soziales
Elo-User*in
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Hallo ich bekomme seid 8 Jahre Grundsicherung
heute musste ich für drei Monate meine KTO Auszüge vorlegen
das habe ich aber schon vor 8 Jahre beim Erstantrag gemacht.
Geändert hat sich bei mir in den 8 Jahren nichts ausehr die Jährlichen Renten Erhöhungen bzw.vorlegen der KTU zum ende des Jahres.
meine Frage habe mal gelesen das man die KTO Auszüge nur einmal vorlegen muss wen sich nichts in den wirtschaftlichen Verhältnissen geändert hat.
ist diese aussage Richtig ? oder können die wann auch immer
verlangt werden.
heute musste ich für drei Monate meine KTO Auszüge vorlegen
das habe ich aber schon vor 8 Jahre beim Erstantrag gemacht.
Geändert hat sich bei mir in den 8 Jahren nichts ausehr die Jährlichen Renten Erhöhungen bzw.vorlegen der KTU zum ende des Jahres.
meine Frage habe mal gelesen das man die KTO Auszüge nur einmal vorlegen muss wen sich nichts in den wirtschaftlichen Verhältnissen geändert hat.
ist diese aussage Richtig ? oder können die wann auch immer
verlangt werden.