@theota
Steht etwa auf jedem deiner Auszüge so viel Intimes, dass du die nicht vorlegen(!) magst? Gehen wir mal davon aus, auf den Auszügen befindet sich ein Einkauf im Headshop, sonst aber eigentlich nur das gewöhnliche Zeug wie Mietabgang usw. Das ist jedenfalls nicht leistungsrelevant (obgleich ein misstrauischer SB sofort Drogenmissbrauch unterstellen würde). Diese Auszüge beweisen also schon mal in der Sache nichts, haben also in der Akte auch nichts zu suchen, denn es wäre eine Erhebung und Speicherung von nicht-leistungsrelevanten Daten. Der die Auszüge durchguckende SB notiert also in seiner Akte: "Kontoauszüge vom ... bis ... vollständig eingesehen, keine leistungsrelevanten Details gefunden." Und fertig. Zwar weiß der SB jetzt gerade noch, dass du mal im Headshop warst, er darf es aber nicht in die Akten schreiben. Und bis zum nächsten Mal wird er dieses Detail doch auch vergessen haben. Und selbst wenn nicht: Was will er denn machen? Eine Entziehungskur anordnen wegen eines Einkaufs, den er selbst noch nicht mal belegen kann? Spätestens dann würde ich ihn ablehnen, weil er befangen ist.
Mario Nette
ich glaube, wir hatten das hier alles schon mal
https://www.elo-forum.org/alg-ii/32866-darf-arge-2.html#post339833 ich zitiere nochmal aus meinem eigenen post # 8 aus o.g. thread:
"...genau dabei ging es letzten Freitag (Anmerkung: das war Anfang Dez. '08),
als ich meiner SB zwecks Weiterbewilligung von ALG II ab 1.1.'09 die Kontoauszüge vorlegte:
I. besteht sie (auf Anweisung des Teamleiters, soweit ich verstanden habe, weiterhin auf Kopieren ---> ich verweigerte dies (erneut) ---> zum 2. Mal dicken roten handschriftlichen Vermerk in meine Leistungsakte bekommen
II. "seien Auffälligkeiten vorhanden, wie "wenig" ich für Lebensmittel ausgebe im Vergleich zu meinen Ausgaben bei e***" 
ich habe daraufhin nichts weiter erwidert, sie aber diesen Montag schriftlich mit Fristsetzung bis zum 23.12.'08 gebeten, eine schriftliche Begründung dafür zu liefern, warum ich, wie bisher übereingekommen, zukünftig nicht nur 1 x im Jahr die Auszüge vorlegen muß, sondern, nach letztem Freitag, nun wieder 2 x im Jahr, bei jedem Weiterbewilligungsantrag)
...
welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich denn dann noch, sollte mir die schriftliche Begründung (bzgl. Kopieren, bzw. überhaupt, Vorlage trotz meiner Einzelfallentscheidung vor Gericht am 9.7., welche leider durch das BSG per 19.9. "sabotiert" wurde) nicht bis zu dem von mir gesetzten Ultimatum vorliegen?" ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aktualisierung
SB meldete sich Ende Dezember schriftl., allerdings "nur" (?) per email, eine Bearbeitung meiner Anfrage (schriftl. Bestätigung der Aufforderung bei letzter persönl. Vorsprache) sei "vor Januar 2009
wg . Arb.-Belastung nicht möglich", worauf ich ein letztes Ultimatum bis 31.1.'09 (heute) gestellt habe
Fachaufsichtsbeschwerde?
welche rechtl. Möglichkeiten habe ich?
spätestens nach 6 Monaten Untätigkeitsklage einreichen?
oder ist Letzteres überzogen?
was macht man, bzw. was kann man machen, wenn man eine schriftl. Bestätigung hinsichtl. einer mündl. Aufforderung seitens der
ARGE auch auf mehrmalige schriftl. Anfrage/Nachfrage einfach nicht erhält?
ist mir deshalb wichtig, weil ich dies als Grundlage für meine weitere Argumentation gegen ein Kopieren und natürlich auch gegen eine übermäßig häufige Vorlage von Kto.-Auszügen brauche
ich gestehe, es ist aber auch ein kleines Maß anPrinzipienreiterei meinerseits dabei, da meine
ARGE dafür bekannt ist, daß sie so ziemlich alle Gesetze zu ihren Gunsten beugt und sich ihre eigenen Richtlinien strickt
ich möchte einfach zeigen, daß ich mir nicht alles gefallen lasse und nochmals betonen, daß ich verlange, daß sie sich an geltendes Recht zu halten haben
solange das
BSG das Kopieren nicht ausdrücklich als zulässig erachtet, bzw. das Schwärzen nicht ausdrücklich verbietet, möchte ich dieses auch nicht erlauben
wohlgemerkt: ich habe bisher
immer meine Kto.-Auszüge
ungeschwärzt vorgelegt, wenn auch seit 2007 unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Verhandlungsniederschrift, daß ich dieser "Pflicht" nur deshalb nachkomme, um einer Sanktion, bzw. einer Leistungseinstellung zuvorzukommen