Hier empfiehlt es sich einfach zu sagen, dass diese nachgereicht werden können. Insbesondere dann, wenn das Konto von der Bank gekündigt wurde. Vielleicht einfach einen Kontoauszug beilegen, der das Minus vor der Kündigung zeigt.
Der Bedarf besteht aktuell und solche schikanösen Forderungen sind ausschließlich dazu geeignet, die Bearbeitung und Leistungsauszahlung zu verzögern. Dies wäre allerdings einen künstliche Herbeiführung einer Notlage durch die Behörde, die sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte.
Also Begleitperson mitbringen und darauf bestehen und notfalls androhen, dass anschließend 1. eine eingereicht wird und 2. man sich vorbehält gegen den Sachbearbeiter Schadensersatzforderungen gem. § 839 in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz einzuklagen.
Ja, ja,
rein theoretisch richtig, nur wieso ? Wenn das Konto zum Zeitpunkt des Antrages nicht mehr existiert, wieso dann rückwirkend Auszüge ???
Typisch
ARGE, denkt Du hast die Millionen vorher abgehoben.....
Völlig richtig ist es, den letzten Abrechnungsauzug vorzulegen, mehr nicht. Und den dann mit einer Begleitperson (Zeugen) persönlich hinbringen und der
SB gleich erklären, dass eine Notlage vorliegen würde und keine Geldmittel mehr vorhanden sind. Da die Beschaffung von alten Kontoauszügen bei einer Bank zu der keine Geschäftsbeziehung mehr besteht ohnehin problematisch und mit Kosten verbunden ist, vom
SB sofort die Rechtsgrundlage verlangen auf der dieses Ansinnen beruht.
(Und bitte bitte nicht die unsägliche Mitwirkungspflicht, die gilt da nicht)
Ach ja, die haben was getan ? Sich bereits telefonisch mit Deiner ehemaligen Bank in Verbindung gesetzt ? Sie möchten Dir doch mal erklären auf Basis welcher Tatsachen Sie Ermittlungstätigkeiten gegen Dich begonnen haben und welcher Rechtsgrundlage diese Ermittlungen denn beruhen. Woher wußten die von der Bank ? Kontenabfrage ohne Grund ? Letztes Verfassungsgerichtsurteil wegen Kontenabfrage verschlafen oder was ? Also verlange Auskunft darüber auf Grund welcher konkreten Verdächtigung Ermittlungstätigkeiten gegen Dich aufgenommen wurden.
§ 839 BGB als Drohung nimmt eigentlich kein
SB so richtig ernst, das BGB als ganzes eigentlich auch nicht, denn das bedeutet immer Zivilklagen und die bringen in der Regel nicht viel, es sein denn, Du kannst tatsächlich einen finanziellen Schaden nachweisen der auf exakt der bemängelten Amtshandlung beruht. Und vor dem Grundgesetz hat kein
SB Angst, ich glaube die wissen tum Teil gar nicht was das ist. Es gibt da Erklärungen von
SB's, ja sogar Abteilungsleitern der
ARGE die da behaupten die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht könne in Deinem Fall ja eventuell nicht gelten, sie wüssten ja nicht in welchem Fall das Gericht denn entschieden hätte, ob es denn Deiner wäre.
Dazu sag ich dann gar nichts mehr, halt doch einer meiner Lieblingssätze bei Mitarbeitern der
ARGE lautet immer :
Arbeiten Sie an der Lösung, oder sind Sie Teil des Problems.....
Ne, eher schon den Vorgesetzten der
SB zum Gespräch hinzubitten lassen (nicht abwimmeln lassen). Dann nochmals die Rechtsgrundlage verlangen auf dem das Begehren der
ARGE beruht und welches Vergehen Dir zur Last gelgt wird, daß die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten erfordert. Dann, wenn's nicht hilft, Die Diensstelle des zuständigen Datenschutzbeauftragten verlangen, muß einem gegeben werden und ankündigen erst eine Stellungnahme von diesem anfordern zu wollen. (Da wissen die Bosse von der
ARGE, das sie dann zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert werden und das macht Arbeit).
Und immer auf die bestehende Notlage hinweisen und den akuten Bedarf. Die
ARGE ist ohne weiteres in der Lage Postcheck's bis über tausend EURO auszustellen, die Du dann bei der Post auch ohne Konto noch am gleichen Tag einlösen kannst. In der Regel bietet Dir die Post dann auch gleich an, daß Du bei der Postbank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen kannst.
Wenn die Dir völlig quer kommen, meistens befinden sich inzwischen in der unmittelbaren Nähe der
ARGEn Fachanwälte für Sozialrecht. In diesem Fall wenn Du absolut nicht weiter kommst, wende dich gleich an einen solchen und erkläre dort sofort, das Du eine Erstberatung auf Basis eines Beratungsscheines benötigst und keinerlei Geld hast. Den brauchst Du nämlich nicht unbedingt beim Amtsgericht besorgen, sondern der Anwalt kann das für Dich erledigen
bevor er Dich beraten hat. Dann kostet Dich der 'Spaß' nichts.
Viel Erfolg.....