Kontoauszüge der letzten drei Monate

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Pupsy

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Hallo an euch alle da draußen

Vielleicht könnt ihr mir helfen, habe ein Problem mit der Arge.

Hier das Schreiben von der Arge:

Nach Rücksprache mit der Postbank habe ich erfahren, dass die Kontoauszüge über 10 Jahre hinaus gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit mit einem formlosen Schreiben, mit Angabe Ihrer Kontonummer die Sie bei der Postbank hatten, und einem geringen Aufpreis von 5€ die von mir angeforderten Kontoauszüge zu erhalten. Ohne diese Kontoauszüge kann ich Ihren Leistungsbezug nicht bewilligen. Ich erwarte mir eine Antwort bis zum 10.10.2007. Was kann ich da machen, hat jemand von euch einen Tipp was man da machen kann. Noch dazu, ich habe seit August 2007 kein Girokonto mehr.

Liebe Grüße Melanie
 
E

ExitUser

Gast

Bitte hier mal nachlesen:

https://www.elo-forum.org/showpost.php?p=122964&postcount=4

Ansonsten die Suchfunktion mit dem Begriff "Kontoauszüge" benutzen, da dürftest Du mittlerweile alle notwendigen Infos finden.
 
E

ExitUser

Gast

Was wollen die denn ganz genau von dir, die KOntoauszüge der letzten 10 Jahre?
 

Martin Behrsing

Redaktion
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Hier empfiehlt es sich einfach zu sagen, dass diese nachgereicht werden können. Insbesondere dann, wenn das Konto von der Bank gekündigt wurde. Vielleicht einfach einen Kontoauszug beilegen, der das Minus vor der Kündigung zeigt.

Der Bedarf besteht aktuell und solche schikanösen Forderungen sind ausschließlich dazu geeignet, die Bearbeitung und Leistungsauszahlung zu verzögern. Dies wäre allerdings einen künstliche Herbeiführung einer Notlage durch die Behörde, die sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte.

Also Begleitperson mitbringen und darauf bestehen und notfalls androhen, dass anschließend 1. eine eingereicht wird und 2. man sich vorbehält gegen den Sachbearbeiter Schadensersatzforderungen gem. § 839 in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz einzuklagen.
 

Antragsgegner

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Ja, ja,

rein theoretisch richtig, nur wieso ? Wenn das Konto zum Zeitpunkt des Antrages nicht mehr existiert, wieso dann rückwirkend Auszüge ???

Typisch ARGE, denkt Du hast die Millionen vorher abgehoben.....

Völlig richtig ist es, den letzten Abrechnungsauzug vorzulegen, mehr nicht. Und den dann mit einer Begleitperson (Zeugen) persönlich hinbringen und der SB gleich erklären, dass eine Notlage vorliegen würde und keine Geldmittel mehr vorhanden sind. Da die Beschaffung von alten Kontoauszügen bei einer Bank zu der keine Geschäftsbeziehung mehr besteht ohnehin problematisch und mit Kosten verbunden ist, vom SB sofort die Rechtsgrundlage verlangen auf der dieses Ansinnen beruht.

(Und bitte bitte nicht die unsägliche Mitwirkungspflicht, die gilt da nicht)

Ach ja, die haben was getan ? Sich bereits telefonisch mit Deiner ehemaligen Bank in Verbindung gesetzt ? Sie möchten Dir doch mal erklären auf Basis welcher Tatsachen Sie Ermittlungstätigkeiten gegen Dich begonnen haben und welcher Rechtsgrundlage diese Ermittlungen denn beruhen. Woher wußten die von der Bank ? Kontenabfrage ohne Grund ? Letztes Verfassungsgerichtsurteil wegen Kontenabfrage verschlafen oder was ? Also verlange Auskunft darüber auf Grund welcher konkreten Verdächtigung Ermittlungstätigkeiten gegen Dich aufgenommen wurden.

§ 839 BGB als Drohung nimmt eigentlich kein SB so richtig ernst, das BGB als ganzes eigentlich auch nicht, denn das bedeutet immer Zivilklagen und die bringen in der Regel nicht viel, es sein denn, Du kannst tatsächlich einen finanziellen Schaden nachweisen der auf exakt der bemängelten Amtshandlung beruht. Und vor dem Grundgesetz hat kein SB Angst, ich glaube die wissen tum Teil gar nicht was das ist. Es gibt da Erklärungen von SB's, ja sogar Abteilungsleitern der ARGE die da behaupten die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht könne in Deinem Fall ja eventuell nicht gelten, sie wüssten ja nicht in welchem Fall das Gericht denn entschieden hätte, ob es denn Deiner wäre.

Dazu sag ich dann gar nichts mehr, halt doch einer meiner Lieblingssätze bei Mitarbeitern der ARGE lautet immer :

Arbeiten Sie an der Lösung, oder sind Sie Teil des Problems.....

Ne, eher schon den Vorgesetzten der SB zum Gespräch hinzubitten lassen (nicht abwimmeln lassen). Dann nochmals die Rechtsgrundlage verlangen auf dem das Begehren der ARGE beruht und welches Vergehen Dir zur Last gelgt wird, daß die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten erfordert. Dann, wenn's nicht hilft, Die Diensstelle des zuständigen Datenschutzbeauftragten verlangen, muß einem gegeben werden und ankündigen erst eine Stellungnahme von diesem anfordern zu wollen. (Da wissen die Bosse von der ARGE, das sie dann zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert werden und das macht Arbeit).

Und immer auf die bestehende Notlage hinweisen und den akuten Bedarf. Die ARGE ist ohne weiteres in der Lage Postcheck's bis über tausend EURO auszustellen, die Du dann bei der Post auch ohne Konto noch am gleichen Tag einlösen kannst. In der Regel bietet Dir die Post dann auch gleich an, daß Du bei der Postbank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen kannst.

Wenn die Dir völlig quer kommen, meistens befinden sich inzwischen in der unmittelbaren Nähe der ARGEn Fachanwälte für Sozialrecht. In diesem Fall wenn Du absolut nicht weiter kommst, wende dich gleich an einen solchen und erkläre dort sofort, das Du eine Erstberatung auf Basis eines Beratungsscheines benötigst und keinerlei Geld hast. Den brauchst Du nämlich nicht unbedingt beim Amtsgericht besorgen, sondern der Anwalt kann das für Dich erledigen bevor er Dich beraten hat. Dann kostet Dich der 'Spaß' nichts.

Viel Erfolg.....
 
E

ExitUser

Gast
... und einem geringen Aufpreis von 5€ die von mir angeforderten Kontoauszüge zu erhalten.

Das ist ja niedlich formuliert. Da haben sie wohl vergessen, dazuzuschreiben, daß das der Stückpreis ist.

Ich musste vor Jahren mal sechs Kontoauszüge nacherstellen lassen und habe gesalzene 30 Euro dafür bezahlt.

Viele Grüße,
angel
 

Gubor

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Hallo,
die Aussage der Sachbearbeiterin ist so nicht richtig.
Ich habe für Kontoauszüge für einen zwei monatigen Zeitraum 11,50 Euro plus Porto bezahlen müssen, weil Online-Auszüge nicht anerkannt wurden.
Habe die Erstattung von 12,00 Euro bei meiner Arge beantragt, im Ablehnungsfall werde ich vor das Sozialgericht gehen, wäre dann mein dritter Rechtsstreit.Die anderen beiden habe ich gewonnen.
freundliche Grüße
siggi
 
G

Gelöschtes Mitglied 4560

Gast
Dumm

Wenn der SB einen richtig ärgern will, dann leistet er. Ein SB ist nicht berechtigt Informationen zu fordern, die mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Hilfesuchenden nichts zu tun haben. (§§ 60 ff SGB I)
Sollte der SB vorsätzliche Entreicherung zur erlangung von Hartz4 Leistungen vermuten, darf er sich hilfesuchend an den Staatsanwalt wenden.
Ansonsten hat ein SB den Angaben des Antragstellers zu glauben.
 

peter_S

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weil Online-Auszüge nicht anerkannt wurden.

?

Also ich habe bei der ARGE Reutlingen immer nur Online-Auszüge vorgelegt, es ist sogar so das die ARGE hier vorzugsweise Online-Auszüge nimmt da diese schön übersichtlich auf DIN-A-4 sind und nicht wie die Originale jeder Blödsinn auf einem seperatem Blatt
 

Pupsy

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Danke noch mal an alle die mir so viel Information gegeben haben. Obwohl ich mehrfach die suchfunktion benutzt habe.

Liebe Grüße Melanie
 

Gubor

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Hallo,
meine Online-Auszüge wurden nur in Verbindung mit einer Erklärung an Eides Staat über die Richtigkeit der Auszüge anerkannt. Hier Arge Borken/Westf.
freundliche Grüße
siggi
 
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