sternchen969
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Guten Morgen,
ich wollte mal fragen wie das ist mit den Kontoauszügen von meinem von mir seit 01. Januar 09 getrennt lebenden Ehemann ist. Die Arge will die letzten drei Monate seit Antragstellung(22.01.09) haben, ist er verpflichtet seine Kontoauszüge vorzulegen? Er hat mit alle Zahlungen die mich betreffen, Kindergeld, Unterhalt für meine Tochter und mein letztes Gehalt ausgedruckt. Schwärzen darf ich auf den Kontoauszügen nicht laut der Arge , also bekomme ich sie auch nicht. Was nun?
LG
sternchen969
ich wollte mal fragen wie das ist mit den Kontoauszügen von meinem von mir seit 01. Januar 09 getrennt lebenden Ehemann ist. Die Arge will die letzten drei Monate seit Antragstellung(22.01.09) haben, ist er verpflichtet seine Kontoauszüge vorzulegen? Er hat mit alle Zahlungen die mich betreffen, Kindergeld, Unterhalt für meine Tochter und mein letztes Gehalt ausgedruckt. Schwärzen darf ich auf den Kontoauszügen nicht laut der Arge , also bekomme ich sie auch nicht. Was nun?
LG
sternchen969