Kontoauszüge der Mutter für die letzten 4 Jahre wegen Kontovollmacht-Schikane?

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vonni2202

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Hallo in die Runde....ich muß etwas weiter ausholen....

Habe im März eine EGV Unterschrieben in der vereinbart war das ich mich auf 10 Stellen im Monat bewerben muss und die Bemühungen jeweils bis zum 30. des Monats schriftlich einzureichen habe (passiert ,mir so auch nicht wieder). Nun bin ich aber seit Ende März wegen psychischer Probleme (Depresionen,Angstzustände,Schlafstörungen) durchgehend AU .

Aufgrund dessen habe ich keine Bewerbungen geschrieben...direkt Anfang Mai bekam ich eine Anhörung mit einer Sanktionsandrohung von 30% wegen fehlender Mitwirkungspflicht.
Nettes Schreiben aufgesetzt warum und wieso (natürlich ohne Angabe von den Krankheitsgründen). Damit war der Fall erledigt.

3 Wochen später bekam ich eine Einladung zum Termin mit dem Hinweis das nur die AU nicht reicht und ich ein Attest vom Arzt brauche das ich nicht kommen kann....auch das erledigt!

Nun kam letzte Woche ein Schreiben das sie ein Kontenabgleich gemacht haben wo Konten aufgetaucht sind die ich nicht angegeben habe. Stimmt....hab an die blöden Dinger gar nicht gedacht...ist auch nichts drauf oder irgendwelche Kontenbewegungen gab es nicht. Es handelt sich um ein altes Bausparkonto von meinem Sohn, ein Depotkonto was ruhend gestellt ist und ein altes Taschengeldkonto von meinem Sohn....

Gut kann ich soweit alles belegen das dort nichts passiert.

Nun habe ich aber auch eine Vollmacht über das Konto meiner Mutter für den Fall das ihr mal was passiert. Das Amt möchte nun die Kontoauszüge meiner Mutter für die letzten 4 Jahre!!!!!!!!!!!! Ansonsten wird mein Leistungsbezug am 01.08. komplett eingstellt!

Dürfen die das?

Das ganze trägt natürlich nicht wirklich dazu bei das es mir irgendwann besser geht. Der Druck und die ständige Angst was als nächstes wohl Kommt:icon_rolleyes::icon_rolleyes:
 
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Das geht gar nicht! Auch wenn du eine Vollmacht hast, ist das das Konto deiner Mutter und du darfst nicht fuer dich darüber verfuegen.

Kontovollmacht heisst ja auch nicht, dass du ueberhaupt an die Auszüge dran kommst und es gibt keine Pflicht, dass deine Mutter dir die geben muss.
 

vonni2202

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Ich habe einfach das Gefühl das die irgendetwas suchen um mir eine Sanktion rein zu drücken. Wieso sollten sie sonst auf einmal diesen Kontenabgleich machen????
 

Seepferdchen 2010

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Und dazu mal dieses Urteil:

Die Leistungen nach dem SGB II konnten nicht wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, wenn nicht gegen die Pflichten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I verstoßen wurde, denn die sich aus § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I ergebende Grenze der Mitwirkung war überschritten. Nach dieser Vorschrift bestehen Mitwirkungspflichten nach den § 60 bis 64 SGB I dann nicht, soweit ihre Erfüllung den Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann. Dies ist hier hinsichtlich der Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern des Ast der Fall.

Die Anforderung dieser Unterlagen betrifft dritte Personen, die nicht am Sozialleistungsverhältnis beteiligt sind. Auskunftspflichten, die Dritte betreffen, erstrecken sich nur auf die Tatsachen, die dem Leistungsempfänger selbst bekannt sind (vgl. BSG , Urteil vom 10.03.1993 – Az.: 14b/4 REg 1/91). Grundsätzlich besteht keine Ermittlungspflicht des Leistungsempfängers gegenüber Dritten. Er braucht sich keine Erkenntnisse verschaffen. Daraus folgt, dass auch keine Verpflichtung besteht, Beweismittel, z. B. Urkunden, von einem privaten Dritten zu beschaffen und vorzulegen. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn es der betreffende Dritte abgelehnt hat, entsprechende Angaben zu machen.

Text hervorgehoben.

Quelle: SG Landshut S 7 AS 586/09 ER , sowie LSG Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Beschluss vom 14.01.2008, L 7 AS 772/07 ER
 

Fairina

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Es ist das Konto deiner Mutter. Die darauf befindlichen Mittel, Daten oder wie auch immer gearteten hinterlegten Daten sind für dich nicht greifbar, nutzbar oder sonst in irgend einer Art und Weise veröffentlichbar. Dies gilt auch für JC , die den Unterschied zwischen einem eigenen Konto, einem Gemeinschaftskonto und einer Kontovollmacht vorsätzlich nicht verstehen wollen. Zudem würde ich auf die DSVGO hinweisen.
 

vonni2202

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Komisch finde ich dann aber das das JC überhaupt über den Kontenabgleich erfahren hat das ich eine Vollmacht über dieses Konto habe:icon_kratz::icon_kratz:
 

Couchhartzer

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Komisch finde ich dann aber das das JC überhaupt über den Kontenabgleich erfahren hat das ich eine Vollmacht über dieses Konto habe:icon_kratz::icon_kratz:
Da ist rein gar nichts "komisch", denn der Abgleich (auch Abruf genannt) findet grundsätzlich über die BaFin statt, bei der sämtliche Informationen zu allen Konten, auf die man irgendeinen Zugriff (auch durch Bevollmächtigungen) hat, zusammenlaufen, weil sämtliche Banken gesetzlich verpflichtet sind diese Informationen in einem entsprechenden Erfassungssystem der BaFin einzugeben.
Siehe: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html
 

Regensburg

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Hi :)

ich möchte mich hier nicht unbeliebt machen, aber ich denke das JC auf die Kontoauszüge recht hat.
Was den Zeitraum angeht - 4 Jahre - keine Ahnung.

Vollmacht ist doch dazu da um mit dem Konto disponieren zu können. Kontoauszüge rauslassen, Überweisungen tätigen, Geld abheben usw.
Normalerweise bekommt man auch die Bankkarte.

Es wäre zu einfach sich Kontovollmacht z.B. vom Bruder geben lassen und dann Halli Galli auf dem Konto spielen - JC kann mir doch nichts.....
 
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ExitUser

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Vollmacht ist doch dazu da um mit dem Konto disponieren zu können. Kontoauszüge rauslassen, Überweisungen tätigen, Geld abheben usw.
Normalerweise bekommt man auch die Bankkarte.

Falsch, eine Vollmacht bedeutet noch lange nicht, dass man als Bevollmächtigter Geld abheben, oder Überweisungen tätigen darf.

Es ist nicht das Geld des bevollmächtigten. Und wenn er sich daran bedienen würde, dann würde er sich sogar strafbar machen.

So eine Vollmacht ist nur dazu gedacht Geldgeschäfte zu tätigen, wenn der Kontoinhaber selber handlungsunfähig ist.
 

Regensburg

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Komisch, als ich mal eine Kontovollmacht für Konto meines Bruders hatte (habe ich nicht mehr), habe ich Bankkarte bekommen und konnte alles machen.....

Denn mit einer Kontovollmacht kann man i.d.R. über das gesamte Guthaben auf dem Konto verfügen, ggf. das Konto überziehen, und mehr.

Die Kontovollmacht können Sie in der Filiale zusammen mit der zu bevollmächtigenden Person ausfüllen. Dabei sollten Sie beide einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben.

Zusätzlich sollten Sie beachten, dass die Kreditinstitute Vollmachten im Original brauchen und sie nicht per Fax oder E-Mail erteilt werden können.

Sie können eine Kontovollmacht jederzeit (aus Beweisgründen möglichst schriftlich) widerrufen. Allerdings: Die Bevollmächtigten können noch so lange über Ihr Guthaben verfügen, bis der Widerruf beim Kreditinstitut eingegangen ist.

Quelle: https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/w/wie-erteile-ich-eine-kontovollmacht.html
 

vonni2202

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Also ich habe keine Bankkarte von dem Konto. Die Vollmacht ist nur für den Zweck falls meine Mutter mal plötzlich krank wird oder schlimmeres.
 

Regensburg

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Es kann sein, das man die Kontovollmacht begrenzen kann, aber davon habe ich keine Ahnung.´

JC sieht Kontovollmacht und schlägt zu.
 
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ExitUser

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eine Vollmacht bedeutet noch lange nicht, dass man als Bevollmächtigter Geld abheben, oder Überweisungen tätigen darf.

Wozu sollte dann eine Kontovollmacht da sein...? :sorry:

Ich hab auch für das Konto meiner hochbetagten Mutter eine Kontovollmacht und nutze diese für alle Bankgeschäfte welche sie nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen machen kann.

Eben Geld abheben, Überweisungen, Kontoauszüge etc...

Deswegen aber zu unterstellen das ich mich von ihrem Geld bedienen würde oder einen finanziellen Vorteil hätte...?

Passiert aber wie man hier liest immer mal wieder, hätte aber keinen rechtlichen Bestand wenns hart auf hart kommt.


liesa
 
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Gast
Natürlich kann man mit einer Vollmacht Überweisungen Tätigen usw, sonst wäre sie ja sinnlos.

ABER: Eine Vollmacht ist kein Freibrief. Mann ollte eine Vpllmacht nur jemandem erteilen, dem man vertraut. Der kann rein technisch mit der Vollmacht das Konto abräumen, aber damit macht er sich straftbar.
 

vonni2202

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Okay das habe ich nun verstanden 😊. Meine Frage wäre nun noch ob das JC die Kontoauszüge meiner Mutter anfordern darf? Im Prinzip wäre es mir egal da ich dort nichts verbuche oder ähnliches. Aber ob meine Mutter ihre kompletten Auszüge der letzten 4 Jahre hat wage ich zu bezweifeln und jeder Auszug als Kopie von der Bank kostet 2,50€.
 
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ExitUser

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So eine Vollmacht ist nur dazu gedacht Geldgeschäfte zu tätigen, wenn der Kontoinhaber selber handlungsunfähig ist.
Das wäre dann eine sogenannte bedingte Vollmacht welche bei unvorhergesehenen Ereignissen z.B. einen schweren Unfall des Kontoinhabers zum tragen kommt, eine solche muss aber bei Abschluss dementsprechend erstellt werden.

Dahingehend ist noch zu erwähnen das eigentlich eine notariell erstellte Vorsorgevollmacht in welcher auch ausführlich finanzielle Angelegenheiten die den Zugriff auf das Konto regeln aufgeführt sind (entsprechend formuliert) ebenso ausreichend sein sollte zur Erledigung aller Bankgeschäfte.

Sollte...! Denn manchmal verlangen Banken oder Sparkassen trotzdem die Erstellung einer Kontovollmacht. Das ist allerdings rechtlich gesehen umstritten. Bei meinem Vater hatte ich damals auch nur die Vorsorgevollmacht vorgelegt welche kurz überprüft und dann aber vollumfänglich anerkannt wurde...

liesa

Meine Frage wäre nun noch ob das JC die Kontoauszüge meiner Mutter anfordern darf?
Da würde ich darauf verweisen das es nicht mein Konto ist und deshalb man sich doch an den Kontoinhaber wenden sollte mit der Bitte um dementsprechende Kontoauszüge. (siehe Post #4)

Warum dieser aber als Nichtleistungsempfänger dessen nachkommen sollte oder verpflichtet wäre...:sorry:

liesa
 

Fairina

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Liesa, das stimmt so nicht ganz. Die Bank braucht keine notarielle Vollmacht. Statt dessen haben die Banken eigene Formulare die Kontoinhaber und Kontobevollmächtigter in der Bank unterschreiben müssen. Darüber hinaus reicht auch eine eigene Vollmacht für viele Dinge oder man macht eine Generalvollmacht. Sicher ist eine notarielle Vollmacht noch rechtssicherer, aber die Banken wie gesagt ….
Quelle: Habe ich gerade durch.
 
E

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Fairina ich weiß das mit den Formularen der Bank, ich wollte nur damit ausdrücken das sollte schon eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht existieren die eben auch Bank/Finanzielle/Kontobestimmungen umfasst eine zusätzliche Bankvollmacht überflüssig ist.

Manche Banken bestehen allerdings wie schon geschrieben auf der zusätzlichen Bankvollmacht was aber so rechtlich gesehen eigentlich nicht gefordert werden dürfte.

Bei meinem Vater hatte ich das auch durch allerdings gabs dann nach Vorlage und Prüfung der Vorsorgevollmacht keine Probleme mehr. Zitat der Bankmitarbeiterin: Absolut Wasserdicht ihre Vorsorgevollmacht...:biggrin:


liesa
 
E

ExUser 2606

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Ich denke schon. Der/die Kontoinhaber/in muss sich schon bewusst sein auf was er/sie es sich mit Erteilung einer Kontovollmacht einlässt.
NEIN!

Die Mutter bezieht keine Leistungen und muss dem JC gar nichts vorlegen.

Regensburg, ich weiss echt nicht, wie Du auf den Trip kommst.

Ichhatte auch eine Kontovollmacht für das Konto meiner Mutter und sie von meinem. Wir hatten das zu einer Zeit eingerichtet, als es noch nicht so viele geldautomaten gab und man sich das Bargeld an der Kasse hat auszahlen lassen.

Ichhatte of keine Zeit zur Bnk zu gehen, wenn ich arbeiten warund meine Mutter hat das dan einfach mit erledigt, wenn si für sich selber Geld geholt hat. Dazu kam, dass unsere Bankfiliale eine Zeitlang nicht barrierefrei war.

Später, als meine Mutter älter wurde, hat se vieles nicht mehr so gut verstanden, wenn es um geldanlagen oder so ging. Ichhabe das dann nach und nach immer mehr übernommen. Als se dann unter Betreuung stand, ert durch meine Schwester und dann durch mich, hat die Richterin ausdrücklich auf die Vermögenssorge verzichtet, sie meinte, de Bankvollmacht reicht ja.

Und das war auch gut so, meine Mutter wollte nämlich nicht, dass mee Schwester erfährt, wieviel Geld sie hat. Es hat meine Schwetser sehr gewurmt, dass se die jährlichen Bögen für die Berechnung der Gebuhren führ die Betreuung, wo man das Vermögen eintragen muss, damit die Gebühr berechnet werden kann mir genem musste zum Ausfüllen. Ichhabe die dann ausgefüllt, unterschrieben und mene Mutter auch. Dann habe ich ales direkt zum Gericht geschickt. Wieviel Geld meine Mutter hatte, heben meine Geschwister erst nach ihrem Tod erfahren. Ganz wie sie das wollte.

Allerdings meinten mene Geschwister dann doch tatsächlich, ich müsse ihnen jetzt mene Kontoauszüge vorlegen, wegen der Vollmacht und der Betreuung, damit sie kontrollieren können, ob ich geld beiseite geschafft habe. Da sind sie allerdings kläglich gescheitert. Die wussten weder, dass es im Betreuungsrecht verschiedene Aufgaenkreise gibt, noch, dass sie als Miteben die Möglichkeit gehabt hätten, mir die Vollmacht zu entziehen. Als sie mir dann eine Rechtsnwältin uf den Hals gehetzt haben, habe ich menen Joker gezogen: mein Ältester Bruder hatte auch eine Kontovollmacht von mener Mutter, er hat die aber nie genutzt, weil er weit weg wohnte. Meine Mutter hatte ihm die nur erteilt, weil die meinte, dass man das halt so macht, dass der älteste Sohn de bekommt. Dieser Bruder ist 5 Monate nach meiner Mutter sehr plötzlich und unerwartet verstorben und sein Sohn war der Antreiber bei dem Versuch, an meine Kontounterlagen zu kommen. Als er mit der Anwältin ankam, meinet ich, dass ich dann bitte auch die Kontoauszüge seines Vaters sehen wolle, weil er ja schliesslich auch eine Vollmacht hatte. Das wollten men neffe und meine Schwägerin natürlich auch nicht und da war Rue im Karton. Denn eine Rechtsgrundlage dafür gab es sowieso nicht und sie wissen bis heute nicht mehr.

Die Auszüge ab Todesdatum meiner Mutter habe ich den ANderen Erben auf CD als PDF zugeschickt, da haben si schon gemeckert, dass das so viel ist, weil es eben drei Konten waren, ein Girokonto, eine Tagesgeldkonto und ein Wertpapierdepot. Die gesamte Nachlassabwickung, bezahlung der beisetzung usw. leif direkt über das Konto meiner Mutter, ich habe mir nur kelien Beträge von dem Konto geholt für Briefmarken und so, halt alles was bar bezahlt werden musste. Alle Belege habe ic ebenfalls eingescannt und mit auf die CD gepackt. Wenn jemand die Originale sehen möchte, der Ordner steh hier bei mir im schrank. Da men jüngster Bruder aber nicht bereit ist, wenigstens einen oder zei age vorher Bescheid zu sagen, sondern meint, er könne einfach zu irgendeiner Zeit kommen, wenn es ihm gerade passt und ich habe dann da zu sein oder ihm aleine zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen, hat das mit der Einsicht in die Originale bisher nicht geklappt. kann ich auch nichts dafür.

Das peinliche ist, die Lebensgefährtin meines neffen ist selber gelernte Bankkauffrau und ist schlicht zu doof, die Depotauszüge zu lesen. Die Wertpaiere meiner Mutter haben wr nach Ihrem Tod verkauft, weil zu diesem zeitpunkt nur sehr wenig flüssiges Geld für die anfallenden Kosten da war. DIe hat sie doelt gerechnet, einmal zu dem Kurs am Todestag meiner Mutter und dann nocmal den Verkaufswert obendrauf. Soviel geld war natürlich nicht da, aber das wollten de Herrschaften nicht begreifen und die anwältin hat den Blödsinn auch noch abeschrieben. Als ic den Herrschaften dann ihren Denkfehler um die Ohren gehauen habe, hatte ich endlich meine Ruhe. Seitdem habe ich nichts mehr von meinen geschwiestern gehört.
 
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Fairina

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Jo,meine Bank wollte das auch trotz der noch nicht notariellen Generalvollmacht. Aber sei es drum. Ich hab ihnen den Gefallen getan. Der Notartermin ist erst demnächst und ich wollte da was erst mal unter Dach und Fach haben. Aber du hast recht. Mit einer notariellen Generalvollmacht inkl. Konto- und Geldgeschäften ist das nicht notwendig.
 
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@vonni2202: Das Jobcenter soll dir den/die Paragraphen nennen, nach dem/denen du gesetzlich dazu verpflichtet bist, die Kontoauszüge der letzten vier Jahre vorzulegen. Eher würde ich NIX machen. Vollmachten über andere Konten müssen noch nicht einmal im ALG2-Antrag angegeben werden. Für mich reine Schikane.
 
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