willkommen im Forum .
Du hättest den Geldeingang der Are melden müssen im Monat des Zuflusses , da Du in dem Moment ein Einkommen gehabt hast und keinen Anspruch auf ALG II .
Wann hast Du dich wieder AL gemeldet nach der Kündigung ???
Auch das Schwärzen von Einkünften darfst Du nicht , sondern nur von ausgaben.
Und die haben jetzt rausgekriegt , dass Du Einkommen hattest in 2006 und wollen jetzt überprüfen ob da noch mehr eingegangen ist , da die den Verdacht seit dem Harz 4 Leistungsanspruch.
Und da muss ich sagen , dass ich das nachvollziehen kann.
Du wirst also sicher für den Monat des Zuflusses das erhalten Geld von der Arge zurück bzw. abgezogen kriegen.
Den Folgeantrag musst Du sicher stellen , und das schnellstens , aber die werden Dir nichts zahlen , solange Du nicht vor Gericht gezogen bist , oder deine Auszüge komplett vorgelegt hast.
Ich hoffe für Dich , dass da nicht noch mehr eingänge waren seit H.4 , sonst hast Du ein Problem.
Allerdings ist die Leistungseinstellung ohne Begründung rechtswidrig und dagegen solltest Du auf jeden fall was unternehmen und einen Anwalt hinzuziehen.

Gruß
Rüdiger

Ich habe jetzt viel gelesen über Kontoauszüge vorlegen. Es gibt keine klare Meinung darüber.
Einmal spricht man von datenschutz und die letzten drei monate sind zur Einsicht vorzulegen.
Ich habe alle Kontoauszüge von Januar 2005 bis heute April 2007.Ich habe gelesen das es dumm sei die Kontoauszüge offen zu legen. Da muss man weise vorgehen.
Ich habe heute diesen Brief der Arge angefertigt den ich abschicken möchte !!
Was hält ihr davon ?
Betreff: Kontoauszüge ab Januar 2005 Ihr Zeichen :
Ihr schreiben von 27.02.2007

Sehr geehrte Frau xxxxxx,
bitte teilen Sie mir schriftlich die Anhaltspunkte und Tatsachen mit die darauf schliessen lassen dass von mir falsche Angaben gemacht worden seien.Da ich sonst nicht prüfen und beurteilen kann,ob ich zu einer Mitwirkung verpflichtet bin.
Die von ihnen angeforderten Kontoauszüge ab Januaur 2005.Diesbezüglich habe ich mich an die Datenschutzbeauftragte gewandt. Die Mitarbeiter dort waren super nett, engagiert und verständnisvoll und werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte lesen Sie aus Ihren schreiben von 27.02.2007 diesen unteren Satz:
Sollten Sie diese Unterlagen abgeben,so führt dies zu dem Ergebnis,das Sie Ihre Hilfebedürftigkeit nicht nachweisen konnten mit der Konsequenz,dass ich Ihren Antrag ablehnen muss.
Mit freundlichen Grüßen
GR.Philip
 

Arania

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Sorry, aber mit Deinem Schreiben kann ich nichts anfangen und wahrscheinlich Deine SB auch nicht, warum sollten sich die Datenschutzbeauftragten mit ihr in Verbindung setzen? Es ist doch Deine ANgelegenheit das zu klären und alles andere hat Fighting Bulldog schon geschrieben
 
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Hi Philipp,
bitte sehe das Schreiben noch mal durch.
Da sind soooooo viele Fehler drin , dass es mir die Haare aufstellt , und es ergibt dadurch keinen Nachvollziehbaren Sinn (?).
Wie soll die denn darauf reagieren ??
Du hast noch was wesentliches nicht geschrieben.
Füge bitte folgendes noch ein.
"
Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen , dass Sie mir die Leistung für April 07 nicht gezahlt haben ohne einen entsprechenden Bescheid , und das ist rechtswidrig.
Ich fordere Sie daher auf , die fehlenden Leistungen binnen 5 Tagen auf das ihnen bekannte Konto zu überweisen , da ich ohne die Leistungen mittellos bin , und mir ebenfalls nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen ( Wohnungsverlust , Krankenversicherungschutz , Lebensmittel ) .
Sollte dies nicht geschehen , werde ich mich wohl an das Sozialgericht wenden müssen. "

Das mit dem Datenschutz solltest Du nur dann schreiben , wenn es auch tatsächlich so ist.

Du wirst aber dort nichts erreichen damit , da die wie schon geschrieben prüfen wollen und auch müssen , ob da noch mehr zufluss war.
Du hast denen ja schon einen BEWEIS geliefert für diese Annahme , und hast somit gegen deine Mitwirkungspflicht verstossen.
Gruss
Rüdiger
 

Philip

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Hi Philipp,
bitte sehe das Schreiben noch mal durch.
Da sind soooooo viele Fehler drin , dass es mir die Haare aufstellt , und es ergibt dadurch keinen Nachvollziehbaren Sinn (?).
Wie soll die denn darauf reagieren ??
Du hast noch was wesentliches nicht geschrieben.
Füge bitte folgendes noch ein.
"
Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen , dass Sie mir die Leistung für April 07 nicht gezahlt haben ohne einen entsprechenden Bescheid , und das ist rechtswidrig.
Ich fordere Sie daher auf , die fehlenden Leistungen binnen 5 Tagen auf das ihnen bekannte Konto zu überweisen , da ich ohne die Leistungen mittellos bin , und mir ebenfalls nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen ( Wohnungsverlust , Krankenversicherungschutz , Lebensmittel ) .
Sollte dies nicht geschehen , werde ich mich wohl an das Sozialgericht wenden müssen. "

Das mit dem Datenschutz solltest Du nur dann schreiben , wenn es auch tatsächlich so ist.

Du wirst aber dort nichts erreichen damit , da die wie schon geschrieben prüfen wollen und auch müssen , ob da noch mehr zufluss war.
Du hast denen ja schon einen BEWEIS geliefert für diese Annahme , und hast somit gegen deine Mitwirkungspflicht verstossen.
Gruss
Rüdiger
Hallo Fighting Bulldogg,
vielen dank ! Ich habe jetzt viel im Forum gelesen und sehr gute Information bekommen. Die ganze Nacht nicht geschlafen, und das mit der Rechtschreibung da habe auch noch meine mühe mit. Also, das mit den Datenschutz habe ich aus dem Forum. Diese Stammt ebenfalls aus dem Forum:
Was kann der Hilfeempfänger tun, wenn der Sozialhilfeträger rechtswidrig mehr als einen Kontoauszug verlangt? Der Hilfeempfänger kann den Sozialhilfeträger auffordern, schriftlich die Anhaltspunkte und Tatsachen mitzuteilen, die darauf schließen lassen, dass vom Hilfeempfänger falsche Angaben gemacht worden seien. Dieser Aufforderung muss der Sozialhilfeträger nachkommen, da der Hilfeempfänger sonst nicht prüfen und beurteilen kann, ob er zu einer Mitwirkung verpflichtet ist. Üblicherweise verzichtet der Sozialhilfeträger daraufhin auf die Vorlage der Kontoauszüge.
Rüdiger* mein Bruder wird heute 50 und fahre in einer Stund los..Nochmals vielen dank für das Schriftstück...Gr.Philip
 

Philip

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Den §§ solltest Du auch mit angeben (§ 35 (SGB 10)??), denn wer weis, vielleicht kennt sie/er den noch nicht. ;)

Hallo Fighting Bulldogg,
Du bist ja echt fit in den Sachen...Ich werde dein Schriftstück übernehmen und der zu faxen. Ein aussenstehender ist eine sehr grosse hilfe. Ich habe kein klaren Kopf mehr..aber schön das es noch nette Menschen gibt wie dich ! Weisheit das braucht man...aber was bedeutet den der Paragraphen ?
Gr.Manfred !
 
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Hallo Fighting Bulldogg,
Du bist ja echt fit in den Sachen...Ich werde dein Schriftstück übernehmen und der zu faxen. Ein aussenstehender ist eine sehr grosse hilfe. Ich habe kein klaren Kopf mehr..aber schön das es noch nette Menschen gibt wie dich ! Weisheit das braucht man...aber was bedeutet den der Paragraphen ?
Gr.Manfred !

genau, sollte er mal genauer zitieren, oder mal in Beitrag 6 schauen ;) ;) ;)
 
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Zum Thema Kontoauszüge gibt es sogar sehr klare Meinungen.

1.) SozG Nürnberg: Die Forderung von Kontoauszügen überspannt die Mitwirkungspflicht. Es reicht der letzte Kontoauszug mit sichtbaren Zahlungseingängen. Zahlungsausgänge sind nicht relevant, da Dispositionsfreiheit herrscht. Das Gesetz gibt eine Pflicht zur Vorlage nicht her. Die Gründung aus dem Bereich der Sozialämter (dort sei das ja schon lange so) zieht nicht, weil auch dort gegen das Gesetz verstossen wurde und wird und es kein Gewohnheitsrecht auf Gesetzesverstösse gibt.

2.) Prinzip der Datensparsamkeit. Es dürfen von Behörden nur Daten erhoben werden, die zwingend notwendig sind. Sind die Sachverhalte anderweitig zu klären, dann reicht das.

3.) Generalverdacht ist nicht zulässig. Kontoauszüge sind nur relevant, wenn damit klar definierte Sachverhalte geklärt werden sollen. Diese müssen aber auch gegenüber dem Leistungsempfänger begründet werden. Im Prinzip ist für jeden Posten eines Kontoauszuges sogar einzeln eine Begründung nötig, warum man diesen einsehen will.

Und außerdem:
https://www.elo-forum.org/1-bvr-569-05-zu-kontoauszuegen-1-monat-reicht-t2077.html
 
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Ich habe jetzt viel gelesen über Kontoauszüge vorlegen. Es gibt keine klare Meinung darüber.
Einmal spricht man von datenschutz und die letzten drei monate sind zur Einsicht vorzulegen.
Ich habe alle Kontoauszüge von Januar 2005 bis heute April 2007.Ich habe gelesen das es dumm sei die Kontoauszüge offen zu legen. Da muss man weise vorgehen.
Ich habe heute diesen Brief der Arge angefertigt den ich abschicken möchte !!
Was hält ihr davon ?
Betreff: Kontoauszüge ab Januar 2005 Ihr Zeichen :
Ihr schreiben von 27.02.2007

Sehr geehrte Frau XXXXX,
bitte teilen Sie mir schriftlich die Anhaltspunkte und Tatsachen mit die darauf schliessen lassen dass von mir falsche Angaben gemacht worden seien.Da ich sonst nicht prüfen und beurteilen kann,ob ich zu einer Mitwirkung verpflichtet bin.
Die von ihnen angeforderten Kontoauszüge ab Januaur 2005.Diesbezüglich habe ich mich an die Datenschutzbeauftragte gewandt. Die Mitarbeiter dort waren super nett, engagiert und verständnisvoll und werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte lesen Sie aus Ihren schreiben von 27.02.2007 diesen unteren Satz:
Sollten Sie diese Unterlagen abgeben,so führt dies zu dem Ergebnis,das Sie Ihre Hilfebedürftigkeit nicht nachweisen konnten mit der Konsequenz,dass ich Ihren Antrag ablehnen muss.
Mit freundlichen Grüßen
GR.Philip

Dein Brief zeigt, daßdu absolut niht informiert bis und mit den Infos von Bulldog nichts anfangen kannst.

Du solltest umgehend zm Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein holen und damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen... (kostet 10 € dann)

Sonst hast du keine Chance
 
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Lies doch nach... :p

auch jetzt, wo ich alles gelesen habe, würde ich keinen anderen Rat geben als die Tips hier aus dem Forum mit zum Anwalt zu nehmen, ich fürchte nach wie vor, er bekommt das nicht alleine geregelt.


Wenn er jetzt mit dem Bescheid der Kürzung zum Anwalt geht, bekommt er erstmal gesagt, das er sich ne schriftliche Begründung holen soll, dann kann er evtl. erst zum Anwalt.

Also kann er sich jetzt erstmal die 10€ sparen.

Er hat jetzt den §§, nach dem er die schriftliche Erklärung anfordern kann und noch einige Tipps nebenbei, bis das mit dem Anwalt aktuell ist, können noch Wochen vergehen.

Der Rat war jetzt etwas vorschnell.
 

Unwichtig

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Bei einer Komplettkürzung würde ich auch sofort zum Anwalt gehen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen das die die Kontoauszüge für 2 Jahre verlangen dürfen.
Bei der Postbank kann ich nur für 3 Monate rückwärts ausdrucken lassen, früher mal 1 Jahr, dann wurde das auf 3 Monate gekürzt. Das hatte sicherlich rechtliche Gründe.

Die 1740 Euro hättest Du mal lieber aufheben sollen, anstatt sie zu verjucksen.
 
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