Kontoauszüge - ist eine Teilschwärzung wirklich nicht erlaubt???

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nettynett

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Hallo, ich habe Kontoauszüge teilüberklebt mit Post-It.

Ich muss dazu sagen, dass es wirklich nur einige Stellen der Ausgaben-Verwendungszwecke waren, nicht mal komplette Verwendungszwecke, sondern z.B. Namen von Geschäften, Artikelnummern bei ibääh usw.

Mir wurde gesagt, dass ich die Post-Its entfernen muss, da es nicht erlaubt ist, Teile der Kontoauszüge abzudecken.

Ist das wirklich wahr? Ich kann das nicht so wirklich glauben. Wie gesagt, es handelte sich nur um Ausgaben und Beträge waren eh nicht verdeckt.
 

TazD

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Erfrage die Rechtsgrundlage.

Für was du dein Geld ausgibst, ist allein deine Sache.

Des Weiteren lege ich dir die Forensuche ans Herz, da wir dieses Thema schon etliche Male mitsamt Rechtsgrundlagen, Urteilen, etc. hatten.
 

nettynett

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Sorry ich habe das schon gesehen, allerdings wurde mir gesagt, dass es ein relativ neues Urteil dazu gab, also eben dass Urteil, dass man nichts mehr schwärzen darf. Das ist angeblich bis in eine recht hohe Instanz gegangen.

Aber ich finde dieses Urteil nirgendwo. Und kann mir wie gesagt nicht so richtig vorstellen, dass das der Fall ist.

Und da ich schon gemerkt habe, dass Menschen in welchen Bereichen oft keine Ahnung haben, aber so tun, als hätten sie diese, wollte ich mich hier mal erkundigen.
 
D

Dinobot

Gast
Artikelnummern bei ibääh usw.
Mir wurde gesagt, dass ich die Post-Its entfernen muss, da es nicht erlaubt ist, Teile der Kontoauszüge abzudecken..

Wenn es sich um Ausgaben handelt -war das dann auch als überall als solches auch einzeln noch erkennbar?

Meist werden Jobcenter sehr hellhörig, wenn ibääh ins Spiel kommt. Viele Jobcenter vermuten dann eben mal gleich einen verdeckten Powerseller usw...

Oder wenn Du sehr hohe Ausgaben drauf verzeichnet hättest. Auch das macht Jobcenter dann stutzig.

Nur bei einem begründeten Verdacht dürften die Jobcenter dies ungeschwärzt verlangen. Ansonsten hast Du sehr wohl das Recht der Schwärzung. Siehe:

https://www.datenschutz-notizen.de/...eschwaerzter-kontoauszuege-verlangen-0318016/

Nachtrag:

Sorry ich habe das schon gesehen, allerdings wurde mir gesagt, dass es ein relativ neues Urteil dazu gab, also eben dass Urteil, dass man nichts mehr schwärzen darf. Das ist angeblich bis in eine recht hohe Instanz gegangen. Aber ich finde dieses Urteil nirgendwo.

Du darfst Dir sicher sein -wenn es das wirklich gegeben hätte -das Jobcenter hätte Dir das sofort unter genauer Bezeichnung genannt. Es wurde mir gesagt... ist Schall und Rauch.

Wenn die ungeschwärzte Auszüge verlangen -dann bitte mit Nennung der Rechtsgrundlage. Mangels Nennung der Rechtsgrundlage oder eines begründeten Verdachts -würde ich denen weiterhin nur teilgeschwärzte Auszüge vorlegen bzw. zusenden.
 

nettynett

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Ich hatte halt diese Zettelfetzen überall aufgeklebt auf Stellen bei denen ich mir dachte, geht die gar nix an. Und es wurde sofort gesagt, dass entweder ich diese Zettel abmachen soll oder die Bearbeiterin sie dann abmachen müsse, weil das nicht erlaubt sei so. Es waren alle Beträge zu erkennen, war war zu erkennen, ob Ausgabe oder Einnahme und bei den Einnahmen habe ich eh gar nichts gemacht. Dass ibääh aufgeführt war, hat die Dame glaube ich gar nicht erkannt, sondern wollte eben sofort alle Zettel entfernt haben.

Außerdem sagte ich der Bearbeiterin, dass ich lediglich Verwendungszwecke der Ausgaben überklebt habe, sie meinte das wäre egal, ob Ausgabe oder Einnahme, es müsse alles sichtbar sein.
 

nettynett

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Dann soll man dir dieses Urteil mal ausgedruckt zur Verfügung stellen oder wenigstens ein Aktenzeichen nennen.

Da ich fertig mir den Nerven war und das alles schnell hinter mich bringen wollte, habe ich halt alles entfernt.

Aber ja im Nachhinein wollte ich einfach mal wissen, wie es aussieht. Dass anscheinend viele machen, was sie wollen bzw. nicht gründlich genau ihr Vorgehen hinterfragen, musste ich diese Tage recht schmerzhaft erfahren, ohne dass ich darauf eingehen will.
 

TazD

Super-Moderation
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Du kannst das im Nachhinein ja immer noch machen. Spätestens mit dem nächsten Antrag sind wieder Auszüge vorzulegen und dann kannst du besser vorbereitet sein.
 

Heidschnucke

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Auch wenn man im Recht ist, werden von den JC alle Möglichkeiten genutzt um Dir gegenüber Ihre „Macht“ zu demonstrieren und wenn der SB geschwärzte Kontoauszüge will gibt es ein schreiben, dann noch eines, dann noch Einens das geht schön lange hin und her dann kommt Mitwirkungspflicht ins Spiel Anwalt Gericht usw. usw. da ist ein halbes Jahr schnell rum, bis da hin ist man nicht nur mit dem Geld Pleite auch mit den Nerven.
Wenn gibt es die berühmten Lebensmittelgutscheine mit den man nur wenig anfangen kann, mit Glück einen „Vorschuss“ auf die zu erwartenden Leistungen, was nur ein Bruchteil ist von dem was ein zusteht. Alle Versorger machen Stress der Vermieter; der Telefonanbieter und du hast jede Menge Negative Schufa Einträge für die du nichts kannst.

Der SB sitzt hinter seinen Schreibtisch und lacht sich eins in Fäustchen wenn er jeden Monat seinen dicken Lohnscheck einstreicht!
 
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