kontoauszuege seit leistungsbeginn?

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mayra

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21 Okt 2007
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hallo, momentan wird mir die weiterbewilligung versagt weil:
ich bin seit Jahren arbeitslosengeld bzw. harztIV BezieherIn(ich bin 57 und bekomme noch nicht mal ne billiglohnstelle).ist ja auch kein thema bis vor kurzem - ich habe während der normalen weiterbewilligung einen sparvertrag eingerichtet, wo ich etwas geld monatlich von meinem standardgirokonto imer im rahmen des sogenannten "vermögensfreibetrages" ne zeitlang transferiert habe -- habe dafür aber auch von umsonstläden, billigprodukten und tafel "gelebt". ich habe diesen sparvertrag der Jobcenter nicht gemeldet, weil es sich ja nur um einen internen transfer und nicht um einnahmen handelt.
nun will die Jobcenter bei mir kontoauszüge seit leistungsbeginn haben und mokiert, daß ich neben der nichtanmeldung des sparkontos(kann ich irgendwie noch nachvollziehen) auch keine erkennbaren lebenshaltungskosten hätte - wobei strom und miete usw. vom konto abgehen.
frage: wie soll ich das mit den kontoauszügen seit Leistungsbegin(welche leistung seit wann meinen die?)verstehen und duerfen die das?.
(ich habe ansonsten das mit dem sparkonto sofort nachgeholt, hab ja nichts zu verbergen)
liebe gruesse an alle und dank vorab:icon_kratz:
 
Das war dein Fehler. Nicht umsonst steht im Antrag, dass man alle Konten angeben muss. Jetzt vermutet die Jobcenter dass du noch mehrere Sachen nicht angegeben hast und bohrt nach.

schon klar - nur: die eigentliche frage war zu den kontoauszuegen.Betrifft das nun seit den zeitraum von harzt IV bis heute, oder den momentanen antrag?was kann ich was muss ich bez.kontoauszuege ranschaffen?. ansonsten --

wenn wir von "fehler" und "schuld" reden wollen, ja, mein fehler.
ansonsten: soll ich jetz demonstrativ quittungen von lebensmittelmärkten einreichen, fotos vom containern oder eidesstatliche erklärungen von umsonstläden oder wird die "libreta" eingeführt, ein lebensmittelheft, wo reingeschrieben wird, wo ich wieviel lebensbedarf gebraucht bzw. verbraucht habe?
 
Das war dein Fehler. Nicht umsonst steht im Antrag, dass man alle Konten angeben muss. Jetzt vermutet die Jobcenter dass du noch mehrere Sachen nicht angegeben hast und bohrt nach.

Ganz so ist es nach meiner Meinung nicht. Im ersten Antrag von 2005 wird nicht nach den Konten gefragt. Damals noch Zusatzblatt II war nur auszufüllen, wenn Vermögen den zugestandenen Wert überstieg.
Im Fortzahlungsantrag waren nur leistungsrelevante Änderungen anzugeben. Ansonsten konnte man einfach "nein" ankreuzen.

Insofern ist auch nichts verschwiegen worden.
 
Hallo mayra,

die Arrrrrrrrghen scheinen ja momentan richtig Gebrauch von der Schüffelei zu machen.

Kontoauszüge würde ich verweigern und Widerspruch einlegen, wenn die Person beim AA nicht kooperiert und dir einen reinwürgen will.

- Alg II+Kontoauszüge

Eine konkrete gesetzliche Verpflichtung des Antragstellers, Kontoauszüge vorzulegen, gibt es nicht. In „§ 67a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) ist lediglich geregelt, dass die Datenerhebung beim Betroffenen zu erfolgen hat.“ … „Nach Auffassung des Gerichts ist die Antragsgegnerin nicht berechtigt pauschal und ohne berechtigte Zweifel an der Bedürftigkeit des Antragstellers bzw. seinen Vermögensverhältnissen die Vorlage von ungeschwärzten Kontoauszügen zu verlangen.“


Du hast dein Sparkonto nachträglich angezeigt mit der Begründung, dass die Summe den Grundfreibertrag nei überstieg und du annahmst, es deshalb nicht erwähnen zu müssen.


Sie können dir nachträglich die Zinserträge von ALGII abziehen.



 
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